§80 VWGO
(1) Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung
(2) Die aufschiebbare Wirkung entfällt nur:
Bei unaufschiebbaren Anordnungen und Maßnahmen von PvD
§70 VWGO
Widerspruch muss innerhalb eines Monats eingehen….
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