Überblick § 275
Regelungsinhalt § 275 -> Unter welchen Voraussetzungen ist der Anspruch des Gl. ausgeschlosse bzw. nicht durchsetzbar.
§ 275 I, Echte Unmöglichkeit: Der Schulder ist aufgrund eines tatsächlichen oder rechtlichen Leistungshindernisses zur Leistungserbringung außerstande.
RF: Leistungsbefreiung bzgl. der Primärleistung kraft Gesetz; SchE n. §§ 280 I, 283, 275
§ 275 II
§ 275 III
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