Was ist ein Schuldverhältnis im Sinne des § 241 BGB und welche Arten von Pflichten kann es grundsätzlich enthalten?
Ein Schuldverhältnis im Sinne des § 241 BGB ist eine Sonderverbindung zwischen (mind.) zwei Personen, kraft derer die eine (=Gläubiger) von der anderen (=Schuldner) eine Leistung (=Tun doder Unterlassen) zu fordern berechtigt ist
Arten: rechtsgeschäftliche und gesetzliche
Wie kann ein Schuldverhältnis außer durch Rechtsgeschäft noch entstehen? Nennen Sie ein Beispiel unter Angabe der einschlägigen Norm bzw. des einschlägigen Normkomplexes!
Außer durch Rechtsgeschäft nach § 311 Abs. 1 BGB kann ein Schuldverhältnis durch gesetzliche Anordnung entstehen; Beispiele sind das vorvertragliche Schuldverhältnis nach §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB, die Geschäftsführung ohne Auftrag nach §§ 677 ff. BGB, die ungerechtfertigte Bereicherung nach §§ 812 ff. BGB oder das Delikt nach §§ 823 ff. BGB (Anmerkung: Sie sollten in der Klausur bei der obigen Fragestellung eines dieser Beispiele nennen!)
Was meint „Relativität des Schuldverhältnisses“ und wovon lässt sich dies abgrenzen?
Mit „Relativität des Schuldverhältnisses“ wird der Umstand bezeichnet, dass ein Schuldverhältnis grundsätzlich Rechte und Pflichten nur zwischen den beteiligten Parteien begründet. Im Gegensatz dazu sind die durch das Sachenrecht begründeten Rechte absolut, gelten also gegenüber jedermann.
Was sind Hauptleistungspflichten, was Nebenleistungspflichten? Nennen Sie jeweils Beispiele!
Hauptleistungspflichten sind Pflichten, die die Eigenart des jeweiligen Schuldverhältnisses prägen und deren Inhalt wiederum von der Eigenart des jeweiligen Schuldverhältnisses abhängig ist; bspw. verpflichtet der Kaufvertrag den Verkäufer nach § 433 Abs. 1 S. 1 BGB zur Übergabe und Übereignung und den Käufer nach § 433 Abs. 2 BGB zur Zahlung des Kaufpreises
Nebenleistungspflichten dienen der Vorbereitung, Durchführung und Sicherung der Hauptleistung; ihr Inhalt hängt ebenfalls von der Eigenart des jeweiligen Schuldverhältnisses ab; bspw. kann der Kaufvertrag je nach Eigenart den Verkäufer verpflichten, die Kaufsache in bestimmter Weise zu verpacken oder sie mit bestimmtem Transportmittel zu befördern
Was ist eine Pflichtverletzung und welche Arten von Pflichtverletzungen gibt es mit Blick auf ein Schuldverhältnis nach § 241 BGB?
Eine Pflichtverletzung ist jede Abweichung vom geschuldeten Pflichtprogramm. Mit Blick auf § 241 BGB lässt sich die Verletzung von Leistungspflichten nach § 241 Abs. 1 wegen Nicht- oder Schlechterfüllung von der Verletzung von Rücksichtnahmepflichten nach § 241 Abs. 2 BGB unterscheiden
Welche Norm ist die zentrale Grundlage für einen Anspruch des Gläubigers auf Schadensersatz im Falle einer Pflichtverletzung? Welche Voraussetzungen müssen nach dieser Vorschrift erfüllt sein?
