Grundsatz der doppelten Sicherung §1 StVO
Man muss damit rechnen, dass Andere Fehler begehen und muss darauf Rücksicht nehmen. Man darf nicht auf sein Recht bestehen und einen Unfall provozieren, sondern man muss versuchen einen Unfall zu verhindern
Vertrauensgrundsatz §1 StVO
Demnach kann man grundsätzlich auf das richtige Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer vertrauen. Wäre dem nicht so, müsste man in jeder Vorfahrtssituation überaus vorsichtig und langsam fahren, selbst an einer grünen Ampel. Dies würde den Straßenverkehr erheblich lähmen.
Für wen gilt der Vertrauensgrundsatz nicht ?
gegenüber verkehrsunsicheren Personen:
wie Kindern,
älteren Menschen,
Menschen mit Beeinträchtigungen,
Betrunkenen
und sonstigen schutzbedürftigen Personen
§3 (2a) StVO
Wo sind Bahnübergänge in der StVO geregelt ? und wo sind die gesetzlich definiert?
§19 StVO
gesetzlich definiert in §11 EBO
Welche Pflichten kommen für den VT aus dem §19 StVO ?
Herleitung der StVO (und andere verkehrsrechtliche Rechtsverordnungen)
Erläutern Sie die verkehrsrechtliche Zuständigkeit der Bundespolizei !
Was ist der Unterschied zwischen öffentlichem und privatem Recht? Und warum treffen die Rechtsgebiete im Verkehrsrecht regelmäßig aufeinander?
öffentliches Recht:
nicht zwei gleichwertige Partner stehen sich gegenüber, sondern gekennzeichnet durch ein Über- bzw. Unterordnungsverhältnis Staat -> Bürger
Privates Recht (Ziviles Recht):
zwei gleichwertige Partner stehen sich gegenüber, nämlich Bürger -> Bürger
Im Verkehrsrecht gibt es bei einem Unfall oft Verstöße gegen die StVO oder das StVG, die Verfolgung und Ahndung obliegt dem Staat und gehört in den Bereich des öffentlichen Rechts. Der Schaden der dabei entsteht wird aber privatrechtlich zwischen den Unfallbeteiligten geklärt
Welche Rechtsverordnungen behandeln wir in VR ?
StVO (Straßenverkehrsordnung) = Verkehrsregelung
FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) = Zulassung von Fahrzeugen zum Verkehr, Kennzeichen, Zulassungsstelle
FeV ( Fahrerlaubnisverordnung) = Welche FE für welche Fahrzeuge benötigt werden, was Auflagen und Beschränkungen sind etc.
StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) = Betriebserlaubnis, Erlöschen der Betriebserlaubnis von Fz
Das StVG ist unser Basisgesetz im Verkehrsrecht, beinhaltet es auch Ordnungswidrigkeiten/ Straftaten mit denen wir uns beschäftigen? Oder ist es nur die Basis für StVO, FeV, StVZO .. ?
§21 StVG = Fahren ohne Fahrerlaubnis (Straftat)
§24a StVG = Fahren unter Alkoholeinfluss (0,5 Promille)
§24c StVG = Alkoholverbot für Fahranfänger in der Probezeit (0,0 Promille)
Das StVG beinhaltet auch verkehrsrechtliche Verstöße, folglich geregelte Ordnungswidrigkeiten. Es beinhaltet sogar Straftaten, wie hier §21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis
Geben Sie die Normenpyramide am Beispiel des Verkehrsrechts wieder!
Warum gibt es auf Strecken von Hochgeschwindigkeitszügen keine Bahnübergänge?
Bahnübergänge sind nur bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von 160 km/h für Züge zugelassen. An Hochgeschwindigkeitsstrecken gibt es daher keine Bahnübergänge.
Wo sind die Pflichten des Fahrzeugführers geregelt?
§23 StVO
Unterscheiden Sie Besitz, Eigentum und ordnen Sie die Begriffe “Fahrzeughalter”, “Fahrzeugführer” zu!
