regelt die Rechtsbeziehung der Person zur Sache
jedermann; absolutes, zwingendes Recht
Rechte ab beweglichen & unbeweglichen Sachen
regelt die Rechtsbeziehung von Person zu Person
betreffen nur beteiligte Vertragspartner
geg. dritten keine Bedeutung
relatives Recht
= körperliche Gegenstände
unbewegliche Sachen
Grundstück
bewegliche Sachen
vertretbar
nicht vertretbar = Unikat
= unkörperliche Gegenstände
Absolute Rechte
jedermann geltend
Relative Rechte
Forderungen
kann nicht herausgelöst werden, ohne dass die Sache zerstört oder in ihrem Wesen verändert wird
teilen das Schicksal der Hauptsache
selbstständige, bewegliche Sachen
=> dienen dem Zweck der Hauptsache, jedoch kein Bestandteil
nur zu einem vorrübergehenden Zweck mit der Hauptsache verbunden
Erzeugnisse einer wesentlichen Sache
Achtung:
Frucht am Baum: wesentliche Sache
Frucht getrennt vom Baum: Frucht
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