Gemengelage
Sind Situationen in denen beide Aufgabenbereiche der Polizei gleichzeitig und unmittelbar betroffen sind
(Maßnahmen beider Bereiche sollen getroffen werden)
1. Gefahrenabwehr - § 1 (1) S. 1 PolG BW (Polizeigesetz Baden-Württemberg)
Präventiv; zukunftsorientiert (“etwas könnte passieren und wie kann ich Gefahr abwehren “)
2. Strafverfolgung - § 163 (1) StPO (Strafprozessordnung)
Repressiv; vergangenheitsorientiert (“es ist etwas passiert und wie kann ich Straftat aufklären)
Kollisionslage
Maßnahmen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung müssen getroffen werden
Aus tatsächlichen Gründen ist nur eine Maßnahme möglich
Dominanzentscheidung
Warum dominanzentscheidung im Polizeialltag wichtig
ist, für welche Maßnahmen i.S.d Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung ich mich entschieden habe
Tatbestandsvoraussetzungen, untersch Regelung zu Gebühren und Kostenausstattung, unterschiedliche Zuständigkeiten bei der Anordnung für Maßnahmen, unterschiedliche Rechtswegzuständigkeiten
Schwerpunktteorie
Die Polizei muss sich beim Einschreiten für eine Rechtsgrundlage entscheiden zb PolG o StGB
Für Beurteilung der Entscheidung : wie sich die polizeiliche Maßnahme für einen Objektiven Beobachter im Gesamteindruck nach darstellt
Abwägung zwischen dem Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit einer Person einerseits und der Bedeutung der staatlichen Strafverfolgungsanspruches andererseits).
Einzelne
Ein Einzelner ist jede natürliche Person, von Geburt bis zum Tode, sowie jede juristische Person
Gemeinwesen
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Gemeinwesen ist die rechtlich geordnete Zusammenfassung der in einem bestimmten Gebiet lebenden Menschen (BRD, Bundesland, Landkreis)
Öffentliche Sicherheit
Bedeutet Schutz der durch die Rechtsordnung geschützten Güter. Im Einzelnen umfasst dies 3 Schutzbereiche :
Schutz des Staates und der Funktionsfähigkeit und seiner Einrichtungen
Schutz der Individualrechtsgüter
Schutz der geschriebenen Rechtsordnungen (straf-, owi-, Verwaltungsrecht..)
Öffentliche Ordnung
Sind all diejenigen Verhaltensweisen zu verstehen, die nicht durch Rechtsnormen erfasst, aber trotzdem für ein gedeihliches, menschliches Zusammenleben unerlässlich sind
Bspw. Normen, Sitten
Wann Öffentliches Interesse gegeben
Fragen! Bei welchem Sachverhalten darauf eingehen?
Ist grundsätzlich dann gegeben, wenn eine Gefahr oder Störung für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung besteht
Anscheinsgefahr
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Liegt vor, wenn zum Zeitpunkt des Einschreitens
bei objektiver Betrachtung
der Eindruck besteht,
ein Geschehen führe bei weiterem Verlauf zu einem Schaden,
ohne dass dies in Wirklichkeit (wie sich später herausstellt) möglich war
Beispiele
1 Polizei beobachtet eine Person, die wie 16 aussieht
Psychisch kranker mit Spielzeugwaffe im Wald, wird erschossen
Putativgefahr /Scheingefahr
Liegt vor, wenn die Polizei
subjektiv einen Schadenseintritt
für wahrscheinlich hält,
ohne dass diese Annahme auf hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte gestütz werden kann
Bsp:
1 Polizei kontrolliert im Park alle ausländisch aussehenden Menschen
2 Polizei hat Angst davor Opfer eines Messerangriffs zu werden; daher bei jeder IDF Durchsuchung nach Messer
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Gefahr im Verzug (Tätigwerden für andere stellen §2(2) PolG)
Nachschauen
zur Verhinderung eines nicht? unerheblichen Schadens
sofort eingreifen muss
und die an sich zuständige andere Stelle
nicht oder nicht rechtzeitig erreichbar erscheint
Eilzuständigkeit
Tätigwerden für Polizeibehörde §105 (2) PolG
Liegt vor, wenn das Abwarten bis zum Eingreifen der Polizeibehörde den Erfolg der polizeiliche Maßnahme gefährden oder verhindern würde
Fachaufsichtsbeschwerde
Überprüfung Rechtsmäßigkeit einer Maßnahme der Behörde oder des Beamten, da ein Bürger eine von der Polizei getroffenene Entscheidung inhaltlich für falsch hält
bspw
Handlungsfreiheit
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Freie Entfaltung der Persönlichkeit schützt die Freiheit des Denken und Handelns,
der Entscheidung,
Gestaltung und
Selbstbestimmung
vor willkürlichen Eingriffen durch den Staat
Jeder kann Tun und Lassen, was er möchte
Art 2 (1)GG
Geeignetheit
Eine Maßnahme ist dann geeignet, wenn mit ihr das polizeiliche Ziel erreicht werden kann bzw. die Maßnahme zur Erreichung des polizeilichen Ziels beiträgt.
Prüfungsschema
Unaufschiebbare Maßnahme
Sind dann unaufschiebbar, wenn ohne Vornahme der Maßnahme die polizeiliche Aufgabe vereitelt oder gefährdet wird
Gewahrsam
Definition
Ein Gewahrsam liegt vor, wenn die Polizei eine oder mehrere Personen nicht nur kurzfristig an einem eng umgrenzten Ort festhält und dadurch die körperliche Bewegungsfreiheit aufgehoben wird.
Betreten
Betreten umfasst das Eintreten (notfalls gewaltsam), Verweilen und Treffen einfacher Feststellungen in Wohnungen
Wohnung
Umfasst Räume, die der allgemeinen Zugänglichkeit entzogen und zur Stägte privaten Lebens und Wirkens gemacht sind
Zb eigentliche Wohnräj,e
Durchsuchen
Durchsuchen ist Ziel - und zweckgerichtetes suchen nach Personenoder Sachen in Wohungen
Schutzbereich
Unverletzlichkeit der Wohnung Art 13
Eine Wohnung umfasst Räume, die allgemeinen Zugänglichkeit entzogen und zur Stätte privaten Lebens und Wirkens gemacht sind
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