Gegenspieler des Gutachtenstils ist der Urteilsstil
Spiegelbild des Gutachtenstils
Erst rechtliches Ergebnis, dann Begründung
Steht nicht im Konjunktiv
Ausformulierung des Urteils steht im Indikativ
Darf in der Klausur nur in ganz wenigen Ausnahmesituationen verwendet werden:
z. B. Verweise nach oben, wenn zuvor schon derselbe Punkt gutachtenmäßig gelöst wurde
oder der Prüfungspunkt offensichtlich unproblematisch ist
Gutachten- / Urteilsstil: vgl. typische Formulierungen
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