Wahlrecht nur für Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.SOWEIT es durch Entwickungsleistungen getätigt wurde (durch Entwicklung entstanden).
BEACHTE Stätigkeitsprinzip:Bspw. wenn für eine Aktivierung entschieden, dann kann man ja nicht jedes Jahr neu entscheiden
Im UV gilt das Vollständigkeitsprinizp! Aktivierungspflicht.
GRUNDSATZ DER WESENTLICHKEIT
Nicht kodifierter GoB
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Steuerrecht: bis 800€ hat man Aktivierungswahlrecht ob man ansetzten oder als auslaufenden Aufwand buchen möchte
-> gibt es im Handelsrecht nicht- wurde so vom Steuerrecht übernommen ( ABER bei HGB bis 1000€)
Aktivierungswahlrecht beim unentgeltlichen Erwerb.
Nicht Kapitalerhöhung.
Entweder Aktivierung mit 0 (= Vericht auf Ansatz bzw. Somit also nicht aktiviert)
oder mit Vorsicht geschätztem Zeitwert ansetzten.
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