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Krim

MP
by Merinda P.

Grundsätze der Hypothesenbildung:

Kriminalistische Hypothesen sind folgerichtig aufgrund der durchgeführten Fallanalyse aufzustellen,

o um Wissenslücken zu schließen,

o Ursachen zu erkennen und

o offene Probleme im Ermittlungsverfahren zu lösen.

In die Hypothesenbildung können alle denkbaren Informationen und Fakten einfließen: z.B. die Auswahl des Tatobjekts, das Verhalten des Täters, die Auswahl des Stehlgutes, eine erkennbare Täter-Opfer-Beziehung, die Vorge- hensweise des Täters, offensichtliches Täterwissen, der Verlauf der Vor- bzw. Nachtatphase, Tatzusammenhänge usw. – auch wenn manche Annahmen unglaubwürdig oder wenig realistisch erscheinen.

Niemals nur eine Hypothese aufstellen, nicht die Ermittlungen einzig auf eine Hypothese ausrichten – alle Möglichkeiten in Betracht ziehen, solange sie nicht durch Tatsachen auszuschließen sind.

Widersprüche in den Ausgangsdaten kenntlich machen, sollten diese nicht er- klärbar sein: auf die Hypothesen verzichten, da die Fehlerwahrscheinlichkeit zu hoch ist.

Hypothesen müssen in sich widerspruchsfrei und logisch nachvollziehbar sein. Mit jeder neuen Information sind die Hypothesen neu zu bewerten, inwiefern diese Information die Haupthypothese unterstützt oder schwächt. Evtl. wird ei- ne Nebenhypothese zur Haupthypothese.

Schwerpunkt- oder Haupthypothese ist diejenige Annahme mit dem höchsten Grad der Wahrscheinlichkeit; die anderen sind Nebenhypothesen.

Die Reihenfolge der Durchführung weiterer (StPO-)Maßnahmen und Ermitt- lungen ist abhängig von der Bewertung der Wahrscheinlichkeit einer Hypothe- se bzw. von dem darauf aufbauenden Verdachtsgrad.

Auswertung Dakt.

Daktyloskopische Untersuchungen und die Führung des daktyloskopischen Identitätsnachweises beruhen auf den von Naturwissenschaft und Rechtsprechung allgemein anerkannten Grundtatsachen der Einmaligkeit und natürlichen Unveränderlichkeit menschlicher Papillarleisten.

Einmaligkeit bedeutet, dass jeder Mensch individuell unterschiedliche Papillarleisten hat, die in ihren Einzelheiten auch nicht vererblich sind. Diese Tatsache erklärt sich durch den unbegrenzten Formenreichtum der Natur.

Natürliche Unveränderlichkeit bedeutet, dass sich menschliche Papillarleisten von der Geburt bis zur Zersetzung des Körpers nach dem Tode nicht verändern.

Daktyloskopisches Untersuchungsmaterial wird charakterisiert durch den allgemeinen Papil- larlinienverlauf und die Form und Lage der darin befindlichen anatomischen Merkmale

Als allgemeiner Papillarlinienverlauf wird die Anordnung von Papillarlinien in ihrer Gesamtheit bezeichnet, die charakteristische Muster bilden kann.

Der daktyloskopische Identitätsnachweis gilt als erbracht, wenn der Sachverständige im Untersuchungsmaterial einen für seine Überzeugungsbildung ausreichenden übereinstimmenden Informationsgehalt feststellt.

Ein ausreichender übereinstimmender Informationsgehalt liegt grundsätzlich vor, wenn im zu vergleichendem Untersuchungsmaterial der allgemeine Papillarlinienverlauf und 12 anatomische Merkmale (Minuzien) in Form und Lage zueinander übereinstimmen.

Auf Grund der Vielfalt daktyloskopischer Erscheinungsformen ist die Führung des Identitätsnachweises auch mit einer geringeren Anzahl an übereinstimmenden anatomischen Merkmalen möglich, wenn im Untersuchungsmaterial weitere, die

Direkter Vergleich gesicherter Spuren mit ED-Material von Tatverdächtigen zur

Verifizierung/Falsifizierung des Tatverdachts

Direkter Vergleich gesicherter Spuren mit Tatortberechtigen oder anderer unverdächtiger Personen

(auch Polizeibeamten) zum Ausschluss von Trugspuren.

Auswertung DNA SPURNE

Rechtliche Grundlagen:

- §§ 81e,f StPO (seit 17.03.1997): molekulargenetische Untersuchungen

- § 81e StPO Erweiterungen: Geschlecht (2003) und Alter, Haar-, Haut- und Augenfarbe des

Spurenverursachers (2019)

- § 81h StPO: DNA-Reihenuntersuchung (2005) Erweiterung um „Beinahetreffer“

Grundsätzlich dient die DNA-Analyse der Individualidentifizierung eines Menschen über serologische Spuren. Hierzu werden im nicht codierten Bereich der DNA 16 (in Hessen bei Personen 21) Merkmalssysteme hinsichtlich ihrer Short-Tandem-Repeats untersucht. Die statistische Wahrscheinlichkeit einer Individualidentifizierung wird ab ca. 13 übereinstimmenden Merkmalen (1 zu 3-5 Mrd.) angenommen. Ab 8 identifizierten Merkmalsystemen werden Spuren erfasst. Nachdem Tatortberechtigte über Direktvergleiche ausgeschlossen wurden, stellt sich die Frage, ob es einen Tatverdächtigen gibt. Wenn ja, wird auch hier zunächst ein Direktvergleich durchgeführt.

Gibt es keinen Tatverdächtigen, wird die Spur in der DNA-Analyse-Datei beim BKA eingestellt. Hier kann es nun zu zwei Treffermöglichkeiten kommen:

1. Die Spur trifft auf eine Person, deren DNA-Profil in der DAD eingestellt ist. Hier hat man nun über die Individualidentifizierung ein sehr starkes Indiz!

2. Die Spur trifft auf eine andere Spur von einem anderen Tatort. Hier ergeben sich dann ggf. weitere Ermittlungsansätze.

Kommt man mit dem Einstellen der Spur in die DAD nicht weiter, kann die DNA hinsichtlich bestimmter Merkmale untersucht werden, hierbei kann festgestellt werden:

- Haarfarbe: 75-90 % Wahrscheinlichkeit

- Augenfarbe: 90-95 %

- Alter: 4-5 Jahre mittlere Schwankungsbreite Daraus ergeben sich folgende Vorteile:

- Reduzierung Kreis potentieller Spurenleger, spart materielle und personelle Ressourcen

- schnellere Entlastung Unschuldiger und weniger Eingriffsmaßnahmen gegen Unbeteiligte

Des Weiteren kann mit der DNA noch einen Reihenuntersuchung durchgeführt, bei der potentielle Tatverdächtige ihre DNA freiwillig abgeben. Hierbei kann auch festgestellt werden, ob ein naher Verwandter (Sohn, Bruder, Onkel, Neffe und ihre weiblichen Pendants) als Täter in Betracht kommt.

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Merinda P.

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