—> Definition
Ein Gebäude ist in Brand gesetzt, wenn Teile, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlich sind, soweit vom Feuer erfasst sind, dass das Feuer aus eigener Kraft weiter brennen kann
(+)
(-)
Fenster
Türen
Wände
Böden
Treppen
Einrichtungsgegenstände
Gardinen, Tapeten, Mobiliar, Regale …
Hütten müssen ein selbstständiges Ganzes bilden, eine nicht geringfügige Bodenfläche bedecken und gegen äußere Einwirkung dauerhaft und fest abgeschlossen sein
—> an Größe, Festigkeit und Dauerhaftigkeit sind geringere Anforderungen zu stellen als bei Gebäuden
(+) Gartenschuppen
(-) Carport (zu jeder Seite offen)
dann §§ 303, 305 StGB
Das Vertretungsorgan, zu dessen Geschäftsbefugnissen die Verfügung über die Sache gehört
(Schwere Brandstiftung)
“Entwidmung”
—> Dazu ist die Aufgabe der Wohnungseigenschaft aller Berechtigten notwendig
—> Unerheblich ist, ob es nur zeitweise oder saisonal als Wohnung genutzt wird (Bsp. Ferienwohnung)
—> Eine zwischenzeitliche Abwesenheit der Bewohner ist demnach unschädlich
Umstritten ist, ob der Tatbestand bei gemischt-genutzten Gebäuden teleologisch zu reduzieren ist
—> Teilweise genügt es, dass das Gebäude als Ganzes in Brand gerät
—> andere fordern, dass gerade der geschützte Teil vom Feuer erfasst werden muss
—> Charakter des abstrakten Gefährdungsdelikts spricht dafür, dass es ausreichend ist, wenn andere Teile des Gebäude in Brand geraten und nicht ausgeschlossen ist, dass das Feuer auf den geschützten Bereich von Nr. 1 - 3 übergreift
—> h.M. es muss sich um ein einheitliches zusammenhängendes Gebäude handeln
Pro: gemeinsames Treppenhaus
contra: Brandschutzwände
§ 306 StGB
§ 306a StGB
Einen gefahrspezifischen Zusammenhang
—> Konkurrenzen
… im Wege der Spezialität die §§ 303, 305 StGB
… wegen (teilweise) unterschiedlicher Schutzrichtung in Idealkonkurrenz zu einander stehen
Wegen des frühen Vollendungszeitpunktes beim „Inbrandsetzen“ hat der Gesetzgeber die Möglichkeit einer strafmildernden bzw. strafbefreienden tätigen Reue, § 306e, vorgesehen
Diese ersetzt die Möglichkeit des Rücktritts (die gegeben wäre, wenn die Vollendung später läge und die Handlung noch einen Versuch darstellte). § 306e III entspricht im Wesentlichen auch § 24 I 2
Der Täter muss freiwillig handeln und ein Löschen des Brandes ist erforderlich, dafür genügt auch das Einschalten der Feuerwehr
Das Risiko des Misslingens trägt der Täter
Beachte: § 306f wird von der Regelung der tätigen Reue nicht erfasst
Ermessensvorschrift: Gericht kann die Strafe mildern!
umschlossener Raum, der dem Aufenthalt von Menschen dient
—> zumindest teilweise umschlossen
—> mit Grund und Boden verbunden
—> kann von Menschen betreten werden
(+) Rohbau ohne Fenster und Türen
(+) Ruinen
Brandlegung ist jede Handlung, die sich auf das Verursachen eines Brandes richtet.
