Schlechter juristischer Sprachstil
Der Schachtelstil
Leerformeln, weitschweifende Formulierungen:
Es ist Aufgabe der Juristen, Leerformeln aufzudecken und nach den dahinter verborgenen Interessen und Wertungen zu fragen.
Nichtssagende Füllwörter „Es geht nicht an, dass", „außer Zweifel"….. und weitschweifige Formulierungen wie „Es kann gesagt werden, dass...", „Wie bereits mehrfach erwähnt..." sind zu vermeiden
Nominalstil, d.h. keine Hauptwörter aus Verben oder Adjektiven machen
zu häufige Verwendung von Passiv
übertriebene Abstraktion und Verweisung: Die Rechtssprache ist keine Geheimsprache
Kriterien eines guten juristischen Stils
so knapp wie möglich
so einfach, klar und anschaulich wie möglich
Keine „Ich" Form oder Wir" Form (objektiv!)
Verzicht auf Fremdwörter und lateinische Formulierungen
Präzise Formulierungen und Begriffe
„Rechtsprechung“, nicht „Rechtssprechung“; „Schadensersatz“, nicht „Schadenersatz“
Ein Kaufvertrag wird abgeschlossen oder vereinbart, nicht aber gemacht.
Logisch korrekte Formulierungen: Vermeiden Sie Begriffe wie „ immer", ", „nie", besser: „grundsätzlich", „in der Regel"...
Negativ Beispiel
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