Ziel Arbeitsschutzgesetz
das Leben, die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer*innen schützen
Gesetze und Vorschriften sollen helfen Gesundheitsschäden auf der Arbeit zu vermeiden
das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
soll Jugendliche und Auszubildende vor Überforderung im Berufsleben schützen
nicht mehr arbeiten als 8h tägl. u. 40h wöchentlich
tägl. Arbeitszeit: Beginn bis Ende ohne Pause
wenn an einzelnen Tagen weniger als 8h, kann die Zeit addiert werden: bspw. an einem Tag dann 8,5h
Pausen von min. 15 Minuten Dauer
bei 4,5-6h: 30 Minuten
mehr als 6h: 60 Minuten
Pausen im Vorraus festlegen
12h Ruhezeit zwischen den Schichten
Arbeit nur zwischen 6-20 Uhr
Außnahme: Bäckerei, Konditorei, Gastronomie, Landwirtschaft
nur an 5 Tagen/Woche Arbeiten
zwei freie Tage sollten aufeinanderfolgen
Sonntags nicht, 24.12. u. 31.12. nicht nach 14 Uhr
Urlaub während der Berufsschule, wenn nicht Tage zurück
30 Tage Urlaub U16
27 Tage Urlaub U17
25 Tage Urlaub U18
für Prüfungen u. einen Tag davor (schriftl. Abschlussprüfung) freistellen
dürfen nicht beschäftigt werden…
… mit Arbeiten, die ihre Leistungsfähigkeit überschreiten.
… mit Arbeiten, bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind.
… mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind.
… mit Arbeiten im Umgang mit Gefahrstoffen.
vor Beginn ärtzl. Untersuchung (nicht älter als 4 Monate), ein Jahr später Folgeuntersuchung
das Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Arbeit im Sinne der stillenden o. werdenden Mutter gestalten, bspw. Sitzmöglichkeiten bieten
keine Kündigung während Schwangerschaft u. bis zu vier Monate nach Entbindung, sowie während Elternzeit
sechs Wochen vor Entbindung keine Tätigkeit
acht Wochen nach Entbindung keine Tätigkeit
zwölf Wochen bei Frühchen o. Mehrlingen
Entgeltfortzahlung währenddessen
Elternzeit von max. 36 Monaten für Mutter oder Vater
max. 14 Monate Elterngeld
das Arbeitszeitgesetz
setzt Rahmenbedingungen für Arbeitszeiten im Betrieb
regelmäßige Arbeitszeit von 8h darf nicht überschritten werden
auf bis zu 10h verlängern, wenn Durchschnitt im halben Kalenderjahr bei 8h liegt
Sonn- und Feiertagsarbeit möglich, wenn Betrieb internationale Konkurrenzfähigkeit verliert
aber: jeder Arbeitnehmer mindestens 15 Sonntage frei
Einhaltung von Ämtern für Gewerbeschutz und Berufsgenossenschaft überwacht
min. 11h Ruhezeit zwischen zwei Schichten
Nach 6h: 30 Minuten Pause, ab 9h: 45 Minuten Pause
Schutz Schwerbehinderter
eine Person, die körperlich, seelisch oder geistig behindert und dadurch in Erwerbsfähigkeit min. um 50% gemindert ist
Betriebe, die min. 20 Arbeitsplätze haben, müssen 5% der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzen
jeder unbesetzte Platz: monatliche Ausgleichsabgabe
erweiteter Kündigungsschutz: min. vier Wochen
Anspruch auf eine Woche zusätzlichen Urlaub
das Bundesurlaubsgesetz
Erholung des Arbeitnehmers durch einen Urlaub soll gewährleistet werden
jeder AN (auch Aushilfen u. Teilzeit) hat Anspruch auf einen Urlaub von min. 24 Tagen pro Jahr unter Weiterzahlung des Arbeitsentgeltes
ist grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren und im laufenden Kalenderjahr zu nehmen
Rettungszeichen (eckig, grün)
Weisen auf Einrichtungen, Geräte oder Rettungswege hin, die für die Rettung von Personen von Wichtigkeit sind
Brandschutzzeichen (eckig, rot)
Weisen auf Einrichtungen, bzw. Geräte hin, die für den Brandschutz von Sicherheit sind
Gebotszeichen (blau, rund)
Weisen auf ein vorgeschriebenes Handeln hin. Meistens auf das Tragen von Schutzkleidung.
