Vorsatz
Definition + Teile
Vorsatz ist der Wille zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatbestandsmerkmale (TBM)
Vorsatz ist ein ungeschriebenes TBM
3 Arten von Vorsatz:
1 Vorsatz 1. Grades: Absicht
2 Vorsatz 2. Grades: direkter Vorsatz, “sicheres Wissen”
bedingter Vorsatz: Eventualvorsatz
Straftat
Definition + Bestandteile
ist das Vorliegen einer tatbestandsmäßigen, rechtswidrigen und schuldhaften Tat
Tatbestandsmäßigkeit
Rechtswidrigkeit
Schuld
Strafrechtliche Handlung
Definition 4
Wie ist man handlungsfähig
(Auf was keine Rücksicht, wann nicht handlungsfähig)
Eine strafrechtliche Handlung ist das vom menschlichen Willen beherrschte oder berherrschbare sozial erhebliche Verhalten
Handlungsfähig im strafrechtlichen Sinne ist nur der Mensch als natürliche Person
ohne Rücksicht auf Lebensalter
Ohne Rücksicht auf Geisteszustand (folglich auch Kinder und Geisteskranke)
nicht handlungsfähig
Verstorbene, Tiere, Sachen und Naturkräfte zb Blitzeinschlag, umstürzender Baum
Versteht man die rechtliche Bewertung, ob der Tatbestand erfüllt wurde
Prüfen ob Rechtfertigungsgründe vorliegen
Definition
Schuldausschließungsgründe
Versteht man die persönliche Vorwerfbarkeit der Tat unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse des Täters
Keine Strafe ohne Schuld! Ein Täter kann nur bestraft werden, wenn er schuldhaft (Vorwerfbar) gehandelt hat
ist jemand schuldfähig?
Schuldausschließungsgründe:
§19 StGB : Schuldunfähigkeit Kind
§20 StGB : Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störung, entschuldigungsstörungen vorliegen ( zb 35 StGB, entschuldigender Notstand)
Tatbestand
Wann handelt er tatbestandssmäßig?
Wann normwidrig?
gesetzlich normierte Voraussetzungen eines bestimmten Delikts
Verstoß einer Person durch sein Tun oder Unterlassen (Handlung)gegen einen solchen Tatbestand, dann handelt er tatbestandsmäßig.
Täter Alle TBM erfüllt: handelt normwidrig , d.h gegen eine Verbots- oder Gebotsnorm
Ordnungswidrigkeit
3
Eine Owi ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung,
die den Tatbestand eines Gesetztes verwirklicht,
das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt
Verbrechen
sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind
Vergehen
sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht sind
Unbenannte Strafänderungen
Frage an l . Was ändert sich dann
lassen Unterscheidung unberührt
erkennbar:
“In besonders schweren Fällen”
“In minder schweren Fällen”
bleibt Vergehen/Verbrechen nach Grundtatbestand
Benannte Strafänderungen
Können das Delikt ändern
Besonders privilegierte oder qualifizierte Tatbestandsmerkmale
Privilegiert : Verbrechen zu Vergehen
Qualifiziert: Vergehen zu Verbrechen
Deliktscharakter kann sich ändern
Bedeutung Zweiteilung Vergehen und Verbrechen
für Strafbarkeit des Versuchs (§ 23 StGB), versuchtes Vergehen nur bestraft, wenn’s dran steht
Schusswaffengebrauch (§54 PolG)
für die polizeiliche Sachbearbeitung (§23(1) 1 DVO) bspw für Verbrechen ist kripo zuständig
Verjährung von Straftaten (§78 StGB)
Begehungsdelikte
Tatbestände, die durch ein bestimmtes aktives Verhalten (=Verbot) tun erfüllt sind#
d.h der Täter erfüllt den Tatbestand durch aktives Tun
Unterlassungsdelikte
Tatbestände, die ein bestimmtes aktives Verhalten fordern (=Gebot); d.h der Täter erfüllt den Tatbestand, wenn er eine Handlung unterlässt, zu den er aufgrund dieses Tatbestandes verpflichtet gewesen wäre
Erfolgsdelikt
Beispiele
Ist ein Delikt, bei dem der gesetzliche Tatbestand den Eintritt eines Erfolgs in der Außenwelt (nicht der Vorstellung des Täters) voraussetzt
(Tatbestand erfüllt, wenn verbotene Handlung einen strafrechtlichen Erfolg ausgelöst hat + ursächlicher Zsmhang (Kausalität zwischen Handlung und Erfolg) besteht
Bsp: Körperverletzung, Mord, Totschlag, Raub, Diebstahl
Kausalität beachten!
