Vollbenutzungsstunden (Volllaststunden): Was steckt dahinter?
Vollbenutzungsstunden: Beschreibt Verhältnis „Menge zu installierter Leistung“
—> Wie lange (bVh) müsste die Anlage „theoretisch“ durchgehend unter „voller Benutzung / voller Last“ (100% Leistung L) laufen, um die gleiche Energiemenge zu erzeugen wie im Realbetrieb?
Beispiel konventionelle Kraftwerke (Volllaststunden)
Angabe:
Gas-Kraftwerk mit 200 MW und 4.000 bVh
Das Kraftwerk produziert durchschnittl. 800.000 MWh/a Strom
—> je höher die bvh, umso besser wird die installierte Leistung für die Stromproduktion genutzt (in diesem Fall 50%-ige Auslastung da 4000 bvh)
Beispiel fluktuierende EE-Erzeugung (Volllaststunden)
Standort mit bVh = 2.500 h/a
Angedachte Leistung der Anlage = 3 MW
—> Mittels der Vollbenutzungsstunden wird die energetische Güte eines Standortes beschrieben!
Die Anlage wird voraussichtlich durchschnittl. 7.500 MWh/a Strom
produzieren (3 MW * 2.500 h/a = 7.500 MWh/a)
typische Vollbenutzungsstunden nach Art der EE-Anlage
Art der EE
typische bvh
bvh abhängig von
PV-Anlage
1.000 h/a (SüdDL, 30°, Süden)
Standort, Modulausrichtung
Wind onshore
1.800 h/a (NordDL, Nabenhöhe 200m)
Standort, Nabenhöhe
Wind offshore
3.500 h/a (Nordsee, Nabenhöhe 200m)
Wasserkraft
6.000 h/a
Standort
Biomasse
5.700 h/a
/
Grundlegende Festlegungen im EEG
Anschlusspflicht von EEG-Erzeugungsanlagen
Netzausbaupflichten der Netzbetreiber zur Aufnahme von EEG-Strom
Stromabnahme- und Vergütungspflicht durch Netzbetreiber
EEG-Härtefallregelung: Temporäre Netzabkopplung großer EEG-Anlagen
(> 100 kW) bei Netzüberlastungen durch stochastische EEG-Strommenge,
unbeschadet von Vergütungspflicht. D. h. Vergütung des „nicht eingespeisten
Stroms“ abzüglich ersparter Aufwendungen
Stromabnahme- und Vergütungspflicht durch Netzbetreiber (EEG)
Welche zwei Fälle gibt es?
EEG-Festvergütung für Anlagen < 100 kW
Netzbetreiber übernimmt den eingespeisten Strom und
zahlt hierfür die EEG-Festvergütung an den Anlagenbetreiber
Direktvermarktung nach „Marktprämienmodell“ für Anlagen > 100 kW
Direktvermarktung des Stroms durch den Anlagenbetreiber
Netzbetreiber zahlt eine ergänzende Marktprämie an den
Anlagenbetreiber
—> Finanziert werden die Auszahlungen der Netzbetreiber mittels den Einnahmen aus nationaler CO2-Bepreisung sowie Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt (damals EEG-Umlage, ist weggefallen!)
EEG-Festvergütung - Umlagesystem (für Anlagen < 100 kW)
Ablauf beschreiben
Rechenbeispiel
Wie funktioniert die Direktvermarktung nach „Marktprämienmodell“?
Plicht für Anlagen > 100 kW
Vermarktung der erzeugten Strommenge durch den Anlagenbetreiber im Spotmarkt (EPEX)
neben den Stromerlösen wird zusätzlich eine Marktprämie gezahlt
Gesamterlös = Vermarktungserlös Spothandel + Marktprämie
Marktprämie soll Differenz zw. fester Einspeisevergütung und Stromerlöse am Spotmarkt ausgleichen, damit Anlagenbetreiber ggü. der EEG-Festvergütung nicht schlechter gestellt ist
Was ist das Ziel der Direktvermarktung nach dem „Marktprämienmodell“?
Heranführen der EE an Markt —> Gleichstellung Erzeuger EE mit konventionellen Kraftwerkbetreibern)
Wie wird die Marktprämie ermittelt?
Marktprämie = anzulegender Wert - spezifischen Monatsmarktwert
Rechenbeispiel 1 für Direktvermarktung nach Marktprämienmodell
Ein Investor hat im Mai 2020 eine PV-Freiflächenanlage mit 120 kW in Betrieb
genommen. Der zu diesem Zeitpunkt geltende EEG-Vergütungssatz lag bei
6 ct/kWh.
Zu berechnen sind für den März 2021:
Wie hoch ist die Marktprämie, die dem Anlagenbetreiber für seinen erzeugten
Strommengen gewährt wird? Spezifische Monatsmarktwerte siehe Chat zuvor...
Rechenbeispiel 2 für Direktvermarktung nach Marktprämienmodell
Mit der Direktvermarktung des Strom an der EPEX hat der Anlagenbetreiber
durchschnittlich 4,0 ct/kWh erzielt.
Wie hoch ist sein spezifischer Gesamterlös?
Wie funktioniert das Umlagesystem der Direktvermarktung nach Marktprämienmodell?
Festlegungen zu den Ausschreibungen
Grundsätzlich gilt:
• Zuschläge nach Reihenfolge angebotene Erzeugungspreise ct/kWh
• nach Maßgabe „pay-as-bid“
Wind onshore, PV-Anlagen: Für alle Anlagen > 750 kW
Sonderfall PV-Dachanlagen 300 – 750 kW
Wahlmöglichkeit: Festvergütung oder Ausschreibung
bei Wahl Festvergütung: max. 50% der erzeugbaren Strommenge erhält Marktprämie
Floating-PV, Agri-PV-Projekte und PV-Anlagen auf Parkplätzen:
Ab 2022 gesonderte „Innovationsausschreibungen“
Biomasse: Für alle Anlagen 150 kW - 20 MW
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