Definition
= die Äußerung eines Willens durch eine Person, die auf die
Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist.
Formen Von Willenserklärungen
mündlich
Konkludent (schlüssig)
Schriftlich § § 126,127
Textform, § 126 B
Öffentlich beglaubigt, § 129 eins
Notarielle Beurkundung, § 128
Aufbau der Willenserklärung
Objektiver Tatbestand
Subjektiver Tatbestand
Was ist der objektive Tatbestand
= tatsächliche Erklärungshandlung (siehe Formen von WE)
Handlungswillw (ich will handeln)
Erklärungswille (ich will irgendein RG abschließen)
RG kommt zu Stande
Rechtsbindungswille (ich will genau dieses RG abschließen) -> Inhaltsirrtum möglich (§ 119)
Anfechtung möglich
Wann wird Eine Willenserklärung wirksam?
Willenserklärungen werden wirksam, wenn sie wirksam abgegeben wurden und den Empfänger wirksam zugegangen sind! § 130 BGB
Ab wann ist eine Willenserklärung wirksam abgegeben?
Wenn Sie den Verfügung des Erklärenden mit dessen Willen verlassen hat.
Ab wann gilt eine Willenserklärung als wirksam zugegangen?
Wenn Sie in den Verfügung des Adressaten gelangen ist Und dieser die Möglichkeit der Kenntnisnahme besaß .
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