Verschiedene immer wieder ändernde Gesetze muss man sich bei Gründung eines Heimes an wen alles wenden ? (7P)
KK
PK
Industrie- und Handelskammern
Pflegekammern
Kreditanstalt für Wiederaufbau
ihre Hausbank + Versicherung
Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wenden
Grundsatz bei Heimbau ?
Keine Gründung ohne professionelle Beratung
Für Gründungen im sozialen Bereich, also auch von stationären Einrichtungen der Altenpflege, zählen – neben hoher Fachkompetenz und Berufserfahrung – mehr noch als in allen anderen Branchen menschliche Qualitäten, denn die Arbeit ist oft von sehr langfristigen persönlichen Beziehungen, Schicksalsschlägen, dem Umgang mit Schmerz, Qual und Tod, aber auch Glücksmomenten und kleinen Wundern geprägt.
Gründer brauchen zumindest ein …? (14 P)
hohes Quantum an Altruismus
Fürsorglichkeit
Mitgefühl
Ambiguitätstoleranz
Geduld
Elan
Flexibilität
emotionaler Belastbarkeit
hohe Frustrationsschwelle
gute Menschenkenntnis
Führungskompetenzen
Durchsetzungskraft
Rückendeckung durch eigene Familie (insbesondere Palli)
breites unternehmerisches Know-How
Ablauf ungefähr der Gründung, Baustelle
Standort unter seniorengerechter Infrastruktur zu wählen
Grundstück beschaffen
Notarvertrag schließen
Architekt, Statiker und Bauhandwerker müssen gefunden werden (die davon Ahnung haben)
Bei Übernahme von Gebäuden (Sachverständiger für Mängel)
Heimaufsicht berücksichtigen (Es gibt bauliche Mindestanforderungen an AH, die in den landesrechtlichen Heimmindestbauverordnungen geregelt sind.)
Ablauf ungefähr der Gründung, Geld
Fianzierungsmöglichkeiten und Risiken entwickeln + bewerten
Buisnessplan muss erstellt werden (mit Alleinstellungsmerkmalen)
Verhandlungen mit Banken und Versicherungen
Preisvergleiche
Energie und Marketingkonzept erstellen, Markttrends ermitteln
Konflikte lösen, Rückschläge verdauen
Zuschüsse beantragen
Kreditansatlt für Wiederaufbau einbinden
Ablauf ungefährt der Gründung, Personal
Potenzielle Mitarbeiter einladen, beurteilen, einstellen
Lieferanten finden + Netzwerk
Klären was als Kernleistung selbst erbracht wird, bzw outgesourct werden soll
Ablauf ungefähr Gründung, Bewohner, Eröffnung ?
Kunden sind unter Offenlegung der Preisgestaltung zu akquirieren
Presse informieren
Heimzulassung !
Abrechnung mit Bewohner über PK wie möglich ? Gesetze ?
Vollstat Versorgung Versicherter darf gemäß §72 SGB XI nur in dafür zugelassenen Pflegeeinrichtungen erfolgen.
Um Leistungen nach § 43 SGB XI mit PKs abrechenn zu können, bedarf es einer Zulassun.
Was ist ebenfalls zu erstellen und wo wird dies entworfen ?
Strukturerhebungsbogen
entworfen von Landesverbänden der PK für Einrichtungen der voll- und teilstat Pflege
Strukturerhebungsbogen Merkmale
von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich optisch und andere Kontaktadressen, haben aber gemeinsamen Kern, Angaben zu:
Einrichtung selbst (Adresse etc., inkl. Benennung von Heimleitung und PDL sowie Kontaktdaten)
Träger der Einrichtung (u. a. Rechtsform, Gesellschaftsvertrag, Satzung und Eintragung ins Handelsregister sind beizufügen)
Status des Trägers (öffentlich-rechtlich, freigemeinnützig, also z. B. kirchlich oder privatwirtschaftlich)
Angaben Trägervereinigung (also Zugehörigkeit zu einer Vereinigung der Träger auf der Landesebene, z. B. Caritasverband, Diakonisches Werk, Deutsches Rotes Kreuz, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband etc.)