Die zentrale Grundlage für einen Anspruch auf Schadensersatz bei einer Pflichtverletzung ist § 280 BGB. Die Grundvoraussetzungen ergeben sich aus § 280 Abs. 1 und weitere Voraussetzungen ergeben sich je nach Art der Pflichtverletzung aus den Absätzen 2 und 3:
Schuldverhältnis (§ 280 Abs. 1 BGB: „aus dem Schuldverhältnis“)
Pflichtverletzung (§ 280 Abs. 1 BGB: „Verletzt ein Schuldner eine Pflicht...“)
Ggfs. zusätzliche Voraussetzungen:
§ 280 Abs. 2 BGB i. V. m. § 286 BGB, wenn Pflichtverletzung „Verzögerung der Leistung“ ist
§ 280 Abs. 3 BGB i. V. m. §§ 281 ff. BGB, wenn „Schadensersatz statt der Leistung“
Vertretenmüssen (§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB: „Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat“)
Kausalität und Schaden (§ 280 Abs. 1 BGB: „Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens“
Was bedeutet Vertretenmüssen, wo ist dies geregelt und was hat der Schuldner allgemein zu vertreten?
Vertretenmüssen betrifft die subjektive Verantwortung des Schuldners für die objektive Pflichtverletzung; es richtet sich nach den §§ 276 bis 278 und wird nach § 280 Abs. 1 S. 2 BGB vermutet; der Schuldner haftet nach § 276 BGB für eigenes Verschulden und nach § 278 für das Verschulden von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen
Was versteht man im Rechtssinne unter einem Schaden und wie ist dieser grundsätzlich zu ermitteln?
Ein Schaden im Rechtssinne ist die unfreiwillige Einbuße an materiellen oder immateriellen Rechtsgütern
Nach § 249 Abs. 1 BGB wird ein Schaden anhand der Differenzhypothese durch Vergleich des Soll- und Istzustands ermittelt
Wie ist nach allgemeinem Schadensrecht ein Schaden grundsätzlich zu ersetzen? Wo ist das geregelt?
Nach § 249 Abs. 1 und 2 BGB gilt der Grundsatz der Naturalrestitution, also Herstellung des Sollzustands durch den Schuldner (Abs. 1) oder bei Verletzung einer Person oder Sachbeschädigung durch den Gläubiger mit Kostenersatz (Abs. 2)
Schadensersatz in Geld ist möglich nach Fristablauf gemäß § 250 BGB oder in den Ausnahmefällen des § 251 BGB
Der zu ersetzende Schaden bezieht nach § 252 BGB auch den entgangenen Gewinn ein
Wegen § 253 BGB werden grundsätzlich nur Vermögensschäden ausgeglichen und nur in engen Ausnahmefällen immaterielle Schäden
Was ist Verzug und unter welche Art von Schadensersatz kann aufgrund des Verzugs zu leisten sein?
Verzug ist nach § 286 Abs. 1 BGB die Nichtleistung trotz Fälligkeit des Anspruchs und Mahnung oder Entbehrlichkeit der Mahnung nach § 286 Abs. 2 BGB
Aufgrund des Verzugs kann nach § 280 Abs. 1, 2 i. V. m. § 286 BGB Schadensersatz wegen „Verzögerung der Leistung“ zu leisten sein, wenn der Schuldner nach § 286 Abs. 4 BGB die Nichtleistung aufgrund Verzugs zu vertreten hat; hierbei handelt es sich um einen Schadensersatz neben der Leistung, der neben den Anspruch auf Erfüllung tritt
Was bedeutet es für die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien eines Kaufvertrages über eine bestimmte Sache, wenn die Sache nach Vertragsschluss vollständig zerstört wird, ohne dass eine der Parteien diesen umstand zu verantworten hat? Benennen Sie die Normen, aus denen sich die betreffenden Rechtsfolgen ergeben! Und: Wann wäre in einem solchen Fall (vollständige Zerstörung der Kaufsache nach Vertragsschluss) der Verkäufer gegenüber dem Käufer zum Schadensersatz verpflichtet?
Der Verkäufer wird nach § 275 Abs. 1 BGB von seiner (primären) Leistungspflicht aus § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB (Übergabe und Übereignung der Kaufsache) frei, weil durch die vollständige Zerstörung des Kaufgegenstandes die Leistung unmöglich geworden ist. Im Gegenzug ist der Käufer nach § 326 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BGB von seiner Pflicht befreit, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen (§ 433 Abs. 2 BGB).
