Aktivseite
Mittelverwendung
nach dem Grad ihrer Liquidierbarkeit steigt hierbei von oben nach unten an
->
Anlagevermögen
alle Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen
die Nutzungsdauer hat mehr als ein Jahr zu umfassen
-> Immaterielle Vermögensgegenstände
bspw. Lizenzen, Patente, Software etc
-> Sachanlagen (materielle Vermögensgegenstände)
physisch greifbare Gegenstände, die entweder keiner ständigen Wertminderung unterliegen, oder deren Werte durch Nutzung kontinuierlich abnehmen
abnutzbare und nicht abnutzbare Sachanlagevermögen -> beim abnutzbaren Sachanlagevermögen sind planmäßige Abschreibungen vorzunehmen (§235 Abs. 2 S. 1 HGB)
-> Umlaufvermögen
hierzu gehören alle VG, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§247 Abs. 2 HGB)
Umlaufvermögen unterliegt einer relativ schnellen Veränderung
Gegenstände, die in den betriebliche Leistungsprozess mit eingehen oder im Zusammenhang mit Umsatzvorgängen entstanden sind
Umlaufvermögen
-> Vorräte
Roh-, Hifs- und Betriebsstoffe sind fremdbezogene Stoffe, die noch unverarbeitet oder unverbraucht sind
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
Fertige Erzeugnisse und Waren
Gleistete Anzahlungen
-> Rechnungsabgrenzungsposten (aktiv)
ein hier enthaltenes Disagio nach §250 Abs. 3 HGB ist entweder in der Bilanz gesondert oder im Anhang anzugeben
Passivseite
stellt Mittelherkunft
zwischen Fremdkapital und Eigenkapital unterschieden
EK umfasst die Mittel, die keinem Rückzahlungsanspruch Dritter unterliegen, d.h. insbesondere das eingebrachte Stammkapital sowie asu dem Unternehmen selbst erwirtschaftete Rücklagen
FK umfasst Mittel, die von Dritten (zeitl. befristet) zur Verfügung gestellt werden, bspw. Darlehen und Lieferantenkredite
auf der Passivseite werden die Posten nach ihrer Fristigkeit (=Fälligkeit) gegliedert - von oben nach unten sinkt die Kapitalüberlassungsdauer
Eigenkapital
untergliedert sich wie folgt
Gezeichnetes Kapital
entspricht dem Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern
Kapitalrücklage
alle über den Nennbetrag des gezeichneten Kapitals hinausreichenden, von außen zugeführten Einlagen der Gesellschafter
Gewinnrücklage
kann vereinbart sein, dass ein bestimmter Prozentsatz des Jahresüberschuss in eine Gewinnrücklage einzustellen sit
Gewinn-/Verlustvortrag
ist der nach dem Beschluss über die Ergebnisverwendung verbleibende Rest des Gewinns einer Kapitalgesellschaft
Jahresüberschuss-/fehlbetrag
das Ergebnis der GuV ist hier auszuweisen
Verbindlichkeiten
wie folgt zu untergliedern
Verbindlichkeiten geg. Kreditinstituten - alle Bankverbindlichkeiten unabhängig von ihrer Laufzeit
Verbindlichkeiten aus LL
Verbindlichkeiten geg. verbundenen Unternehmen
sonstige Verbindlichkeiten - Sammelposten
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen - Zahlungen von Abnehmernund Auftraggebern zu erfassen, solange noch keine abrechenbaren Leistungen erbracht wurde - “schwebendes Geschäft”
-> Ausweiswahlrecht, diese können auch alternativ von dem Posten “Vorräte” abgesetzt werden
Warum?
