Bahnhof
Bahnhöfe sind Bahnanlagen mit min. 1 Weiche, wo Züge beginnen, enden, halten, kreuzen, überholen o. wenden dürfen.
Bf. können in Bft. unterteilt sein.
Bft können durch Zws bzw. Signal Ne14 gegeneinander abgegrenzt sein.
Spurweite
Haltestelle (Hst)
Haltestellen sind Abzweigstellen, Überleitstellen oder Anschlusstellen, die örtlich mit einem Haltepunkt verbunden sind.
Was gehört nicht zur PSA?
UVV
Abstände zu stromführenden Teilen
Abstände
herabhängende Freileitung, oder unbekannt: 20 m
herabhängende Oberleitung/ Speiseleitung: 10 m
Oberleitung:1,5 m - unterwiesene MA
3 m - nicht unterwiesene Menschen
Haltepunkt (Hp)
Ein Haltepunkt ist ein Bahnanlage ohne Weiche, wo Züge planmäßig beginnen, halten und enden dürfen.
Was gehört nicht zu Haltestellen?
Abzweigstelle ( Abzw )
Abzweigstellen sind Blockstellen der freien Strecke, wo Züge auf eine andere Strecke übergehen können.
Deckungsstelle
Deckungsstellen sind Bahnanlagen der freien Strecke, die den Bahnbetrieb insbesondere an beweglichen Brücken, Kreuzungen von Bahnen, Gleisverschlingungen oder Baustellen sichern.
Überleitstelle
Üst.
Sind Blockstellen der freien Strecke, wo Züge auf ein anderes Gleis derselben Strecke übergehen können.
Eine Üst. ist durch ihe Blocksignale begrenzt. Bestimmungen für Üst. gelten auch für Abzw., sofern im Einzelfall nicht anders bestimmt.
Anschlußstelle
Anst.
sind Bahnanlagen d.fr.Str., wo Züge ein angeschlossenes Gleis als Rangierfahrt befahren können.
Es ist zu unterscheiden in Anst. bei denen die Blockstrecke nicht für einen anderen Zug freigegeben wird und Awanst., bei denen die Bs für andere Züge freigegeben wird.
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