Der Verkäufer müsste dem Käufer (nach §§ 280 Abs. 1 Satz 1, 3 i.V.m. § 283 BGB) Schadensersatz statt der Leistung leisten, wenn er die vollständige Zerstörung der Kaufsache zu vertreten hätte (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB), also ihm insoweit Vorsatz oder Fahrlässigkeit (§ 276 BGB) zur Last fiele
Die geschuldete Kaufsache ist vor der Übergabe an den Käufer durch einen Brand völlig zerstört worden. Der Käufer verlangt nun vom Verkäufer Schadensersatz statt der Leistung. Nach welcher/welchen Norm(en) und unter welchen Voraussetzungen besteht ein solcher Anspruch?
Ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung bei nachträglicher Unmöglichkeit besteht nach § 280 Abs. 1 und 3 i. V. m. § 283 BGB, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind ... (siehe für die Voraussetzungen Folie 179)
Was ist eine Aufwendung im Rechtssinne und nach welcher Vorschrift im Allgemeinen Teil des Schuldrechts kann es einen Anspruch auf Aufwendungsersatz geben?
Aufwendungen sind freiwillige Vermögenseinbußen (wie z. B. das Mieten eines Spezialanhängers um einen Kaufgegenstand nach Übergabe zu transportieren)
Ein Anspruch auf Aufwendungsersatz kann sich aus § 284 BGB ergeben
Welche Funktion hat der Rücktritt?
Bei einem gegenseitigen Vertrag ermöglichen die §§ 323, 326 BGB es dem Gläubiger, bei Verletzung einer Leistungspflicht ohne Rücksicht auf ein Vertretenmüssen des Schuldners vom Vertrag zurückzutreten
Welche Rechtsfolgen hat der Rücktritt mit Blick auf die primären Leistungspflichten?
Die Rechtsfolgen ergeben sich aus § 346 Abs. 1 BGB und sind zweigeteilt:
Zum einen erlöschen die noch nicht erfüllten primären Leistungspflichten (sog. Befreiungswirkung)
Zum anderen wandelst sich das ursprüngliche Vertragsverhältnisses in ein Rückgewährschuldverhältnis nach Maßgabe der §§ 346 ff. BGB um, mit dem Ziel, den vor Vertragsschluss bestehenden Zustand – oder zumindest wirtschaftlich vergleichbaren Zustand – wiederherzustellen
Aus welcher Vorschrift ergeben sich die Rechte des Käufers bei einem Mangel der Kaufsache und um welche Rechte handelt es sich?
Ist eine Kaufsache mangelhaft, kann der Käufer nach § 437 BGB, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, (1.) nach § 439 BGB Nacherfüllung verlangen, (2.) nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 BGB von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 BGB den Kaufpreis mindern und (3.) nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a BGB Schadensersatz oder nach § 284 BGB Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen
Welche beiden Rechtsfolgen sieht §313 BGB bei einer Störung der Geschäftsgrundlage vor?
In erster Linie: Anpassung des Vertrags nach § 313 Abs. 1 BGB
Ausnahmsweise nach § 313 Abs. 3 BGB: Rücktritt oder Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen
Was ist ein Verbraucher und was ein Unternehmer im Sinne des BGB und wo ist dies geregelt?
Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können
Unternehmer ist nach § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt
Welches Instrument steht dem Verbraucher zur Verfügung, um sich von einem Vertrag zu lösen?
Das BGB räumt dem Verbraucher in diversen Vorschriften ein Widerrufsrecht ein; sofern die Widerrufsvoraussetzungen vorliegen, entsteht als Folge des Widerrufs ein Rückgewährschuldverhältnis nach § 355 Abs. 3 S. 1 BGB i. V. m. §§ 357-357e BGB
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