Eigentümer ist, wer die rechtliche Sachherrschaft hat, wer also das Fahrzeug verkaufen darf und verleihen darf. Bei einem finanzierten Fahrzeug ist nicht der Käufer Eigentümer des Autos, sondern das Kreditinstitut – beispielsweise eine Bank
Besitzer ist, wer die tatsächliche Sachherrschaft hat, wer also die Sache TATSÄCHLICH bewegen kann. In dem Fall der Fahrzeugführer. Dabei kann M Fahrzeugführer sein und E der Eigentümer des Fahrzeugs.
Der Eigentümer muss also nicht der Halter sein. Der Eigentümer steht im Fahrzeugbrief, während der Halter im Fahrzeugschein eingetragen ist.
Fahrzeughalter ist jemand, der im Besitz der Verfügungsgewalt über ein Kraftfahrzeug ist und es für eigene Rechnung gebraucht.
Auf eigene Rechnung nutzt derjenige ein Fahrzeug, der aus eigenem Interesse für die Betriebskosten aufkommt.
Die tatsächliche Verfügungsgewalt hat, wer „über die Verwendung des Fahrzeugs nach Ort und Zeit bestimmen kann“
Fährt der Halter das Auto gerade, ist er Fahrzeugführer und damit im Besitz des Fahrzeugs.
Grenzen Sie das Fahrverbot nach §44 StGB vom Fahrverbot nach §25 StVG ab!
§44 StGB
Nebenstrafe
wegen einer Straftat
gerichtlich
§25 StVG
bei Ordnungswidrigkeiten
schwerwiegend (A-Verstoß)
von Verwaltungsbehörde angeordnet
§21 StVG
Vergehen/ Verbrechen? Versuch strafbar?
Vergehen, Versuch gibt es nicht, demnach nicht strafbar
Nach welcher Rechtsgrundlage erteilt das Gericht nach Entzug der Fahrerlaubnis eine Sperrfrist ? Wie lang kann diese sein?
§69a StGB
6 Monate - 5 Jahre
in äußerst schweren Fällen - für immer
Worauf deutet die Formulierung in §44 StGB “wegen einer Straftat” hin?
Die Verurteilung einer Straftat muss vorliegen, dabei ist es nicht notwendig, dass es eine Verkehrsstraftat war, vielmehr kann es jede x-beliebige sein.
Kann einem wegen der Verurteilung bezüglich eines Diebstahls die Fahrerlaubnis entzogen werden? Begründen Sie!
Nein.
Die Rechtsgrundlage für den Entzug der Fahrerlaubnis bei Vorliegen einer Straftat ist §69 StGB. Dort ist der zwingende Bezug zum Straßenverkehr notwendig. Es muss sich um eine der genannten Straftaten (316, 142, 315c, 315d, 323a) handeln.
Wonach entzieht die Verwaltungsbehörde die Faherlaubnis? Hat die Behörde dabei einen Ermessenspielraum?
§3 StVG
Wenn “sich jemand als ungeeignet zum Führen von KFZ” gezeigt hat
Das ist der Fall bei 8 Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg.
“Die Fahrerlaubnisbehörde hat die Fahrerlaubnis zu entziehen”
= kein Ermessensspielraum
Wann ist ein Bußgeldbescheid rechtskräftig und wann ein Urteil?
Bußgeldbescheid
nach Ablauf der Einspruchsfrist von zwei Wochen
wenn die Rechtsmittel endgültig versagt haben
Urteil
wenn keine Berufung/ Revision eingelegt wurde
wenn diese endgültig versagt haben (final Entschieden wurde)
Wann darf die Polizei den Führerschein beschlagnahmen und nach welcher Rechtsgrundlage?
Wenn die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass dem VT die Fahrerlaubnis später gerichtlich entzogen wird.
d.h. wenn alle Voraussetzungen aus §69 StGB vorliegen
oder wenn der Führerschein ohnehin der Einziehung unterliegt (Fahndung)
Rechtsgrundlage:
§§94, 98 StPO
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