Tätigkeitsdelikte
Definitionen
Beispiele 5
Ist ein Delikt, bei dem der Tatbestand allein durch die Handlung als solche erfüllt wird und ein konkreter Erfolg nicht erforderlich ist
Beispiele: Trunkenheitsfahrt, Huasfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Meineid, Falsche uneidliche Aussage
Echtes Unterlassungsdelikt
Liegt vor, wenn die Voraussetzungen unter denen ein Unterlassen strafbar ist, in in einem eigenen Tatbestand umschrieben ist.
(Verstoß gegen Gebotsnorm. Bleibt untätig, obwohl er nach Gesetz hätte handeln sollen)
+ kann vom “Jedermann” begangen werden
Bsp: unterlassene Hilfeleistung
Beschützergarant
5 teile
KA frage: aus was kann sich Garantenstellung ergeben?
hat die Pflicht aufgrund besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Bindungen zum Schutz eines bestimmten Rechtsguts, dieses vor Gefahren von außen zu schützen
Rechtsgüter schützen
1 Pflicht
2 beson tats o rechtl
3 Bindungen
4 zum Schutz eines best Rechtsgut
5 dieses vor Gefahren von außen schützen
Bspw
Eltern, Betreuer geistig Behinderter
Überwachergarant
Hat die Pflicht , aufgrund der tatsächlichen oder rechtlichen Verantwortungsübernahme für eine bestimmte Gefahrenquelle, dafür zu sorgen, dass durch die Gefahrenquelle keine Schädigungen anderer Rechtsgüter entstehen
Gefahrenquelle überwachen
1
2
3 vübernahme
4 für eine best gq
5 dafür zu sorgen
6 durch GQ
7 keine Schädigungen anderer RG
Fallgruppen Beschützergarant
Natürliche (familiäre) Verbundenheit
Schutzpflichten für Kinder, Eltern,…
enge Gemeinschaftsbeziehung
Freiwillige Übernahme von Schutz oder Beistandspflichten
Stellung als Amtsträger oder als Organ einer juristischen Person
Fallgruppe Überwachergarant
pflichtwidriges gefährdetes Vorverhalten
Pflicht zur Überwachung von Gefahrenquellen
Beaufsichtigungspflichten
Fahrlässigkeit
Ist die Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bei objektiver Vorhersehbarkeit der Rechtsgutverletzung
Welche Erscheinungsformen in der Fahrlässigkeit gibt es?
Unterscheidung
Vlg bewusste Fahrlässigkeit und Vorsatz
a. Bewusste Fahrlässigkeit
Täter sieht Tatbestandsverwirklichung zwar als möglich voraus aber er vertraut pflichtwidrig darauf, dass der Erfolg NICHT eintritt
Hätte nicht gehandelt, wenn Tatbestansverwirklichung als sichere notwendige Folge seines Handelns vorgesehen hätte
“Es wird schon gut gehen”
b. Unbewusste Fahrlässigkeit
Täter sieht Tatbestandsverwirklichung nicht als möglich voraus
Hätte bei Anwendung der erforderlichen und zumutbaren Sorgfalt voraussehen können (Vorhersehbarkeit)
“Wenn ich das gewusst hätte…”
Merkmale
Sorgfallspflichtverletzung (objektiv)
Objektive Vorhersehbarkeit des Erfolges
objektive Zurechnung (Vermeidbarkeit Schaden)
+ Kausalität (Zsmhang zwischen SorgfaltspflichtVerletzung und Erfolg)
SorgfaltspflichtVerletzung
Stufen und Beispiele
-> Anordnungen an die Sorgfaltspflicht richten sich sowohl nach geschriebenen wie auch ungeschriebenen Regeln (
(ein Merkmal von einer der Stufen muss vorliegen, damit Sorgfaltspflicht verletzt wird)
1 Stufe
Rechtsnormen, geschriebene Normen zur Verhütung von Sorgfaltspflichten
Beispiele: Straßenverkehrsvorschriften, Unfallverhüngsvorschriften
2 Stufe
Erfahrungssätze-ungeschriebene Normen, welche allg.anerkannt sind
3 Stufe
Verkehrskreis- Maßstabspersonen aus dem Verkehrskreis des Täters
Kausalität Definition 5
Die Ursache (=Bedingung) des tatbestandlichen Erfolges ist jede aktive Handlung/aktives Tun, die nicht HINWEGGEDACHT werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele.
