Wie ist die Erfassung erfolgsrelevanter Anforderungen?
Anforderungen an die Personalauswahl:
Auseinanderhalten von Beobachtung und Bewertung
Methodische Korrektheit der Messverfahren
Objektivität: Messergebnisse sind unabhängig von den Messenden
Reliabilität: Messgenauigkeit des Messverfahrens
Validität: Messverfahren misst exakt, was es zu messen vorgibt. (Validitätskriterium: tatsächlich realisierter Arbeitserfolg des/r eingestellten Mitarbeiters/in)
Rechtliche Zulässigkeit, z.B.
Grundgesetz (Allgemeines Persönlichkeitsrecht) Betriebsverfassungsgesetz (Betriebsrat muss Auswahlverfahren vor ihrem Einsatz zustimmen)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Soziale Qualität: Akzeptanz und Entscheidungsunterstützung der Bewerber
Online-Profilabgleich
− Vorscreening im Internet
− EDV-gestützte Prüfung, ob Bewerber den Basisanforderungen gerecht werden
− Abfrage von persönlichen Daten, Abschlüssen, Berufserfahrungen, Gehaltsvorstellungen…
-> Sowohl die Einführung als auch die Aufnahme einzelner Fragen bedarf nach § 94 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats (Personalfragebogen)
Internetrecherche
Berücksichtigung von Informationen über Bewerber aus dem Internet ist rechtlich umstritten; zulässig, wenn
dies „für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses (…) erforderlich ist.“ (§ 32 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes/BDSG)
Bewerber zustimmt oder explizit auf Einträge in sozialen Netzwerken hinweist
Faktisch: häufige Nutzung des Internets durch Personalverantwortliche, um Informationen über Bewerber zu sammeln
Unterscheidung von Interviews nach dem Freiheitsgrad
Strukturierte Interviews: allen Bewerbern werden die gleichen Fragen mit dem gleichen Wortlaut in der gleicher Reihenfolge gestellt
Freie Interviews: Die Interviewer können ihre Fragen frei formulieren und beliebige Themen ansprechen
Halbstrukturierte Interviews: Interviewleitfaden mit zuvor festgelegten Themengebieten
Je strukturierter und standardisierter, desto höher ist die Vergleichbarkeit der Bewerber.
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