Warnzeichen (gelb, z.T. dreieckig)
Warnzeichen weißen auf eine Gefahr hin
Verbotszeichen (rot, rund, durchgestrichen)
Weisen auf ein Verbot hin
Gewerbeordnung
enthält Arbeitsrechtliche Regelungen und grundlegende Bestimmungen unserer Unfallverhütung
bspw. Schutzvorrichtungen an Maschinen, Umkleide- und Wäscheräume so eingerichtet, dass sie vor Gefahren geschützt sind
seit 1869, mehrfach um zeitgemäße Regelungen erweitert
Arbeitsstättenverordnung
allg. Anforderungen an Betriebsräume u. Arbeitsstätten
Erweiterung des Arbeitsschutzes der Gewerbeordnung
notwendige Anforderungen für eine menschl. Gestaltung der Arbeitsräume
Vorschriften zu Temperatur, Lärmschutz, Beleuchtung, Nichtraucherschutz…
Arbeitssicherheitsgesetz
AG verpflichtet Betriebsärtze u. Sicherheitskräfte anzustellen
wenn Betrieb zu klein, kann man auf arbeitsmedizinischen Dienst zurückgreifen
Arbeitssicherheitsexperten prüfen Betriebsanlagen, Maschinen, etc. darauf, ob sie Sicherheit gefährden
Unfallverhütungsvorschrift
Verhütungsmaßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen
auch räuml. Gestaltung
von Berufsgenossenschaften veranlasst
Ordnungsstrafen bis 10.000€
kontrolliert durch Aufsichtsbeamte u. staatl. Gewerbeaufsichtsämter
Wer trägt die Verantwortung für den Arbeitsschutz? (3 Parteien)
AG muss darauf achten, dass Schutzbestimmungen im Betrieb eingehalten werden
AN muss Vorschriften befolgen
Betriebsrat muss darauf achten, dass die Unfallverhütungsmaßnahmen durchgeführt werden
Welche technischen Maßnahmen können im Betrieb umgesetzt werden?
technische Geräte mit GS- oder CE-Zeichen
Schnellstop-Einrichtung
akustische u. optische Warnanlagen
geeignete Ausrüstung, z.B. Hubwagen, Meise, Stapler beim Bewegen schwerer Lasten
Ab wann braucht ein Unternehmen einen Sicherheitsbeauftragten?
bei mehr als 20 Beschäftigten im Unternehmen
Was macht der Sicherheitsbeauftragte?
unterstützt den Unternehmer bei der Durchführung des Unfallschutzes
z.B. schauen, ob Schutzvorrichtungen genutzt werden
Was macht die Gewerbeaufsicht?
überwacht, ob in Unternehmen Schutzvorschriften befolgt werden
kann jederzeit vorbeikommen u. prüfen
kann Verbote u. Auflagen bzgl. gefährlicher Anlagen erlassen
Bildschirmarbeitsverordnung
setzt Mindeststandards zum Gesundheitsschutz für die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen fest
Schutz von Sehvermögen
körperliche u. psychische Belastung vermeiden
Brandschutz (u. welche Brandschutzmaßnahmen gibt es?)
vorbeugende Brandschutzmaßnahmen
Brandschutztüren u. -wände, Notausgänge u. Rettungswege, generelles Rauchverbot in geschlossenen Räumen
Brandmeldeanlagen an gefährdeten Stellen
Feuerlöscheinrichtungen dort, wo leicht Brände entstehen können
Unterweisung des Personals im betriebl. Brandschutz, Brandschutzübungen
Was ist ein Tarifvertrag und vom wem wird dieser geschlossen?
ein Vertrag, in dem einheitliche Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer ganzer Wirtschaftszweige einer Region festgelegt werden
werden von Tarifpartnern geschlossen
Wie heißen die Sozialpartner, die die Verträge verhandeln?
Gewerkschaften
Arbeitgeberverbände
Wen vertreten die Gewerkschaften?
vertreten die Arbeitnehmerseite in Tarifverhandlungen
Wen vetreten die Arbeitgeberverbände?
sie vertreten die Unternehmerseite in Tarifverhandlungen
Vorteile von Tarifverträgen für Arbeitgeber
Arbeitsbedingungen (z.B. Gehalt, Urlaub, Stundenzahl) bereits festgelegt
muss nicht jedes mal neu verhandelt werden (Zeitersparnis)
besseres Arbeitsklima und mehr Zufriedenheit, weil Verträge gleich
niemand fühlt sich benachteiligt
Lohnkosten für gesetzten Zeitraum besser planbar
Kalkulationssicherheit
gleiche Ausgangsbedingungen für Konkurrenzbetriebe
Vorteile von Tarifverträgen für Arbeitnehmer
Verträge nicht abghängig von Wirtschaftslage oder eigenen Fähigkeit zu verhandeln
gleiche Arbeitsbedingungen sorgen für besseres Betriebsklima
Gewerkschaften führen Verhandlungen: Arbeitgeber nicht mehr in stärkerer Verhandlungsposition
Tarifautonomie
Tarifpartner sind unabhängig vom Staat
haben das Recht selbstständig Tarifverträge auszuhandeln u. abzuschließen
Wer kann Tarifverträge für allgemein verbindlich erklären und was bedeutet das?
