Schlachttieruntersuchung gemäß…
VO (EU) 2017/625 und DVO (EU) 2019/726
Definition “Schlachttieruntersuchung”
Überprüfung der Anforderungen an die Gesundheit von Mensch und Tier
Wohlbefinden der Tiere vor Schlachtung
ggf. klinische Untersuchung des Einzeltieres
Überprüfung der Lebensmittelkette
gemäß VO (EG) Nr. 853/2004 Anhang II Abschnitt III
VO (EU) 2017/625 Art. 18 Satz 1, Buchstabe a und b
a) Schlachttieruntersuchung im Schlachtbetrieb von einem amtlichen TA, Vorselektion von geschulten amtlichen Fachassistenten
b) Ausnahme bei Geflügel und Hasentieren
“unter der Aufsicht” oder “unter der Verantwortung des amtlichen TA”
DVO (EU) 2019/627 Art.11
Alle Tiere oder repräsentative Stichprobe aus einer Herde
Schlachttieruntersuchung innerhalb von 24 h nach Ankunft und innerhalb von 24 h vor der Schlachtung
Wann muss die SU stattfinden?
innerhalb 24h nach Ankunft im Schlachtbetrieb
innerhalb 24h vor Schlachtung
gemäß DVO (EU) 2019/627 Art. 11
Worauf wird “untersucht” bei der SU?
Tierschutz und Tierwohl
Zustände, Anomalien, Krankheiten, die zur genussuntauglichkeit führen (besonders: Zoonosen und Tierseuchen)
Verbotene und nicht zugelassene Stoffe
Sauberkeit (Kontamination des Fleisches verhindern)
weitergehende Untersuchungen nur bei Verdacht
SU am Schlachthof was beinhaltet die?
Signalement
Haltung
Verhalten
Ernährungszustand
Verschmutzungsgrad
Habitus
Verschmutzungsgrad beurteilung gemäß…
Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) Lebensmittelhygiene, Anlage 3
Schwein: Flanke, Brust und Analbereich
Rind: Linea Alba, Flanken, Gldm, Nacken, Analbereich
Geflügel: Verschmutzung im Gefierder im Brust und Rückenbereich
SU im Herkunftsbetrieb gemäß…
Del. VO (EU) 2019/624 Art. 5
üblich bei Geflügel, Hasentier, sowie Farmwild
SU im Herkunftsbetrieb umfasst
Kontrolle der Aufzeichnungen oder Unterlagen, einschließlich Lebensmittelketteninfo
physische Untersuchung
Was kriegt man nach einer SU im Herkunftsbetrieb und wie lange ist das gültig
Gesundheitsbescheinigung
max. 3 Tage Gültigkeit
Welcher Gesetzestext bezieht sich auf die Entscheidung der Schlachttauglichkeit
DVO (EU) 2019/627 Art. 43
Schlachterlaubnis
Kein Grund zur Beanstandung
Schlachtung unter Auflagen/Vorsichtmaßnahmen
Verdacht auf Krankheitserreger (Zoonosen/Tierseuchen) —> gründlichere SU, zeitlich/räumlich getrennte Schlachtung, ggf. Probennahme
Tuberkulin (Art. 33) Brucellose (Art. 34) positiv/nicht eindeutig oder andere Gründe für Infektionsverdacht —> getrennte Schlachtung und Schutz des Personals
Stark Verschmutzte Tiere —> Reinigung
Schlachtung zur Tilgung einer spezifischen Tierseuche —> zeitlich/räumlich getrennte Schlachtung
Schlachtverbot
Tiere ohne Kennzeichnung
ausgezehrte/kachektische Tiere
Anzeichen für systemische Krankheiten
Anzeichen für Zoonosen
Stoffe mit Hormonen oder verbotene Stoffe
Gesonderte Tötung und Erklärung zur genussuntauglichkeit
Last changeda year ago