Struktur der Einrichtung, insbesondere zur Wirtschaftlichkeit der Einrichtung, die v. a. die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche pflegerische Versorgung bieten muss
verantwortlichen GuK und ihrer Stellvertretung (äußerst umfangreiche Angaben zur Qualifikation)
Leistungsangebot der Einrichtung (also bei vollstationärer Einrichtung andere Angaben als bei nur teilstationärer Einrichtung)
Die Richtigkeit der Angaben wird natürlich überprüft und ist mit Dokumenten zu belegen
Die fachlichen Voraussetzungen für eine verantwortliche GuK erfüllen Personen, die die Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung …
Krankenschwester/Krankenpfleger (frühere Bezeichnung)
Gesundheitspfleger/in (heutige Bezeichnung)
Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger
Altenpfleger/in mit staatlicher Anerkennung
Die verantwortliche Pflegefachkraft muss in dieser Funktion in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis tätig sein, soweit sie nicht selbst Inhaber/in der Einrichtung ist. Es muss gem. Urteil des Bundessozialgerichts vom 22.04.2009 (B 3 P 14/07 R) sichergestellt sein, dass die verantwortliche Pflegefachkraft ihre Aufgaben wirksam wahrnehmen kann
Die Eignung zur verantwortlichen Pflegefachkraft ist ferner davon abhängig, dass …
innerhalb der letzten acht Jahre mindestens zwei Jahre ein o. g. Beruf hauptberuflich ausgeübt wurde (also keine Gründung nach zehnjähriger Familienpause)
der Abschluss einer Weiterbildungsmaßnahme für leitende Funktionen mit einer Mindeststundenzahl von 460 h vorliegt, die insbesondere folgende Inhalte umfasst:
Managementkompetenz (Personalführung, Betriebsorganisation, betriebswirtschaftliche Grundlagen, Rechtsgrundlagen, gesundheits- & sozialpolitische Grundlagen)
psychosoziale und kommunikative Kompetenz
die Aktualisierung der pflegefachlichen Kompetenz (Pflegewissen, Pflegeorganisation)
Weiterbildungsmaßnahmen, weitere Vorraussetzungen
mind 20 % / 150 h in Präsenzphasen vermittelt worden sein
Die Voraussetzung ist auch durch den Abschluss eines betriebswirtschaftlichen, pflegewissenschaftlichen o. sozialwissenschaftlichen Studiums an einer Fachhoch-schule oder Universität erfüllt.
Was muss die stellvertretende GuK sein =
sozialversicherungspflichtig beschäftigt
ZUSAMMENFASSUNG
Für Gründungen im sozialen Bereich, also auch von stationären Einrichtungen der Altenpflege, zählen, neben hoher Fachkompetenz und Berufserfahrung, v. a. menschliche Qualitäten, daneben ein breit gefächertes unternehmerisches Know-how. Die vollstationäre Versorgung Versicherter darf gemäß § 72 SGB XI nur in dafür zugelassenen Pflegeeinrichtungen erfolgen. Um Leistungen nach § 43 SGB XI mit den Pflegekassen abrechnen zu können, bedarf es daher einer Zulassung. Dazu ist ein von Bundesland zu Bundesland unterschiedlicher Strukturerhebungsbogen auszufüllen, in dem aber die Kernangaben gleich sind. Dazu gehören insbesondere Angaben zur Einrichtung selbst, der Heimleitung, der Trägerschaft und ihrer Ausrichtung sowie der leitenden Pflegefachkraft und ihrer Stellvertretung. Die fachlichen Voraussetzungen für eine verantwortliche Pflegefachkraft erfüllen Krankenpfleger/-schwester, Gesundheitspfleger/-in, Kinderkrankenschwester/-pfleger und Altenpfleger/-in mit staatlicher Anerkennung. Es bedarf u. a. des Abschlusses einer mindestens 460-stündigen Weiterbildungsmaßnahme, die Managementkompetenz, psychosoziale und kommunikative Kompetenz sowie die Aktualisierung der pflegefachlichen Kompetenz umfasst. Eine examinierte Pflegefachkraft als stellvertretende Pflegefachkraft ist vorzuhalten, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein muss. Weitere Voraussetzungen sind einzuhalten.
Was versteht man unter Ambiguitätstoleranz?
Es ist die Fähigkeit, mehrdeutige Situationen und widersprüchliche Handlungsweisen zu ertragen.
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