Akteneinsicht im Vergabenachprüfungsverfahren
Beteiligte:
Beteiligten des Vergabenachprüfungsverfahrens
Vergabekammer
Geschäftsstelle
Voraussetzungen:
Statthafter und zulässiger Nachprüfungsantrag
Umfang:
Sämtliche Dokumente, d.h. alle für das Vergabeverfahren angelegten Vergabeakten
Ausgenommen:
Geheimschutz- oder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, Preise und kalkulationsrelevante Angaben
Amtsermittlungsgrundsatz im Vergabenachprüfungsverfahren
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