Das Unionsrevht ist hierarchisch gegliedert. Ander Spitze der Normenhierarchie steht das europäische Primärrecht. Diese besteht insbesondere aus EUV und AEUV, die gem. Art. 1 Abs. 3 Satz 2 EUV gleichrangig sind.
Auf der gleichen Stufe steht die GrCh (gem. Art. 6 Abs. 1 EUV).
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