Rechtliche Herrschaft über eine Sache
Rechte:
Verfügungsrecht/ Nutzungsrecht
Schadensersatzanspruch
Herausgabeansprucj
Alleineigentum
Gemeinschaftliches Eigentum
Gesamthandeigentum
=> Zustimmung aller Eigentümer nötig
=> Einigung notwendig
Bruchteilseigentum
=> Zustimmung nicht nötig
=> alleiniges Eigentum der Anteile
tatsächliche Herrschaft über eine Sache
Mittelbarer Besitzer
Verleiher
Eigentümer
Unmittelbarer Besitzer
Entleiher
Einigung über den Eigentumserwerb & Übergabe der Sache
Bloße Einigung über den Eigentumsübergang
Sache befindet sich bereits im Besitz d. Erwerbers
Einigung über den Eigentumsübergang & Vereinbarung eines Besitzkonstitutes
Sache weiterhin im Besitz des Veräußerers
Einigung über den Eigentumsübergang und Abtretung des Herausgabeanspruchs
Sache befindet sich im Besitz eines Dritten
Einigung über den Eigentumsübergangerwerb & Eintragung ins Grundbuch
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