Unterlassungsdelikt
Kausalität Defintion
Ursache (=Bedingung) des Tatbestandlichen Erfolges ist jedes Unterlassen, das nicht HINZUGEDACHT werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele
Merke:
Kausal = nicht was völlig außerhalb dessen liegt, was nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge und nach allgemeiner Lebenserfahrung noch in Rechnung zu stellen ist (“Objektive Vorhersehbarkeit/ Zurechenbarkeit?)
-> Äquivalenztheorie wird durch Adäquanztheorie (obj Zurechenbarkeit) begrenzt
Bedingter Vorsatz
5
Hält die Tatbestandsverwirklichung für möglich
+ nimmt den Erfolg/Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf
I.d.R reicht dieser Vorsatz zur Begehung einer Straftat aus
“Schwächste Vorsatzform”
=Eventualvorsatz
Was regelt der §15 StGB?
§ 15 Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln. Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.
Bewusste Fahrlässigkeit
Hält die Tatbestandsverwirklichung für möglich + vertraut aber darauf, dass Erfolg /Tatbestandsverwirklichung nicht eintritt
Vorsatz 1. Grades
Erläuterung
Absicht
Kommt auf den Erfolg an d.h man möchte unbedingt einen Erfolg auslösen
Vorsatz 2 Grades
direkter Vorsatz “sicheres Wissen”
Bsp: Erfolg egal
Ist der Wille zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatbestandsmerkmale
Indiziwirkung des Tatbestandes ?
Täter hat alle objektiven und subjektiven TBM erfüllt
Kann vermuten, dass Verhalten auch rechtswidrig
Tat, dann rechtswidrig, wenn: sie der Rechtsordnung widerspricht
Rechtfertigungsgrümde gibt es aber
Nennen sie Rechtfertigungsgründe
Aus StGB 4
StGB
Notwehr 32 StGB, 15 OWiG
Rechtfertigender Notstand 34 StGB, 16 owig
Einwilligung 228stgb bspw. Tattoo
Wahrnehmung berechtigter Interessen 193StGb
Objektive Vorhersehbarkeit des Erfolgs
! ist der Erfolg nach objektiven Maßstäben (nicht für den Täter) vorhersehbar, wenn man gegen die objektive Sorgfaltspflicht verstößt?
Anforderungen an einen besonnenen und einsichtigen Menschen in der Lage des Täters
Lag der Eintritt des Erfolges innerhalb der allgemeinen Lebenserfahrung?
subjektive Vorhersehbarkeit:
Ob der Erfolg für den Täter vorhersehbar war, ist bei der Schuld zu prüfeN
was ein umsichtig handelnder Mensch aus dem Verkehrskreis des Täters unter den jeweils gegeben Umständen aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung vorhersehen würde
Objektive Zurechnung (vermeidbarkeit des Schadens)
Prüfen, ob der Erfolg bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt hätte objektiv vermieden werden können
Bei Vorsatztaten: gefragt, ob Handlung bzw. Unterlassung den Erfolg herbeiführte
bei Fahrlässigkeitsdelikten: ob gerade die SorgfaltspflichtVerletzung des Täters URSÄCHLICH für den Erfolg war
In einfachen Worten :
hat Täter durch SorgfaltspflichtVerletzung Gefahr für ein Rechtsgut geschaffen
hat Täter genau diese Gefahr verwirklicht (Erfolg ausgelöst)
a.) Vorsatztaten:
Handlung/Unterlassen -> (zsmhang zu )Erfolg
b.) Fahrlässigkeitstaten
SorgfaltspflichtVerletzung -> (Objektive Zurechnung) Erfolg
Aus dieser Erkenntnis resultiert die Frage: war Erfolg vermeidbar
Auf welche zweigliedrige Prüfung basiert Objektive Zurechnung?
Hat der Täter durch seine SorgfaltspflichtVerletzung eine rechtlich missbilligte Gefahr für ein Rechtsgut geschaffen (Schutzzweckzsmhang)
Hat sich genau diese Gefahr in der Verletzung des Rechtsgutes verwirklicht ? (Pflichtwidrigkeitenzsmhang)
Rechtfertigungsgrümde
BGB
(Immer Gesetz dazu schreiben)
227 Notwehr
228, 904 BGB Notstand
229 erlaubte Selbsthilfe
Rechtfertigungsgründe
StPO
Amts und Dienstpflichten
127(1) Festnahme durch Jedermann
Ausübung von Amts und Dienstpflichten (rechtswidrige Durchführung polizeilicher Maßnahmen)
Wichtig hier: Tatvorbehalt
§27 ff., 63ffPolGBW
§81aff, 94ff, 102, 127(2), 163b,c STPO
Welche Elemente gibt es bei der Schuld bzw.verminderten Schuldfähigkeit?
