Inventar
2.1 Inventar und Inventur
2.TECHNIK UND ORGANISATION DER DOPPELTEN BUCHFÜHRUNG NACH HGB
Nach § 240 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, zu Beginn seines Handelsgewerbes und zu jedem Bilanzstichtag ein Inventar zu erstellen, in dem er seine einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden art- und wertmäßig verzeichnet.
Um Inventar zu erstellen muss zunächst Inventur durchführen.
Inventur
Inventur Def —> Dieser Begriff meint die Erfassung von Vermögensgegenständen und Schulden
körperlich
Art, Menge und Wert durch Zählen, Messen oder Wiegen aufgenommen
bei nur nominell erfassbaren Vermögensgegenständen oder bei unterwegs befindlichen Vermögensgegenständen
buchmäßige Bestandsaufnahme ("Buchinventur")
oder, Bestandsaufnahme anhand von Dokumenten
Inventurverfahren nach § 241 HGB
Stichtagsinventur
vor- oder nachverlegte Inventur
permanente Inventur
—> schriftlich dokumentierte Ergebnis der Inventur wird Inventar genannt
Bilanz
2.2 Bilanz
Systematische Gegenüberstellung von Vermögensgegenständen und Schulden in Kontenform.
abgeleitet aus Inventar
Nach § 242 Abs. 1 HGB ist zu Beginn des Handelsgewerbes und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz aufzustellen.
in Kontoform
Bilanz ist immer ausgeglichen: Summe der Aktiva = Summe der Passiva
Stellschraube=Eigenkapital
Aktiva
linke Seite/Aktivseite
zeigt die Vermögensgegenstände
in welche Vermögensgegenstände das verfügbare Kapital investiert wurde
Anlagevermögen
nur all jene Gegenstände auszuweisen, die dem Betrieb auf Dauer dienen sollen (§ 247 Abs. 2 HGB)
Umlaufvermögen
Vermögensgegenstände, die schnell umgesetzt bzw. verkauft werden sollen
Passiva
rechte Seite / Passivseite
woher die Mittel stammen
Finanzierung durch Eigentümer (Eigenkapital) oder durch Gläubiger (Fremdkapital)
GuV, Aufwendungen, Erträge
2.3 Gewinn-und-Verlust-Rechnung
GuV
Nach Abschluss des Geschäftsjahres, Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen, zur Gewinnermittlung
wenn Ertrag > Aufwand = Gewinn/Eigenkapitalzunahme
wenn Aufwand > Ertrag = Verlust/Eigenkapitalabnahme
Aufwendungen
führen zu einer Verminderung des Eigenkapitals
Beispiele für Aufwandspositionen
Materialaufwendungen, Löhne/Gehälter, Kfz-Kosten, Bürobedarf, Miete und Telefonkosten
Erträge
führen zu einer Erhöhung des Eigenkapitals
Beispiele für Ertragspositionen
Umsatzerlöse (Verkaufserlöse), sonstige Erträge (z. B. Erträge aus dem Verkauf von Anlagevermögen) und Zinserträge
Grund-, Haupt- und Nebenbücher
2.5 Organisation der Buchführung
Geschäftsvorfälle werden in den Büchern der doppelten Buchführung erfasst. Diese werden in Grundbuch, Hauptbuch und Nebenbücher differenziert
Grundbuch
Auflistung sämtlicher Geschäftsvorfälle in chronologischer Reihenfolge
§ 239 Abs. 2 HGB: Die Eintragungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfolgen
Die Eintragungen im Grundbuch werden in das Hauptbuch auf die Sachkonten und ggf. in die Nebenbücher übertragen
Hauptbuch
Beinhaltet die Sachkonten (Bestands-, Privat- und Erfolgskonten)
Ist die Grundlage für die Erstellung des Jahresabschlusses
Nebenbücher
Enthalten Detailinformationen, die aus den Sachkonten des Hauptbuches nicht ersichtlich sind
Bsp.: Gesamtbetrag der Forderungen eines Kunden
Kontenplan
Ein Kontenplan ist die Aufstellung aller für ein Unternehmen relevanten Konten.
individuell
Kontenrahmen
Überbetriebliche Organisations- und Gliederungspläne von Konten
Einzelne Branchen wie Großhandel, Industrie oder Einzelhandel haben spezielle Kontenrahmen, die auf die jeweiligen branchenspezifischen Bedürfnisse der entsprechenden Unternehmen zugeschnitten sind
Kontenrahmen sind numerisch gegliedert
Zunächst werden Kontenklassen (von 0 bis 9) gebildet. Diese werden dann in Kontenuntergruppen untergliedert, in denen die einzelnen Konten stehen. Zur exakten Bezeichnung dieser einzelnen Konten werden vierstellige Kontonummern verwendet. Auf diese Weise ist jedes Konto schnell auffindbar. Zudem bleibt die Struktur der Buchhaltung jederzeit nachvollziehbar.
Belegorganisation und Einsatz der EDV
Ein Beleg ist ein Dokument, das einen Geschäftsvorfall belegt und somit Grundlage der Buchung
Regel: Keine Buchung ohne Beleg
Bestandteile Beleg
Betrag sowie ggf. ergänzende Mengenangaben,
Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls,
erläuternde Dokumentation zum Geschäftsvorfall,
Unterschrift eines Zeichnungsberechtigten
externe Belege/Fremdbelege
Rechnungen, Kontoauszüge und Lieferscheine
interne Belege/Eigenbelege
im Unternehmen selbst erstellt
Materialentnahmescheine oder Quittungen für Privatentnahmen.
Aufbewahrungsfristen § 257 Abs. 1 und 4 HGB
müssen vollständig und systematisch mit fortlaufender Nummerierung aufbewahrt werden, um eine nachträgliche Kontrolle der Geschäftsvorfälle zu ermöglichen. Auf jedem Beleg ist zu vermerken, auf welchen Konten er verbucht worden ist
Zuordnung der Belege problemlos möglich
Last changeda year ago