durch solche Absetzung sinken sowohl Bilanzsumme als auch FK, Mittel zur Optimierung der EKQ
diese Absetzung könnte dazu führen, dass Unternehmen in andere Größenklasse fällt - Erleichterung bei Aufstellung des Jahresabschlusses
Gewinn - und Verlustrechnung
gem. §275 HGB kann GuV wie folgt aufgestellt werden:
BILD
Aufgabe der GuV ist die Erfolgsermittlung und die Abbildung der Ertragslage
Kapitalgesellschaften haben diese in Staffelform und nach §275 HGB aufzustellen -> EU/PG sind hierzu nicht verpflichtet
Grundsätzlich besteht ein Wahlrecht zwischen dem Gesamtkostenverfahren und dem Umsatzkostenverfahren
Gesamtkostenverfahren -> in Dtl. traditionell angewandt
Umsatzkostenverfahren -> dominiert weltweit
GuV
-> Umsatzerlöse
alle Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung/Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen des Unternehmens - die Umsatzsteuer und Erlösschmälerungen sind abzuziehen (§277 Abs. 1 HGB)
-> Erhöhung/Verminderung des Bestands an fertigen/unfertigen Erzeugnissen
hierunter fallen Mengenänderungen/Wertänderungen
BEISPIEL
-> andere aktivierte Eigenleistungen
Erträge aus selbst erstellten Vermögensgegenständen des AV (z.B. Sachanlagen)
-> sonstiege betriebliche Erträge
Erträge, die nicht Umsatzerlöse, Zinsertrge o.Ä. sind z.B. Gewinne aus Sachanlageverkäufen, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen oder außerordentliche Erträge
-> Materialaufwand
Handelsbetrieb der Wareneinsatz, Industriebetrieb verbrauchten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
bezogene Leistungen - müssen sich auf Produktionsprozess beziehen
Allgemeine Dienstleistungen sind sonstige betriebliche Aufwendungen
-> Rohergebnis
kleine und mittlere Kapitalgesellschaften können die Positionen 1-5 als Rohergebnis zusammenfassen und ausweisen (§276 S. 1 HGB)
-> Personalaufwand
beinhaltet alle Löhne/Gehälter je brutto
beinhaltet besonders die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
-> sonstige betriebliche Aufwendungen
z.B. Aufwendungen für Rechts-/Steuerberatung, Mieten, Reparaturen, Porto, Telefon, Versicherungen
Außerordentliche Aufwendungen - ungewöhnlich, unregelmäßig, periodenfremd oder selten
-> Steuern vom Einkommen und Ertrag
Einkommen Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag
Ertrag: Gewerbesteuer
Sonstige Steuern
Grundsteuer, Kfz-Steuer, Hundesteuer
Aufgabe Anhang
gem. §264 Abs. 1 HGB Bestandteil des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften
Hauptaufgabe als Informationsinstrument darin, Bilanz und GuV zu ergänzen und zusätzliche Zusammenhänge offenzulegen, um zu einem besseren Verständnis des Jahresabschlusses beizutragen
Funktionen des Anhang
Interpretationsfunktion
Interpretation der Posten von Bilanz und GuV durch Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie der Abweichungen von bisher angewendeten Methoden
Korrekturfunktion
Betragsmäßige Darstellung der Abweichungen zum Vorjahresabschluss infolge der Änderung bisher angewendeter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entlastungsfunktion
Darlegung der Inanspruchnahme von Auswahlrechten zwischen Bilanz/GuV/Anhang zur Verbesserung der Übersichtlichkeit der Bilanz
Ergänzungsfunktion
Informationen über nicht bilanzierungsfähige Sachverhalte wie z.B. Angaben über zusätzliche finanzielle Verpflichtungen
Anhang - Vorschriften
primär §§284-288 HGB
keine gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Aufbau oder seiner Gliederung - es gelten allerdings die GoBs
Anhang - Aufbau/Mögliche Reihenfolge
Allgemeine Angaben, Erläuterungen/Begründungen zur Form der Darstellung von Bilanz/GuV, Angaben zur Vermittlung eiens den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes
Methodenerläuterungen und Angaben zu Bewertungsmaßnahmen
Erläuterungen und Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz
Erläuterungen und Angaben zu den einzelnen Posten der GuV
Sonstige Angaben (z.B. sonstige finanzielle Verpflichtungen, Bezüge, Vorschüsse, Kredite etc.)
Lagebericht §289 HGB
bei mittelgroßen/großen Kapitalgesellschaften neben Bilanz, GuV, Anhang, Bestandteil der Berichtspflichten laut §264 Abs. 1 S. 1 HGB
erläutert den Jahresabschluss und ergänzt diesen um Infos allgemeiner Art über den Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft
ausgewogene und umfassende, dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit entsprechende Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft zu enthalten
Lagebericht §289 HGB hat insbesondere zu enthalten:
Wirtschaftsbericht (Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage der Kaptitalgesellschaft)
Chancen- und Risikobericht (zukünftig positive/negative Entwicklungsmöglichkeiten des Unternehmens)
Nachtragsbericht (besonder Vorgänge, die zwischen Bilanzstichtag und Aufstellung des Lageberichts stattgefunden haben)
Forschungs- und Entwicklungsbericht
Risikobericht für Finanzierungsinstrumente (spezielle Risiken aus Wertpapieren, Maßnahmen zur Risikoabsicherung)
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