Schuldfähigkeit
Einen Ausschluss bzw. Eine Einschränkung der Schuldfähigkeit ergibt sich daher resultierend aus dem Alter oder einer psychischen Erkrankung
Schuldunfähigkeit Kind §19 StGB
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen §20 StGB
Verminderte Schuldfähigkeit §21 StGB
Tabelle Alkoholgehalt
G
Grundwissen Fahrlässigkeit (Bild)
32 stgb Notwehr
Ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff vom sich oder einem anderen abzuwenden
34 stgb rechtfertigender Notstand
Bild
1 Abwendung einer Gefahr (gegenwärtig ist) , von
2 Rechtsgütern bspw Leben, Freiheit, Ehre
3 nur durch Begegnung einer Tat (um Gefahr von sich oder jemanden anderen abzuwehren)
Was ist die Aufgabe des Strafrechts
besonders wichtige Bereiche des menschlichen Zusammenlebens schützen und
Angriffe auf bestimmte Interessen der Allgemeinheit oder des Einzelenen, die von der Gesellschaft als besonders Schutzwürdig angesehen werden, abzuwehren
Den durch eine Straftat gestörten Rechtsfrieden wiederherzustellen !
und Begehung künftiger Straftaten zu verhindern !
Bestraft wird nur ein “besonders sozialschädliches Handeln” eines Menschen
Was versteht man unter bestimmten Interessen
Wie nennt man welche Rechtsgüter
Diese strafrechtlich geschützten Interessen (=Rechtsgüter), zum Teil gg verankert
Interessen im Strafrecht als Rechtsgüter bezeichnet werden
Rechtsgüter des einzelnen nennt man Individualrechtsgüter
Rechtsgüter der Allgemeinheit: universalrechtsgüter
2 Arten der Rechtsgüter
Faktor zu RechtsgutVerletzung
Rechtsgüter des einzelnen
Recht auf:
leben
körperliche Unversehrtheit
Freiheit
Eigentum
Rechtsgüter der Allgemeinheit
bestand des Staates
Freiheitlicher demokratische Grundordnung
Sicherheit des Straßen-, Geld und Rechtsverkehr
Saubere Umwelt
Fazit : eine Verletzung von Rechtsgütern stellt strafrechtliches Unrecht dar und bedroht diejenigen mit Strafe, die ein fremdes Rechtsgut Verletzten
Vgl Bußgeld - und Strafverfahren
Verfolgungprinzip
zuständige Verfolgungsbehörde
Verstoß
Art Verstoß
Rechtsfolge
Täter handelt …. und ist im Verfahren…
Formelle Bestimmungen im Gesetz
Anordnungsbefugnis von Eingriffsmaßnahmen
Besonderheiten
Belehrung
Grundwissen
Fahrlässigkeitstrafbarkeit: immer dann möglich, wenn vorsatzdelikt am subjektiven Tatbestand scheitert
nur, wem ausdrücklich gesetzlich bestimmt §15 StGB
Fahrlässigkeitsdelikt grundsätzlich was anderes wie Vorsatz
Kein Versuch bei Fahrlässigkeitsdelikten
Grundsätzlich reicht unbewusste, einfache Fahrlässigkeit
Ausnahme: Leichtfertigkeit (positiv zu bewerten)
Besondere Deliktsform : “erfolgsqualifizierte Delikte”
setzt sich aus: Vorsatztat und einer wenigstens fahrlässigen Herbeifürhung einer schweren Folge zusammen zb §226 StGB, schwere Körperverletzung)
Welche Schuldebenen gibt es
hohe/schwere Schuld : hohe Strafe
geringe Schuld : geringe Strafe
Keine Schuld : keine Strafe
Welche Gründe gibt es schuldlos zu handeln
Schuldfähigkeit gem §§19-21 StGB
Unrechtsbewusstsein
Erkennbarkeit der Rechtswidrigkeit (weiß der Täter, dass er “unrecht” tut?)
Entschuldigungsgründe : vorrangig §§33,35 StGB
33 StGB Überschreitung Notwehr
35 StBG entschuldigender Notstand
^ Täter und Teilnehmerschaftsform
1 Täterformen
2 Teilnehmerschaftsformen
Was sagt Oberbegriff der Beteiligung gem §28(2) StGB
Unter den Oberbegriff fallen die geregelten Formen der Täterschaft und die geregelten Formen der Teilnahme
Alleintäter
Mittelbarer Täter
Mittäterschaft
Anstiftung 26stgb
Beihilfe 27 StGB
§28 (2) StGB
Bestimmt das Gesetz, daß besondere persönliche Merkmale die Strafe schärfen, mildern oder ausschließen, so gilt das nur für den Beteiligten (Täter oder Teilnehmer), bei dem sie vorliegen.
