Welche Gesetzestext werden dafür benutzt
DVO (EU) 2019/627 Art. 45
( + Artt. 33, 34, 40 (3), 47)
Kennzeichnung für die Genusstauglichkeit laut…
DVO (EU) 2019/627 Art. 48
Tierische Lebensmittelüberwachungs-VO
Art. 45 der DVO (EU) 2019/627
genussuntauglich, wenn es
keine SU gemäß (2017/625 Art 18 Abs. 2 a/b)
von Tieren stammt, bei denen die Nebenprodukte keine FLU hatten
verendet/tot geboren, ungeboren
Tiere <7 Tage Alt
Fleischabschnitte von der Stichstelle
Tierseuchen betroffene Tiere
Allgemeine erkrankungen (Septikämie, Pyämie, Toxämie, Virämie)
den mikrobiologischen Kritierien entspricht (VO (EG) 2073/2005)
Parasitenbefall (Ausnahme: Cysticercose Art. 30 DVO 2019/627)
chemische Rückstände
Leber und Nieren (>2Jahre alte) bei aus Schmermetall belasteten Gegenden
unzulässigerweise mit Dekontaminierungsmittel behandelt
ionisierende/UV-Strahlung
Fremdkörper enthält
erhöhte Radioaktivitätswerte hat
pathologische oder organoleptische Veränderungen
ausgeprägter Geschlechtsgeruch
unzureichende Ausblutung
von abgemagerten Tieren
spez. Risikomaterialien
Verunreinigung, Verschmutzung durch Fäkalien oder sonstiges
Blut, welches durch Gesundheitsstatus oder Kontamination ein Risiko darstellt
nach amtlichen TA ein Risiko darstellt
Spezifische Gefahren Art. 29-36 ausläst
DVO (EU) 2019/627 Art. 33
Tuberkuloide Läsionen —> Genussuntauglich
oder nur befallenes Organ oder Schlachtkörper teil + dazugehöriger LK
DVO (EU) 2019/627 Art. 34
Läsionen die auf akute Brucellose hinweisen = genussuntauglich
oder positiver/nicht-eindeutiger Test = genussuntauglichkeit von Euter, Genitaltrakt und Blut
DVO (EU) 2019/627 Art. 40 (3)
Informationen der Lebensmittelkette nicht innerhalb von 24h nach Ankunft des Tieres im Schlachtbetrieb vorliegen
DVO (EU) 2019/627 Art. 47
TA kann Anforderungen an die Verwendung von Fleisch von Tieren stellen, die
Notgeschlachtet wurden
aus Herden stammen die Salmonellen Behandlung unterliegen
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