Abtretung (Zession)
Die Übertragung einer
Forderung vom abgebenden
Gläubiger (= Zedent) an den
empfangenden Gläubiger (=
Zessionar), es findet ein
Gläubigerwechsel statt
z.B. Abtretung an ein
Inkassobüro (das Inkassobüro
wird in diesem Fall neue
Gläubigerin)
Anwartschaften
Anwartschaft ist die rechtlich gesicherte, regelmäßig nicht
entziehbare Erwerbsaussicht auf ein Recht, dessen Voraussetzungen
noch nicht (voll) erfüllt sind (z.B. Versicherungsleistungen,
Erbschaften).
Bagatellforderungen
Kleine (unbedeutende) Forderungen (z.B. Forderungen unter Fr.
100.00). Im Sanierungsverfahren können diese Forderungen zu 100%
beglichen werden, da der Aufwand des Sanierungsverfahrens für den
Gläubiger unverhältnismässig ist zur Höhe
Dividenden- oder
Ratenvergleich
Freiwillige Vereinbarung mit der Gesamtheit der Gläubiger. Die nicht
privilegierten Gläubiger verzichten auf einen bestimmten Prozentsatz
ihrer Forderungen. Der vereinbarte Betrag wird einmalig mit einer
Dividende oder in monatlichen Raten (längstens 36 Monate) bezahlt.
Gerichtlicher Nachlassvertrag
Das Nachlassverfahren ist im Bundesgesetz über Schuldbetreibung
und Konkurs (SchKG) geregelt (Art 293 ff).
Wenn eine ausreichende Zahl von Gläubigern dem Nachlassvertrag
zustimmen, kann das Nachlassgericht den Nachlassvertrag für alle
Gläubiger als verbindlich erklären.
Gläubiger
In einer Schuldbeziehung ist der Gläubiger (Kreditor) derjenige, dem
etwas geschuldet wird. Er steht damit dem Schuldner (Debitor)
gegenüber, der die Schuld zu begleichen hat. (Quelle: debitoor.de
Lexikon. Buchhaltungsbegriffe einfach auf den Punkt gebracht.)
kollozieren
Collocare = anordnen
Die Kollokation ist im schweizerischen Konkursrecht ein Vorgang
(geregelt in Art. 244 ff. SchKG), in dem alle Konkursforderungen aller
Konkursgläubiger gesammelt und nach Priorität geordnet werden.
Kollokationsplan
Im Kollokationsplan werden sämtliche von den Konkursgläubigern
angemeldeten Forderungen nach ihrer Konkursklasse eingeordnet.
(Quelle: Wikipedia)
Laufende Rechnungen
Hier: Rechnungen, die regelmässig eintreffen wie Miete,
Krankenkassenprämien, Strom, Telefon, etc.
(Der Begriff wird nicht im betriebswirtschaftlichen Sinn
(Wirtschaftliche)
Leistungsfähigkeit
Die Mittel und Ressourcen, die eine Klientin hat, um die Schulden zu
begleichen. (Schulden – was tun, Seite 15)
Liquidität
Fähigkeit, die Zahlungsverpflichtungen fristgerecht zu erfüllen
Synonym: Solvenz, Zahlungsfähigkeit
Nachlass
(Kaufmannssprache) Rabatt
In der Schuldensanierung: dem Schuldner wird ein Teil der Forderung
erlassen; die Schuld wird vom Gläubiger reduziert
Obligation
Eine Verpflichtung, persönliche Verbindlichkeit, die durch einen
Vertrag oder eine unerlaubte Handlung entstanden ist.
Privatkonkurs, Privatinsolvenz
Art. 191 SchKG gibt jeder Person das Recht, sich beim zuständigen
Gericht als zahlungsunfähig zu erklären und die Eröffnung des
Konkurses gegen sich selber zu beantragen. Die Schulden bleiben in
Form von Konkursverlustscheinen bestehen.
Privilegierung
Das Vorrecht, mehr oder früher als die anderen etwas zu erhalten.
In der Rechtswissenschaft: die gerechtfertigte, positive Ausnahme
von der Regel der Gleichberechtigung
Quorum
Hier: Notwendige Anzahl von Zustimmungen für die Gültigkeit des
gerichtlichen Nachlassvertrages
Art. 305 Abs. 1 SchKG
Der Nachlassvertrag ist angenommen, wenn ihm bis zum
Bestätigungsentscheid zugestimmt hat:
a. die Mehrheit der Gläubiger, die zugleich mindestens 2/3 des
Gesamtbetrages der Forderungen vertreten; oder
b. 1/4 der Gläubiger, die mindestens 3/4 des Gesamtbetrages der
Forderungen vertreten.
Quote
Anteil, der bei Aufteilung eines Ganzen auf jemanden/etwas entfällt
Ratenvereinbarung
Die Schulden werden zu 100 % zurückbezahlt, jedoch nicht sofort,
sondern im Verlaufe der Sanierungsdauer (längstens 36 Monate)
Sachwalter/-in
Jemand, der im Auftrag eines
Dritten bestimmte Aufgaben
wahrnimmt
Anwalt, Beauftragter,
Bevollmächtigter
Hier: Begriff aus dem SchKG
Der Sachwalter kommt im gerichtlichen Nachlassverfahren und bei
der einvernehmlichen privaten Schuldenbereinigung zum Einsatz. Er
wird vom Richter ernannt. Seine Aufgaben während der
Nachlassstundung sind in Art. 295 SchKG geregelt, diejenigen
während der einvernehmlichen Schuldenbereinigung in Art. 335
SchKG. (vgl. www.rsplaw.ch)
Sanieren
Schuldensanierung
aus finanziellen Schwierigkeiten herausbringen;
seine finanziellen, wirtschaftlichen Schwierigkeiten überwinden,
wieder rentabel werden
Stabilität
Die überschuldete Person lebt in Verhältnissen, welche als "robust
und dauerhaft" eingestuft werden.
Stundung
Aufschub, Fristverlängerung
Die Fälligkeit einer Forderung hinausschieben unter
Aufrechterhaltung der Erfüllbarkeit
Überschuldung
der Teil des Einkommens, der nach der Deckung des
Existenzminimums übrig bleibt, reicht nicht aus, um sämtliche
darüber hinaus bestehenden Verpflichtungen in einem
überschaubaren Zeitraum zu erfüllen
Verteilungsplan
Im Verteilungsplan werden die einzelnen Forderungen aufgelistet: die
Höhe der Forderung; der Betrag, der aus den Aktiven an die
Forderung bezahlt wurde und die Höhe des Verlusts (= Betrag auf
Konkursverlustschein)
Weiterleben mit Schulden
Die Schulden können (aus unterschiedlichen Gründen) nicht geregelt
werden. Die Schuldnerin/der Schuldner lebt meist auf der Basis des
betreibungsrechtlichen Existenzminimums weiter.
Zwangsvollstreckung
Verfahren, bei dem mit staatlichem Zwang die Ansprüche einer
Person durchgesetzt werden
Im SchKG in der Schweiz: die Betreibung
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