Ein Brand ist gelegt, wenn die zerstörende Wirkung des Brandmittels eintritt, ohne dass es auf den Brand des Objekts an sich ankommt.
wenn es vernichtet ist oder seine bestimmungsgemäße Brauchbarkeit vollständig verloren hat
wenn einzelne, für den bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentliche Teile unbrauchbar geworden sind
ODER
wenn eine oder mehrere Zweckbestimmungen des Tatobjekts durch den Brand aufgehoben worden sind
der Täter rechtlich verpflichtet war, das Feuer gar nicht erst entstehen zu lassen bzw. es zu löschen
die Möglichkeit der Erfolgsabwendung besteht
—> Was bedeutet das ?
wenn der Täter durch sein vorangegangenes pflichtwidriges Tun die Gefahr des Brandes geschaffen oder vergrößert hat
—> Prüfungsaufbau
Voraussetzung:
Dispositionsbefugnis hinsichtlich des durch § 306 I Nr. 1 geschützten Rechtsguts
Deutungsansätze des § 306
qualifiziertes Sachbeschädigungsdelikt
Bsp. U ist Alleineigentümer
kombiniertes Eigentumsverletzungs-/ und Gemeingefährlichkeitsdelikt
(+) systematische Stellung
U ist der Alleineigentümer einer Villa, in der er mit L lebt. U möchte die Versicherungssumme kassieren und beauftragt den B das Haus anzuzünden. L weiß von dem Vorhaben nichts.
Liegt eine Entwidmung vor ?
Eine Räumlichkeit unterfällt nur solange dem Schutzbereich des § 306a I Nr. 1, wie der Wohnzweck nicht durch den oder die Bewohner tatsächlich aufgegeben wird.
Eine solche Entwidmung kann hier seitens des U konkludent in der Beauftragung des B mit Durchführung der Brandstiftung gesehen werden.
Da die Begründung des Wohnzwecks jedoch rein faktischer Natur ist, kann eine Entwidmung nur durch sämtliche Bewohner gemeinschaftlich erfolgen. Hier hat neben U auch L die Villa bewohnt. Eine Aufgabe des Wohnzwecks durch L lag aber nicht vor, da diese von dem Vorhaben nichts wusste. Eine Entwidmung kommt demnach nicht in Betracht.
§ 306a I Nr. 1 = abstraktes Gefährdungsdelikt
kommt gerade nicht darauf an, ob im Einzelfall tatsächlich andere Menschen konkret gefährdet werden
Vielmehr müsse auch die objektive Sorgfalt hinzutreten, die aber nur angenommen werden kann, wenn der Täter gänzlich von der Inbrandlegung absieht.
Angesichts der Gemeingefährlichkeit der von dieser Norm erfassten Handlungen, insb. auf Grund der Unvorhersehbarkeit der Brandentwicklung, kann der durch § 306a I Nr. 1 erstrebte Rechtsgüterschutz nicht dem Risiko einer fehlerhaften Prognose des Täters preisgegeben werden.
Wenn überhaupt, käme eine teleologische Reduktion nur bei kleinen, insbesondere einräumigen Gebäuden in Betracht, wenn diese auf einen Blick überschaubar sind und der Täter sich vor der geplanten Brandstiftung durch absolut zuverlässige lückenlose Maßnahmen vergewissert hat, dass eine Gefährdung anderer Menschen nicht eintreten kann
Verweis auf § 326 VI StGB (Ausschluss der Strafbarkeit, wenn Gefährdung nicht in Betracht kommt)
Vergleich von Umweltverschmutzung und Brandstiftung sei verfehlt
Räumlichkeiten sind sämtliche nach allen Seiten abgeschlossenen sowohl beweglichen als auch unbeweglichen Raumgebilde
räumlich gegenständliche Sachgesamtheiten von baulichen Anlagen und Inventar, die einem gewerblichen Betrieb dienen und auf längere Zeit angelegt sind
—> Sachgesamtheit muss einem konkreten Betrieb dienen
—> (-) mehr als 2 Jahre leerstehende Fabrik, Werkstatt, deren Zweckbestimmung aufgegeben wurde
Gebäude
Hütte
Betriebsstätte
(-) kurzfristige Bau-/ Montagestellen
(-) Achterbahn auf Jahrmarkt
technische Einrichtungen
Produktionsmaschinen
Planierraupen
Walzen
Pumpe eines Klärwerks
Achterbahn
Objekte von großer Menge oder erheblichem Wert (> 1.000 €)
Wasserfahrzeug
(-) Kutter, der allein als ortsfester Verkaufsstand dienen soll
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