Bundesministerium für Arbeit u. Soziales
Regelungen aus Tarifverträgen gelten für alle Arbeitnehmer*innen der Branche in der Region, auch wenn sie nicht den vertragsschließenden Parteien angehören
Unabdingbarkeit
Regelungen der Tarifverträge sind Mindestleistungen
dürfen nicht unterschritten, aber überschritten werden
mehr Urlaub, als tarifvertraglich festgelegt
Friedenspflicht
während der Tarifvertrag läuft dürfen keine Arbeitskampfmaßnahmen durchgeführt werden
bspw. kein Streik u. keine Aussperrung
Lonh- und Gehaltstarifvertrag
enthält Lohn- und Gehaltshöhe der einzelnen Lohn- und Gehaltsklassen
Einteilung nach Arbeitsschwierigkeit und Vorbildung
Laufzeit meißtens ein Jahr; kurze Laufzeit
Mantel- o. Rahmentarifverträge
Inhalte: Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen, Arbeitsbedingungen, Mehrarbeit, etc.
allgemeine Arbeitsbedingungen
längere Laufzeit: ca. 3-5 Jahre
Lohn- und Gehaltsrahmentarifverträge
ergänzen Lohn- u. Gehaltstarifverträge in einigen Branchen
regeln Bereiche der Entlohnung, die länger unverändert bleiben
z.B. Bezeichnung der Tarifgruppen, zuordnen zu Tätigkeiten
läuft mehrere Jahre
Streik
Arbeitnehmer haben das Recht für ihre Interessen zu kämpfen u. Arbeit niederzulegen
Vollstreik
alle Arbeitgeber eines Wirtschaftszweiges/einer Branche werden von Arbeitnehmern bestreikt
oder: alle Arbeitnehmer eines Betriebes
rechtmäßig, wenn Gewerkschaft dazu aufruft
Generalstreik
alle Arbeitnehmer in einem Land legen die Arbeit nieder
nicht rechtmäßig
Wilder Streik
Arbeitnehmer legen spontan u. ohne Absprache mit Gewerkschaft Arbeit nieder
Schwerpunktstreik
nur bestimmte Abteilungen eines Betriebes o. bestimmte Schlüsselbetriebe eines Wirtschaftszweiges werden bestreikt
Sympathiestreik
Arbeitnehmer streiken, um Beschäftigten einer anderen Branche Unterstützung zu demonstrieren
Warnstreik
kurze Arbeitsniederlegung, z.B. von 30 Minuten, um die Arbeitgeber vor weiteren Streiks zum Einlenken zu bewegen
rechtmäßig
Aussperrung
Reaktion der Arbeitgeber auf Streik
Betriebsorte werden geschlossen, niemand kann zur Arbeit, Gehalt wird nicht gezahlt
wer keiner Gewerkschaft angehört bekommt kein Streikgeld
Wie hoch ist das Streikgeld?
ca. 2/3 des regulären Bruttoeinkommens
Folgen von Streik u. Aussperrung für Arbeitgeber
Ärgernis der Kundschaft
Umsatzverlust
Imageverlust
Konkurrenz nimmt mehr Geld ein
Kunden können langfristig zur Konkurrenz wechseln
(Stamm)kundenverlust
Produktionsausfälle
ggf. schlechtes Arbeitsklima
Folgen von Streik u. Aussperrung auf Bevölkerung
Einschränkung in Mobilität
Reisen können icht angetreten werden
Einschränkung in Flexibilität
Schwierigkeiten im normalen Tagesablauf
Suche nach Alternativen
schlechte Güterversorgung
Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
verlorene Arbeitstage vermindern…
… Wirtschaftswachstum
… Bruttoinlandsprodukt
… Realeinkommen
… Steuereinnahmen
… internationale Konkurrenzfähigkeit
Was besagt das Gebot der Verhältnismäßigkeit?
Streik nur als letztes Mittel
darf nicht auf Vernichtung des Tarifgegners zielen
muss schnell beendet werden, wenn Ziel erreicht wurde
muss Abschlusss eines Tarifvertrages als Ziel haben
gilt auch für Aussperrung
nur als Gegenmaßnahme zum Streik
Aussperrung als letztes Mittel
Zahl der Betroffenen muss ungefähr der Zahl der streikenden entsprechen
Dauer des Streiks u. Dauer der Aussperrung müssen im Verhältnis stehen
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