Wann wird das Leistungsstörungsrecht relevant?
Das Leistungsstörungsrecht ist einschlägig, wenn sich das rechtmäßig geschlossene SV regelwidrig entwickelt; also eine Leistungsstörung eintritt.
Welche Formen der Leistungsstörung gibt es?
Leistungsstörungen werden in
(1) Pflichtverletzungen
und
(2) sonstige Leistungsstörungen unterteilt
Welche Form der Pflichtverletzung kann auftreten?
Die Pflichtverletzung kann an die Leistungspflichten (§ 241 I) und die Schutzpflichten (§ 241 II) anknüpfen.
Verletzung von Leistungspflichten
Nichtleistung -> S erbringt die Leistung gar nicht oder verspätet
Unmöglichkeit
Was passiert mit dem Primärleistungsanspruch der Gegenpartei?
Welche Sekundäransrpüche stehen dem Gläubiger zu?
Verzögerung
Schlechtleistung -> S erbringt die Leistung pünktlich, aber nicht wie geschuldet.
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