Buffl

Altfragen 2017

CS
by Chiara S.

Eine junge stillende Mutter möchte einer szintigraphischen ihres Pferdes als Tierbegleitperson zur Beruhigung des unruhigen Tieres beiwohnen, um dem Pferd eine Sedation zu ersparen. Was gilt es hinsichtlich des Strahlenschutzes zu beachten?

  • Bei einer Szintigraphie kommen nur nicht-ionisierende Utraschallwellen zum Einsatz. Diese sind hinsichtlich des Strahlenschutzes gesundheitlich unbedenklich. Somit fällt die Untersuchung nicht in den Anwendungsbereich von Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).

  • Eine volljährige (>18Jahre alte) stillende Frau darf als Tierbegleitperson Zutritt zu einem Kontrollbereich, in dem mit offenen radioaktiven Stoffen umgegangen wird, nur erhalten, wenn sie ein aktives Dosimeter trägt und durch den Strahlenschutzbeauftragten nach vorheriger Unterweisung im Strahlenschutz sichergestellt wird, dass die Organ- Äguivalentdosis der Brustdrüse 1 Millisievert nicht überschreitet. Zusätzlich darf sie nicht schwanger sein, ihr Aufenthalt muss unbedingt erforderlich sein und der Strahlenschutzverantwortliche muss dem Aufenthalt zustimmen (StrlSchV § 120 Schutz von besonderen Personengruppen).

  • Einer stillenden Person darf als Tierbegleitperson KEIN Zutritt zu einem Kontrollbereich, in dem mit offenen radioaktiven Stoffen umgegangen wird, erlaubt werden (StrlSchV § 55 Absatz 3).

  • Die stillende Mutter darf als Tierbegleitperson Zutritt zu einem Kontrollbereich, in dem mit offenen radioaktiven Stoffen umgegangen wird, nur dann erhalten, wenn sie vorher über die Gefahren der Anwendung ionisierender Strahlung unterwiesen wurde und sichergestellt wurde, dass sie volljährig ist, nicht schwanger ist, ihr Aufenthalt erforderlich ist und der fachkundige Tierarzt dem Aufenthalt zugestimmt hat (StrISchV § 55 Absatz l).


Einer stillenden Person darf als Tierbegleitperson KEIN Zutritt zu einem Kontrollbereich, in dem mit offenen radioaktiven Stoffen umgegangen wird, erlaubt werden (StrlSchV § 55 Absatz 3).


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Chiara S.

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