Buffl

Funktionen des Rechts

MZ
by Marie Z.

Konflikte


(Widerstreit zwischen Gerechtigkeit und Rechtssicherheit, Interessen)

„Die Gerechtigkeit ist die zweite große Aufgabe des Rechts, die erste aber ist die Rechtssicherheit, der Friede." (Gustav Radbruch, Aphorismen zur Rechtsweisheit)

 

Widerstreit zwischen Gerechtigkeit und Rechtssicherheit?

  • § 195 BGB: „Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre."

  • § 325 | ZPO: „Das rechtskräftige Urteil wirkt für und gegen die Parteien und die Personen, die nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit Rechtsnachfolger der Parteien geworden sind [...]."

  • Bestandskräftige Verwaltungsakte:

a)  § 74 | VWGO: Die Anfechtungsklage muß [...] innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts erhoben werden."

b) § 43 III VwVfG: „Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam."

c)  Folge: Rechtswidrige (!) Verwaltungsakte, die nicht nichtig sind (= an sehr schweren Mängeln leiden), werden bei Fristversäumung bestandskräftig und können prinzipiell auch vollstreckt werden


=> Meist: Rechtssicherheit > als Gerechtigkeit, um weiterer Ungerechtigkeiten zum vermeiden


  • Das Ziel des Rechts ist der Friede, das Mittel dazu der Kampf." (Rudolf von Jhering, Der Kampf um's Recht)

    • Wir wollen Frieden und setzen auf Kampf

    • Recht = Schutz von Interessen, ausgleichen, Konflikte minimieren

  • „Das Recht ist also der Inbegriff der Bedingungen, unter denen die Willkür des einen mit der Willkür des andern nach einem allgemeinen Gesetze der Freiheit zusammen vereinigt werden kann." (Immanuel Kant, Die Metaphysik der Sitten)


Interessen können kollidieren, obwohl (oder gerade weil) beide legitim sind

HAUPTAUFGABE des Rechts:

Diese Interessen in Ausgleich zu bringen

Juristische Gerechtigkeit: Fairness und Ausgleich


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Marie Z.

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