Buffl

Mitarbeiterführung

SS
by Steffen S.

Nenne die wesentlichen Inhalte eines Arbeitsvertrages nach §2 Abs (1) Satz 4 NachwG und deren Frist bis zur Niederschrift.




spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung

  1. Name u. Anschrift der Vertragsparteien

  1. Zusammensetzung des Arbeitsentgelts inkl. Vergütung Mehrarbeit, Zuschläge, Prämien, Sonderzahlungen u. andere Bestandteile des Arbeitsentgelts, Fälligkeit u. Art der Auszahlung

  2. Vereinbarung der Arbeits- /Pausenzeiten, bei Schichtarbeit das Schichtsystem/-rythmus u. Voraussetzung für Schichtänderungen


spätestens am siebenten Kalendertag nach dem vereinbarten beginn des Arbeitsverhältnisses

  1. Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses

  1. Dauer der Probezeit, sofern vereinbart

  1. bei Arbeit auf Abruf nach §12TZBfG

  2. sofern Vereinbart, Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen

spätestens nach einem Monat nach dem vereinbarten beginn des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen

  1. bei befristeten Arbeitsverträgen das Enddatum

  2. Arbeitsort o. Hinweis zum Aufsuchen verschiedener Arbeitsorte

  3. Aufgabenbeschreibung

  1. Dauer des jährlichen Erholungsurlaubes

  2. etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Weiterbildung

  3. bei Bereitstellung der betrieblichen Altersvorsorge, Name u. Anschrift des Versorgungsträgers, Nachweispflicht entfällt wenn der Versorgungsträger zu dieser Info. verpflichtet ist

  4. Das bei Kündigung einzuhaltene Verfahren, mind. das Schriftformfordernis inkl. Fristen, sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage

  5. Allg. Hinweis auf die anzuwendenen Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Regelungen paritätisch besetzter Kommission


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Steffen S.

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