Entlassmanagement - Gesetzliche Grundlagenđź”´
Alle Krankenhäuser & Rehabilitationseinrichtungen sind gemäß §39 Abs. 1a SGB V verpflichtet, für jeden Patient ein Entlassmanagement zu initiieren.
—>Seit 2007 gesetzlich verankert, Gesetzesanpassungen 2012 & 2015
Entlassmanagement - welche Berufe sind an der Versorgung beteiligt?đź”´
Entlassmanagement im interprofessionellen Teamđź”´
Alle an der Versorgung beteiligten Berufe, z.B.
Pflegefachpersonen
Ă„rzte
Sozialarbeiter
Physiotherapeuten
Ergotherapeuten
Logopäden
Psychologen
Ernährungsberater
 —> Idealfall: professionsspezifische Bedarfserhebungen sind für alle einsehbar
 —> Sozialdienst: Organisation der nachstationären Versorgung
 —> Sozialdienst & Case-Management: arbeitet eng mit dem pflegerischen & ärztlichen Team zusammen
Entlassmanagement - Assessmentinstrument?đź”´
Entlassmanagement - Assessmentđź”´
Es gibt nicht das Messinstrument dafĂĽr, sondern es mĂĽssen mehrere Faktoren/ Kriterien betrachtet werden wie
Allgemeine & relevante Informationen (zu Patient, aktuelle Lebenssituation Bezugsperson, Grund des KH-Aufenthaltes, wichtige Ansprechpartner auĂźerhalb des KH wie Hausarzt, betreuende Einrichtung oder ambulanter Pflegedienst)
Gesundheitliche-pflegerische Situation (Krankheiten & andere gesundheitliche Probleme, gesundheitliche Risiken, Erwartungen von Patient & Angehörigen zum weiteren Krankheits- & Versorgungsverlauf, Beeinträchtigungen & Einschränkungen)
Kognitive Fähigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten oder emotionale Belastung
Selbstständigkeit & Ressourcen, mit Einschränkungen im Alltag umzugehen
Merkmale der Wohnsituation (z.B. Barrieren, materielle Ausstattung oder soziales Umfeld)
Verfügbare & benötigte Hilfsmittel
Voraussichtlicher Versorgungsbedarf nach der KH-Entlassung
Aktuelle Versorgungssituation (Unterstützung durch Angehörige oder Helfer, Pflegedienste und/ oder Leistungsanbieter)
Finanzielle Situation (Frage nach LeistungsansprĂĽchen)
Bedarf an Information, Beratung & Schulung
Unterstützungs- & Edukationsbedarf der Angehörigen
Beurteilung des krankheits-/ gesundheitsbezogenen Selbstmanagements & Bewältigung von gesundheitsbezogenen Anforderungen (z.B. Gesundheitskompetenz, Fähigkeit mit Änderungen der Lebensführung zurecht zu kommen, selbst weitere Unterstützer hinzuziehen zu können sowie Kompetenz, im Notfall adäquat zu reagieren)
Entlassmanagement
Mögliche Kriterien für ein erhöhtes poststationäres Versorgungsrisiko
Mehrfache KH-Aufenthalte oder Aufsuchen der Notaufnahme innerhalb des letzten Jahres
Pflegebedürftigkeit bereits im Vorfeld des KH-Aufenthaltes, Einschränkungen in der Selbstversorgung
Kognitive Einbußen, psychische Störungen oder Verhaltensauffälligkeiten
Erhebliche Mobilitätseinbußen
Sensorische Defizite
Geringes Geburtsalter mit gesundheitliche Risiken & Problemen (FrĂĽhgeborene)
Hohes Alter oder poststationär geschwächte Gesamtkonstitution der Patienten
Schwerwiegende Krankheiten, die hohe körperliche oder psychische Belastungen nach sich ziehen
Hohe Anzahl einzunehmender Medikamente
Prekäre Lebens- & Versorgungsumgebung (wohnungslose, alte & alleinlebende Patienten)
Hinweise, dass möglicherweise ein Umzug in ein Heim erforderlich ist
Bestehende & sich verändernde Hilfsmittelunterstützung
Patienten mit begrenzter Lebenserwartung
Ziele des Entlassmanagement?đź”´
Zielsetzung Entlassmanagementđź”´
Gewährleistung einer kontinuierlichen Versorgung des erwartbaren poststationären Versorgungsbedarf
=>Einschätzung ist komplex
(frühere Formulierung im Expertenstandard: „erhöhter Versorgungsbedarf“ —>geringe Operationalisierung der Zielsetzung, der Cut-Off-Punkte, etc.)
Gezielte Vorbereitung von Patienten & Angehörigen
Abstimmungen mit den Nachsorgern
Verbesserter Informationsaustausch zwischen alle am Entlassprozess Beteiligten
Besonderer Stellenwert: professionelle Beratung mit dem Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe
Entlassmanagement - Rolle der Pflege?đź”´đź’ˇ
Rolle der Pflegendenđź”´
Entlass(ungs)management ist keine exklusive Aufgabe der Pflegenden
Pflegende leisten entscheidende Beitrag im Rahmen des Entlassmanagements
=> Erkenntnisse aus internationaler Literatur & praktischer Erfahrungen in Krankenhäusern
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MĂĽssen Patienten sich managen lassen?đź”´
Krankenhäuser müssen ihre Patienten schriftlich über das Entlassmanagement informieren
Teil der Information ist, dass die Patientendaten vom KH an die KK weitergegeben werden. Grundsätzlich gilt, dass personenbezogene Daten nur mit schriftlicher Einwilligung und nach vorheriger Information des Patienten erhoben, verarbeitet & genutzt werden dürfen.
Der Patient muss also schriftlich in das Entlassmanagement einwilligen & kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen
Nutzung einheitlicher Formulare, die von Deutschen Krankenhausgesellschaft zur VerfĂĽgung gestellt werden
Entlassmanagement - Defintionđź”´
= Vorgang der Überleitung von Patienten aus der stationären Krankenhausversorgung in eine weitergehende medizinischen, rehabilitative oder pflegerische Versorgung
Synonyme: Ăśberleitungs-, Versorgungsmanagement
Entlassmanagement - welche Assessmentinstrumente müssen ergänzend miteinbezogen werden?
Ergänzende Einbindung anderer Assessmentinstrumente sind möglich, z.B.
Schmerzeinschätzung
Mangelernährung
Zielgruppenspezifische Instrumente zur Einschätzung des Pflegebedarfs (z.B. Barthel-Index)
Entlassmanagement - Zielgruppe?đź”´đź’ˇ
Entlassmanagement - Zielgruppeđź”´
Alle Patient*innen (aller Altersklassen) in Krankenhäusern, Kurzzeitpflege-Einrichtungen, Fach- & Rehabilitationskliniken
—>mit einem weiterbestehenden nachstationären Pflege- & Versorgungsbedarf
Angehörige
Werden ausdrĂĽcklich adressiert
Unabhängig vom Verwandtschaftsgrad: wichtige Personen für den Patienten
Ggf. gesetzliche Betreuung
—> Angehörige haben Schlüsselrolle bei der Entlassung
—> Selbstverantwortung wird Patienten & Angehörigen aufgezeigt
—> Besonderer Unterstützungsbedarf der Angehörigen wird ersichtlich
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