Der vorbeugender Brandschutz
Der abwehrender Brandschutz
Der betriebliche Brandschutz
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfungszeucgnis (abP)
Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG)
Vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG)
die Brandschutz-Klassifizierung der Bauteile z.B. F30, F90 usw.
das Rohrmaterial
der Rohraußendurchmesser ohne Dämmung
das in den Rohren transportierte Medium
Offener Schacht
Geschlossener Schacht
Schacht ohne Brandschutzanforderungen
zertifizierte Schachtsysteme
Wenn eine Nutzungsänderung vorliegt
wenn die gültigen Vorschriften für den Brandschutz nicht eingehalten sind
Baustoffklasse A -> nicht Brennbar
Baustoffklasse B -> Brennbar
DIN 4109
VDI 4100
Leitungen mit viel Masse verwenden
geschickte Rohrführung anwenden
Lärm minderte Formstücke verwenden
Abwasserleitung bemessen und vorschriftsmößig belüften
keine Abwasserrohre in schutzbedürftigen Räumen frei liegend verlegen
Abwasserrohr nur an Wänden mit einer Wandmasse > 220 kg/m² befestigen oder in einer Vorwandinstallation verlegen
Rohrschellen wegen ihrer Schallbrückenwirkung einsetzen
Sanitärobjekte müssen körperschallgedämmt aufgestellt bzw. befestigt werden
Nennweite der Rohrleitung richtig bemessen, um hohe Fließgeschwindigkeiten (>5m/s) zu vermeiden
Druckminderer einbauen, wenn Ruhedruck > 5 Bar vor der Armatur ist
Auslaufarmatur mit Strahlformer verwenden
Nur Qualitätsarmaturen der Gebäudeklasse I verwenden
Gummi-Einlagen in Rohrschellen
Rohrdurschführungen im Stutzrohr mit weicher Zwichenlage
Umhüllen der Rohre mit Dämmmaterial
Körperschall
Luftschall
Trittschall
Wasserschall
Schalldämmung
Schalldampfung
Die DIN 4109 legt die Mindestanforderungen an die schaldämmenden Bauteile fest, die bauaufsichtlich verbindlich sind
Die VDI 4100 gilt als erhöter Schallschutz und wird in drei Schallschutzstufen eingeteilt
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