Arbeitsrecht II/ Rund um die Bewerbung
Stellenausschreibung darf nicht diskriminierend sein
AG darf nicht gegen Merkmale verstoßen
Vorstellungsgespräch bei anderem AG ist Privatsphäre
Jobsuche während Arbeitszeit ist nach einer gültigen Kündigung erlaubt (innerhalb einer Kündigung)
Auch erlaubt; während Arbeitszeit zum Vorstellungsgespräch
Anspruch auf Freistellung muss AG gegenüber gewähren, wenn es um Arbeitssuche geht
Probearbeitstage gelten nicht zur Freistellung
AG muss AN freistellen für Vorstellungsgespräch
AN muss Grund & Dauer der Freistellung wissen & genehmigen
5-10 Tage vor dem Termin reichen aus
AG kann Termin ablehnen; nur bei betrieblicher Erfordernisse
während Kündigungsfrist besteht Pflicht für AN das was im Vertrag steht
AG: Interessen an privaten Infos & rein fachlichen Hintergründen bei neuer Bewerbung
lügen (arglistige Täuschung) vermeiden (Bewerbungsgesprächen)
Bewerber darf lügen, wenn es eine unzulässige Frage ist (Schwangerschaft)
Bewerber muss AG über manche Sachen in Kenntnis setzen ohne Nachfrage
Tritt dann auf die Wahrheit zu sagen, wenn es davon abhängt ob AG ihn einstellt
sobald neuer AG einen zum Vorstellungsgespräch einlädt, muss er Kosten übernehmen
Unabhängig davon ob Stellenanzeige ist oder per Initiativbewerbung
Meist zahlt neuer AG Anfahrtskosten, aber nur wenn man den Job bekommt
AG im Vorfeld erwähnt, dass er die Kosten für die Anfahrt nicht übernimmt
Muss alles ausdrücklich vorher erwähnt werden
Arbeitsvertrag III: Arbeitsvertrag, weitere Beschäftigungsverhältnisse, Befristung, Probezeit Arbeitszeit, Überstunden
Arbeitsvertrag schriftlich, mündlich einfach auftauchen auf der Arbeit und arbeiten (nach der Ausbildung)
Minderjährige benötigen Zustimmung von Eltern
Selbstständigkeit alles aussuchen
Keine Ansprüche auf bezahlten Urlaub oder Entgeltfortzahlung bei Krankheit
Freie Mitarbeit: Scheinselbstständigkeit
AN darf Nebenjob haben, solange Hauptjob nicht vernachlässigt wird
AG darf Umfang der Nebentätigkeit wissen
Probzeit: Max. 6 Monate
Frist darf von AG & AN innerhalb von 2 Wochen kündigen
Kündigung muss schriftlich erfolgen
8 Std am Tag
10 Std möglich wenn Ausgleich da ist
Wenn 1 Tag gearbeitet wird, muss AG innerhalb 2 Wochen Ersatzruhetage gewähren
Arbeitszeit von 6 Std muss mindestens 30 min. Pause bei über 9 Std muss mindestens 45 Minuten
Pausen können aufgeteilt werden, aber mindestens 15 Minuten
Nach täglicher Arbeitszeit muss man 11 Std Ruhezeit bekommen
Bei bestimmten Betrieben ist Ruhezeit meist verkürzt (Pflege)
Grundsätzlich darf man nur Überstunden machen, wenn dies vorher besprochen wurde
Überstunden müssen innerhalb von 6 Monaten abgebaut werden
Überstunden werden nicht höher vergütet, außer es steht anders im Vertrag
Höchstzahl Überstd.: max. 10% nach vereinbarter Arbeitszeit im Monat
AR IV Krankheit & Urlaub
Krankmeldung direkt AG bekannt geben
Schnellstmögliche KM geben (am besten vor Arbeitsbeginn)
AG kann vorschreiben, wie KM abgegeben werden muss
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, wenn man vorhersehen kann, dass man länger als 3 Tage krank ist
AG kann KM früher verlangen
Im Vertrag kann es drin stehen
AG muss Gehalt bis 6 Wochen AN zahlen
Danach zahlt Krankenkasse
Arbeitsunfähigkeit muss durch Krankheit verursacht sein
Keine Pflicht wenn man krank ist, eine Teilleistung zu bringen
Auszubildene & AN die versichert sind, haben Anspruch auf Krankengeld
Ausland erkrankt: AN verspflichtet sich sofort AG mitzuteilen & Dauer, Adresse & Aufenthaltsort
24 Tage Urlaub im Jahr
Bei 6 Tage-Woche min. 4 Wochen Urlaub
5 Tage-Woche min. 20 Urlaubstage
Jeder Vertrag unterschiedlich, meist aber 27 & 32 Urlaubstage
Krank im Urlaub werden nicht als Urlaubstage zugerechnet
Voller Urlaub erst nach 6 monatigen Bestehen im Unternehmen erworben
Resturlaub kann im Januar-März des neues Jahres nachgeholt werden
AN dem AG schildert, dass der normale Urlaub nicht möglich war
Falls nichts anderes im Tarifvertrag drin steht
Mitarbeiter mit Kindern, kein Vorrecht auf Urlaub, dennoch solche berücksichtigen
Nicht entscheidend wer Urlaub als erstes beantragt hat
Einmal genehmigter Urlaub darf nicht oder schwer gestrichen werden
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