25 StGB Täterschaft
Richtige Def: Unmittelbarer Täter ist, wer alle objektiven und subjektiven TBM in eigener Person verwirklicht
Alleintäter meint die eigentliche Verwirklichung eines Tatbestandes, die durch eigenhändige Tatbegehung gem 25(1) Alternative 1 StGB als unmittelbarer Täter (“wer die Tat selbst begeht”) erfolgt
Ist wer die Tat “durch einen anderen” begehen lässt gem 25 (1) alternative 2 StGB
Denke an Schaubild
a Täter (Hintermann)
lässt “Straftat” durch Vordermann begehen bspw durch Täuschung, Nötigung,..
b Vordermann (=Tatmittler)
begeht Tathandlung, hat aber deliktisches Defizit
begeht keine Straftat, wird nicht bestraft
Gemeinschaftlichkeit gekennzeichnet durch? 3
Wenn mehrere die Sraftat gemeinschaftlich begehen, so wird jeder als Täter bestraft
gem 25(2) StGB
Gemeinschaftlichkeit
zsmSpiel objektiver und subjektiver Umstände
Arbeitsteiliges Vorgehen
Jeder hat einwirkungsmöglichkeit auf die Tat
Diese Umstände: vorab in gemeinsamen getroffenen Tatentschluss zu vereinbaren
Voraussetzung teilnahmefähige Beitat eines anderem
Teilnahme : Anstiftung gem §26 StGB
bestimmen (=hervorrufen des Tatentschlusses zur Hauptat)
doppelter Vorsatz
Vorsatz bezogen auf Vollendung der Haupttat
Angestiftete muss Tat vollenden
Vorsatz bezogen auf “Bestimmen des Haupttäters”
Anstiftung
Offene Anstiftung
zb Überredung, Erteilung eines Rates, Geschenke, Versprechungen, Drohungen
Versteckte Anstiftung
z.b Schaffung einer tatanreizenden Situation, Täuschung, scheinbares Abraten
Wenn mehrere die Straftat gemeinschaftlich begehen gem 25(2) StGB
Def
Unmittelbarer Täter ist, wer alle objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale in eigener Person verwirklicht
Täter verwirklicht alle TBM selsb# (mit o ohne Hilfsmittel)
Täter handelt mit Täterwillen, dh er will Tat als eigene
Täter übt Objektive Tatberrschaf aus
Merkmale Mittäterschaft
gemeinsamer Tatentschluss
Täterschaftsbegründende Tatbeträge
Wissen um täterschaftsbegründende Umstände (=Vorsatz)
Täterschaftsbegründende Arbeitsteilung
Nachschauen AB
Tatinteresse
welchem Nutzen hat Tat für ihren Täter
Zu welchem Zweck handeln Täter
Objektive Tatbeträge
wer erfüllt TBM
Wer macht was
Objektive Tatherrschaft
welche Einwirkungsmöglochkeit auf Geschehensablauf haben die Täter
Beihilfe
Voraussetzungen 4
27 StGB
Hilfeleistung (=Tatbeitrag beschränkt auf Hilfeleistung zur Haupttat)
Doppelter Vorsatz
Vorsatz bezogen auf eigene Hilfeleistung zur Haupttat
Was ist das
Ergänzungen
Hilfe leisten?
Doppelter Vorsatz wie gehandelt haben
Gehilfe ist wer: Vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlicher begangener rechtswidrigen Tat Hilfe leistet
versuchte Beihilfe straffrei; so wie Anstiftung setzt versuchte oder vollendete Haupttat voraus
Hilfe leisten
jedes vorsätzliche Unterstützen und Fördern einer fremden Tat
Physische Unterstützung oder psychische Handlungen kann der Gehilfe zur Begehung der Haupttat fördern
Gehilfe muss Beitrag mit doppeltem Vorsatz erbringen, nämlich hinsichtlich
Haupttat
der eigenen Beihilfe zu ihr
daher keine fahrlässige Beihilfe möglich
Sukzessive Mittäterschaft
25 (2) StGB
MTS auch möglich, wenn Täter sich während einer Tat anschließt (sukzessiv=nachfolgend)
Nicht möglich wenn: Täter Gesamtplan bereits voll verwirklicht hat
Mittäterexzess
ein Mittäter geht über gesamten gefassten Tatplan ohne Kenntnis der übrigen hinaus, ist er für dieses “Mehr” an Tatverwirklichung ALLEIN verantwortlich
Sonstige Owi
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