Psychotherapie Definition
Psychotherapie ist jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist
Psychotherapie Richtlinie des G-BA
Definition PSychotherapieverfahren
Ein zur Krankenbehandlung geeignetes Psychotherapieverfahren ist gekennzeichnet durch:
Eine umfassende Theorie der Entstehung und Aufrechterhaltung von Krankheiten und ihrer Behandlung oder verschiedene Theorien der Entstehung und Aufrechterhaltung von Krankheiten und ihrer Behandlung auf der Basis gemeinsamer theoriegebundener Grundannahmen
Eine darauf bezogene psychotherapeutische Behandlungsstrategie für ein breites Spektrum von Anwendungsbereichen oder mehrere darauf bezogene psychotherapeutische Behandlungsmethoden für ein breites Spektrum von Anwendungsbereichen und
Darauf bezogene Konzepte zur Indikationsstellung , zur individuellen Behandlungsplanung und zur Gestaltung der therapeutischen Beziehung
Definition Psychotherapiemethode
Eine zur Behandlung einer oder mehrerer Störungen mit Krankheitswert geeignete Psychotherapiemethode ist gekennzeichnet durch
Eine Theorie der Entstehung und der Aufrechterhaltung dieser Störung oder Störungen und eine Theorie ihrer Behandlung,
Indikationskriterien einschließlich deren diagnostischer Erfassung,
die Beschreibung der Vorgehensweise und
die Beschreibung der angestrebten Behandlungseffekte.
Definition Psychotherapeutischer Technik
ist eine konkrete Vorgehensweise mit deren Hilfe die angestrebten Ziele im Rahmen der Anwendung von Verfahren und Methoden erreicht werden sollen
Anerkennung von Psychotherapieverfahren und - Methoden
Wissenschaftliche Anerkennung/ berufsrechtliche Anerkennung durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP)
Sozialrechtliche Anerkennung (im „Kassensystem“ zugelassen) durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
Sozialrechtliche Anerkennung (G-BA)
Zur Erfüllung der Schwellenkriterien des G-BA muss ein Psychotherapieverfahren den „Nachweis des indikationsbezogenen Nutzens, der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit“ erbringen
Für Störungen aus den beiden Anwendungsbereichen Affektive Störungen und Angststörungen und zusätzlich entweder für eine Störungsgruppe aus einer weiteren Gruppe (z.B. Persönlichkeitsstörungen oder somatoforme Störungen)
Oder für zwei Störungsgruppen aus einer 3. Gruppe (z.B. Essstörungen und sexuelle Funktionsstörungen)
Für die wissenschaftliche Anerkennung als Psychotherapieverfahren durch den WBP gilt das gleiche abgesehen davon, dass hier das Kriterium der „Wirtschaftlichkeit“ fehlt
Aktuell in Deutschland wissenschaftlich anerkannte Verfahren und Methoden
Im Sinne dieser Richtlinie sind aktuell folgende Behandlungsformen anerkannte Psychotherapieverfahren/ Richtlinienverfahren Psychotherapie :
Analytische Psychotherapie
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
(Kognitive) Verhaltenstherapie
Systemische Therapie für Erwachsene
—> d.h. ihnen liegt ein umfassendes Theoriesystem der Krankheitsentstehung zugrunde und ihre spezifischen Behandlungsmethoden sind in ihrer therapeutischen Wirksamkeit belegt
—> werden (bei Indikation) durch die gesetzlichen Krankenversicherungen finanziert
Leitlinien
Von verschiedenen Fachgesellschaften (z.B. AWMF: https://www.awmf.org/leitlinien, DGPs, APA) erarbeitete, wissenschaftlich fundierte, störungsspezifische Empfehlungen
Basierend auf systematischer Sichtung und Bewertung der Evidenz und einer Abwägung von Nutzen und Schaden alternativer Vorgehensweisen
Zur Unterstützung der Entscheidungsfindung von Behandler*innen und Patient*innen für eine angemessene Versorgung bei spezifischen Gesundheitsproblemen
Leitlinien sind als „Handlungs- und Entscheidungskorridore“ zu verstehen, von denen in begründeten Fällen abgewichen werden kann oder sogar muss
Unterscheidung von S1-, S2- und S3-Leitlinien, wobei S3 sich durch die höchste Qualität einer evidenzbasierten systematischen Entwicklungsmethodik auszeichnet
Unterscheidung von S1, S2 und S3 Leitlinien
S1: Die Leitlinie wurde von einer Expertengruppe im informellen Konsens erarbeitet
S2k: Eine formale Konsensfindung hat stattgefunden
S2e: Eine systematische Evidenz-Recherche hat stattgefunden
S3: Die Leitlinie hat alle Elemente einer systematischen Entwicklung durchlaufen (Logik-, Entscheidungs- und Outcome-Analyse, Bewertung der klinischen Relevanz wissenschaftlicher Studien und regelmäßige Überprüfung)
Definition „Psychische Störung“
(Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie, 2008)
Eine psychische Störung wird als ein klinisch bedeutsames psychisches oder Verhaltenssyndrom bzw. Muster bezeichnet, das bei einem Individuum auftritt
Definitionsgemäß ist es mit aktuellem Leiden (z.B. Schmerz) oder Versehrtheit (z.B. Behinderung in einem oder mehreren wichtigen Funktionsbereichen) verbunden oder es besteht eine Beeinträchtigung in der Fähigkeit, Entwicklungsaufgaben (z.B. Schule) zu bewältigen oder ein signifikant erhöhtes Risiko für Tod, Schmerz, Siechtum oder ein bedeutsamer Verlust an Freiheit
Der Begriff der Psychischen Störung ist vor allem dahingehend widersprüchlich, dass psychische Störungen zugleich somatische und somatische Störungen zugleich psychische Phänomene beinhalten und somit eine sich ausschließlich im psychischen (mentalen) Bereich manifestierende Störung praktisch nicht vorkommt
Psychotherapie
Begriff für eine Gruppe von wissenschaftlich fundierten Verfahren und Methoden zur Behandlung psychischer Erkrankungen sowie psychologisch relevanter Faktoren bei körperlichen Erkrankungen
Die Geschichte der wissenschaftlichen Psychotherapieverfahren beginnt - mit etlichen Vorläufern – im 19. Jahrhundert mit der Entwicklung der Psychoanalyse
Trotz vieler Ähnlichkeiten haben die weiteren nachfolgenden Psychotherapieverfahren und –methoden eine unterschiedliche Herkunft und Ideengeschichte
Neben theorie- und verfahrensspezifischen Entwicklungen gibt es bereits eine lange Geschichte von Versuchen der Psychotherapieintegration bzw. der Suche nach verfahrensübergreifenden Konzepten und Befunden
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