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8. Das politische System der Europäischen Union

AB
by Ariane B.

Welche Verträge prägten die Integrationsgeschichte der EU?

  • Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (1951/1952):

    • Gründungsstaaten: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande

  • Die „Römischen Verträge“ (1957/1958):

    • Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV)

    • Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom-Vertrag)

  • Einheitliche Europäische Akte (1986/1987):

    • Veränderung des EWG-Vertrags zur Verwirklichung des Binnenmarktes

    • Einführung von Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat

    • Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments

  • Vertrag (von Maastricht) über die Europäische Union (1992/1993):

    • Europäische Gemeinschaft (1. Säule)

    • Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (2. Säule)

    • Zusammenarbeit in der Innen- und Justizpolitik (3. Säule)

  • Vertrag von Amsterdam (1997/1999):

    • Die Handlungsfähigkeit der EU wurde gestärkt

    • Das Europäische Parlament bekam mehr Mitscheidungskompetenzen

  • Vertrag von Nizza (2001/2003):

    • Änderungen an den Gründungsverträgen, um die Aufnahme der neuen Mitgliedstaaten zu gewährleisten

  • Vertrag von Lissabon (2007/2009):

    • Die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit wird in den AEUV integriert

    • Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik wird im EUV verortet

    • Die Grundrechtscharta wird verbindlicher Teil des Primärrechts der EU

 

D.h.: Diese Gründungsverträge bilden das Fundament der heutigen Union:

  • Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag, EUV)

  • Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag, EGV); seit 2009 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" (AEUV)

  • Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom-Vertrag)


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Ariane B.

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