Buffl

5 Akteursetting in der stat Altenpflege

LK
by Lara K.

In Zusammenarbeit mit Ärzten werden die Ursachen der Nahrungsverweigerung geklärt. Infrage kommen z. B. : (20P)

  • Dysphagie (Schluckstörung) allgemein, z. B. nach Schlaganfällen oder als Teil der neurodegenerativen Veränderungen, die von Demenz verursacht werden

  • sensorische Schäden, die dazu führen, dass u. a. die Kaufunktion bzw. die Nahrungsvorbereitung im Mund gestört ist

  • motorische Schäden, z. B. am Kehldeckel, die das Eindringen von Speisebrei in die Luftröhre herbeiführen oder den Transport des Speisebreis in die Speiseröhre behindern, z. B. bei Tumoren

  • kognitive Beeinträchtigungen, aufgrund derer der Betroffene die Speisen nicht erkennt

  • Multimedikation (wobei Tabletten auch den Magen füllen und ein Sättigungsgefühl auslösen können)

  • Depression

  • Medikamentengabe, die ab einer bestimmten Höhe Schluckstörungen verursachen können, z. B. die in der Geriatrie bei Verhaltensauffälligkeiten sehr wirksamen und daher oft verordneten Neuroleptika

  • verminderte Empfindlichkeit von Gaumen und/oder Zungenoberseite

  • Rückgang des Zahnfleischs (Gingivarezession), der zum Zahnverlust und damit zur Einschränkung der Zerkleinerung des Speisebrockens (Bolus) führt

  • schlechte Mundhygiene und Soor (Pilzbefall) im Mund

  • verminderte Speicheldrüsenfunktion (Xerostomie), die die Gleitfähigkeit des Bolus herabsetzt

  • verminderte Zungenkraft

  • langsamere orale und pharyngeale (d. h. den Rachen, Schlund betreffende) BolusTransportbewegung

  • verlangsamtes Auslösen des pharyngealen Reflexes (Schluckreflex)

  • reduzierte Öffnung des oberen Speiseröhrenöffners

  • Bedarf an größerem Bolusvolumen (Speisebrockengröße), um den pharyngealen Schluckreflex überhaupt auszulösen

  • schlecht schmeckende, fad oder überwürzte, unappetitlich oder stillos dargebotene Speisen

  • heimliches Naschen, daher kein Appetit mehr beim Essen

  • zu hohe Außentemperaturen, die eher Durst als Hunger auslösen

  • falsches Speisenangebot (auch religiöse Besonderheiten beachten).


Je nach Gesundheitszustand des Bewohners, seinem Bedarf und dem, was er zuzulassen bereit ist und wünscht, kann die Palliativpflege unterschiedliche Leistungen umfassen, so z. B.:

(18P)

  • optimale Schmerzbehandlung, unbeschadet der Tatsache, dass dies mit einem früheren Versterben (indirekte Sterbehilfe) oder Spätfolgen durch die Medikamente verbunden sein kann

  • optimale pflegerische Versorgung, ausgerichtet an den Wünschen des Patienten, nicht an der (Mangel-)Situation der Einrichtung

  • Kontakthalten mit den behandelnden Ärzten und Therapeuten (z. B. Wundtherapeuten) sowie Sozialarbeitern

  • Unterstützung bei der Erstellung einer Patientenverfügung bzw. soweit eine solche vorhanden ist, Umsetzung der darin enthaltenen Wünsche

  • offene, ehrliche, mitfühlende Gespräche über den irreversiblen Krankheitsverlauf, das Sterben und den Tod

  • Ausharren, Zuhören, Schweigen, Erdulden bei bzw. von Stimmungsschwankungen der Patienten, die angesichts des Todes nicht immer fair sind

  • Einsatz von den Zustand verbessernden, den Tod aber nicht abwendenden Therapien (Massagen; Aromatherapie; Yoga, [Muskel-]Entspannungs- und Atemübungen etc.)

  • Schaffen positiver Erinnerungen

  • Beziehung von Psychotherapeuten und Seelsorgern, Notaren und Anwälten je nach Bedarf

  • Versorgung mit Spezialnahrung, hochkalorischer Nahrung oder Lieblingsgerichten

  • Unterstützung bei der Bewältigung der fünf Sterbephasen und der Akzeptanz des Sterbenmüssens

  • Trost und Unterstützung bei Angst, Hoffnungslosigkeit, Zorn, depressiven Verstimmungen

  • Ermöglichen der Abschiednahme von Familie und Freunden, aber auch Schutz vor zu aufdringlichen, überfürsorglichen Besuchern, wenn der Patient es so will

  • Vermittlung von Kontakten, wenn der Patient sich noch vor dem Tod mit Menschen aus seinem Umfeld aussöhnen will

  • Schaffen einer positiven Atmosphäre mit Musik, Vorlesungen, Gesprächen, Motivation zur Wiederaufnahme von Hobbies

  • Bewahrung der Autonomie des Patienten, auch gegen den Willen der Angehörigen

  • Unterstützung und Begleitung auch für Angehörige, über den Tod des Patienten hinaus

  • Begleitung in den Tod (anwesend sein, Hand halten, in den Arm nehmen etc.)


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Lara K.

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