Welche Maßnahmen sind beim Zugabriss durchzuführen? -
Die BZ umgehend zu informieren
Der Zugfahrer hat die Kupplungen an der Abrissstelle auf Schäden zu überprüfen
Werden keine Schäden gefunden, ist der Zug wieder zu Kuppeln. Gelingt der Kuppelversuch, entscheidet die BZ über den weiteren Einsatz des Zuges
Wird ein Schaden an der Kupplung festgestellt oder gelingt der Kuppelversuch nicht, ist der zweite Zugteil von einem anderen fahrberechtigten Bediensteten weiterzufahren oder ggf. mit dem nachfolgenden Zug zu Kuppeln
Mit dem zweiten Zugteil oder mit dem zusammengekuppelten Folgezug ist grundsätzlich vor der Fahrtaufnahme eine “Besondere Fahrerlaubnis” einzuholen und eine “Fahrt auf Sicht” durchzuführen!!
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