= eine Willenserklärung
Empfangsbedürftige einseitige Rechtsgeschäfte
Kenntnisnahme der Willenserklärung erforderlich
Nicht empfangsbedürftige einseitige Rechtsgeschäfte
Kenntnisnahme der Willenserklärung nicht erfrderlich
= mehrere Willenserklärungen
Einseitig verpflichtende mehrseitige Rechtsgeschäfte
1 Person übernimmt Pflichten aus dem Vertrag
Mehrseitig verpflichtende mehrseitige Rechtsgeschäfte
Mehrere Personen übernehmen Pflichten
Nichtig bei:
Verstoß gegen gesetzliche Verbote
Geschäftsunfähigkeit
Scheingeschäft
Scherzgeschäft
Anfechtbar bei:
Irrtum
falsche Übermittlung
Last changeda year ago