Messstellenbetrieb =
Bereitstellung, Einbau und Betrieb eines Zählers
es gibt:
Grundzuständiger Messstellenbetreiber „gMSB“ (i. d. R. Verteilnetzbetreiber (VNB)) z.B. Stromversorgung PAF
Wettbewerblicher Messstellenbetreiber „MSB“ z.B. Discovery
Messstellendienstleistung =
Erfassung der Messdaten mittels Fernauslesung
oder Datenerfassung durch Ablesung/Abfrage,
Messwerteaufbereitung und Datenversand an Netzbetreiber
—> in vielen Fällen sind Stromanbieter auch Messstellendienstleister
Wenn der Endkunde keinen Messstellenbetreiber und/oder -dienstleister
beauftragt, wer ist dann zuständig?
der grundzuständige Messstellenbetreiber (in PAF ist es dann die SVP)
dieser übernimmt dann die Rolle des Messstellenbetreibers und -dienstleisters
Was versteht man unter dem “Smart-Meter-Roll-Out”?
bezieht sich auf die flächendeckende Einführung oder den großangelegten Einsatz von intelligenten Messsystemen (sog. “Smart-Meter”)
moderne Messeinrichtungen (mME) für Verbraucher <6.000 kWh/a und Erzeuger < 7 kW
intelligente Messysteme (iMSys) für alle anderen
für Neuanlagen verpflichtend (größenunabhängig)
—> Ziel bis 2030 alle Bestandszähler ab 6.000 kWh/a und Einspeiser ab 7 kW durch iMSys auszutauschen
—> zukünftig soll Messtellendienstleister und Messstellenbetreiber zusammengeführt werden
Aufgaben nach Zusammenführung von Messtellendienstleister und Messstellenbetreiber
Ausstattung der Messstelle mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) / moderne Messeinrichtung (mME)
Erhebung und Visualisierung von Messwerten
Plausibilisierungs- und Ersatzwertbildung (bei Datenlücken)
sternförmige Daten-Versendung über Smart-meter-gateway an alle Marktbeteiligten (Lieferant, ÜNB...)
Informationspflicht gegenüber dem Nutzer
Netzentgelte sollen angemessen, diskriminierungsfrei und transparent sein
Wie wird das in DL geregelt?
Gleichbehandlungsgebot ggü. allen Lieferanten
Kalkulation Entgelte nach gesetzlicher Vorgabe
Höhe Eigenkapitalzinssatz wird von der BNetzA für jede Regulierungsperiode neu ermittelt
Genehmigung Netzentgelte durch Bundesnetzagentur/Landesnetzagenturen
Kostenwälzungsprinzip bis auf Verteilnetz-Ebene
Kostenwälzungsprinzip
Rechenbeispiel für Lastprofil-Kunden Strom
Rechenbeispiel für Lastgang - Kunden Strom
Rechenbeispiel für Lastgang - Kunden Gas
Rechenbeispiel für Lastprofil - Kunden Gas
Verfahren Entgeltfindung (Höhe der jeweiligen Netzentgelte)
erlöse eines NB werden nicht nur an seinen Kosten orienteirt, sondern auch an der Effizient des seines Unternehmens
Kosten aufgrund Ineffizienzen sollen nicht mehr in der Erlösermittlung berücksichtigt werden —> sog. “Anreizregulierung” —> Anreiz Effizienzsteigerung
Ineffizienzen werden mittels Benchmarking ermittelt (Benchmark = Maßstab der zum Vergleich von Leistung, Qualität o. Effizienz verwendet wird)
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