Bei welchen krankheitswertigen Störungen der Hirnleistungsfunktionen ist neuropsychologische Therapie zulässig? / For which pathological disorders of brain functions is neuropsychological therapy permissible?
Bei welchen krankheitswertigen Störungen der Hirnleistungsfunktionen ist neuropsychologische Therapie zulässig?
§ 4 Indikationen
Die Anwendung der neuropsychologischen Therapie ist dabei nur zulässig bei krankheitswertigen
Störungen in den folgenden Hirnleistungsfunktionen (Teilleistungsbereichen):
1. Lernen und Gedächtnis,
2. Höhere Aufmerksamkeitsleistungen,
3. Wahrnehmung, räumliche Leistungen,
4. Denken, Planen und Handeln,
5. Psychische Störungen bei organischen Störungen.
§ 3 Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung:
—> Erst nach Erteilung der Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung zulässig. (Approbation)
Indikationen zur neuropsychologischen Therapie sind (gemäß Internationale Klassifikation der Krankheiten [ICD-10]):
F04 Organisches amnestisches Syndrom, nicht durch Alkohol oder andere psychotrope Substanzen bedingt,
F06.6 Organische emotional labile (asthenische) Störung,
F06.7 Leichte kognitive Störung,
F06.8 Sonstige näher bezeichnete organische psychische Störungen aufgrund einer Schädigung oder
Funktionsstörung des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit,
F06.9 Nicht näher bezeichnete organische psychische Störungen aufgrund einer Schädigung oder Funktionsstörung
des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit,
F07 Persönlichkeits- und Verhaltensstörung aufgrund einer Krankheit, Schädigung oder Funktionsstörung des
Gehirns
—> jeweils nach insbesondere im Rahmen eines akuten Ereignisses erworbener Hirnschädigung oder Hirnerkrankung
(hirnorganische Störung).
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