Was ist das Republikprinzip?
= Art. 20 I GG („Republik“) und Art. 28 I 1 GG („republikanisch“) verdeutlicht, dass Deutschland eine Republik ist
Was ist das Sozialstaatsprinzip?
= folgt ebenfalls aus Art. 20 I, 28 I 1 GG
= verpflichtet alle drei staatlichen Gewalten, insbesondere den Gesetzgeber, dem Gebot der sozialen Sicherheit und der sozialen Gerrechtigkeit Rechnung zu tragen
-> „Hilfe bei Not und Armut“
≠ einklagbarer Anspruch gegen den Staat (aber wenn der Staat willkürllich und evident gegen das Sozialstaatsprinzip verstoßen würde, kommt ausnahmsweise ein aus dem Sozialstaatsprinzip iVm. der Menschenwürdegarantie des Art. 1 I 1 GG abgeleiteter einklagbarer Anspruch des Bürgers gegenüber dem Staat in Betracht)
Was ist das Bundeststaatsprinzip?
= Folgt aus Art. 20 I GG
-> Die BRD ist ein sog. zweigliedriges Staatsgebilde; es besteht aus den 16 Bundesländern und dem Bund
= Hierbei besitzen sowohl der Bund als auch die Länder Staatsqualität
-> sowohl Bund als auch Län-der haben eine eigene Verfassung, die jedoch, soweit sie dem Grundgesetz widerspricht, verfas- sungswidrig und somit nichtig ist, Art. 31 GG
Was ist das Rechtsstaatsprinzip?
= folgt wörtlich aus Art. 28 I GG, das BVerfG stellt jedoch auch auf Art. 20 III GG ab
= Es muss zwischen den sog. formellen und materiellen Rechtstaatsbegriffen unterschieden werden
-> es folgen verschiedene Einzelausprägungen daraus (zB lex specialis etc.)
Was ist der formelle Rechtsstaatsbegriff?
= Jede staatliche Machtäußerung muss am Maßstab von Recht und Gesetz messbar sein (vgl. Art. 20 III GG)
-> der Gesetzgeber ist an die verfassungsmäßige Ordnung (an das GG), die Verwaltung und die Gerichte an alle Gesetze und ungeschriebene Rechtssätze gebunden
Was ist der materielle Rechtsstaatsbegriff?
= Jedes staatliche Handeln muss sich vom Gedanken der (materiellen) Gerechtigkeit leiten lassen
-> Prinzip der materiellen Gerechtigkeit
Was meint die Normenhierarchie/ Normenpyramide?
= Das deutsche Recht besteht aus einer Vielzahl von Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätzen, die sich im Einzelfall widersprechen können (Kollisionsfall). Hier muss es dann aber eine Regel geben, welche Rechtsvorschrift sich im Einzelfall durchsetzt.
lex specialis
lex superior
lex posterior
Was ist lex specialis?
= Die speziellere Norm geht der allgemeineren Norm vor (Kann auch für eine Norm gelten, die im Rang niedriger steht als die allgemeinere höherranginge Norm. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die rangniedrigere Norm die höherrangige Norm in zu- lässiger Weise konkretisiert. Andernfalls gilt der zweite Grundsatz)
Was ist lex superior?
= Die höherrangige Norm geht der rangniedrigeren vor (Normenhierarchie)
Was ist lex posterior?
= Das neuere (später erlassene) Gesetz geht dem älteren (früher erlassenen) vor. Auch hiervon kann allerdings auf Grund des zweiten Grundsatzes abgewichen werden
Was sind formelle Gesetze?
= Alle Hoheitsakte, die von den verfassungsrechtlich vorgesehenen Gesetzgebungsorganen im Gesetzgebungsverfahren als Gesetze erlassen werden
-> hierbei unterscheidet man zwischen formellen Bundes- und Landesgesetzen
Was ist eine Rechtsverordnung?
= Rechtsnormen, die von Exekutivorganen (Regierung, Verwaltung) zur Regelung staatlicher Angelegenheiten erlassen werden
-> unterscheiden sich primär durch die erlassende Stelle, aber auch durch ihren Inhalt von formellen Gesetzen
-> Gleichzeitig wird vorausgesetzt, dass RVO nur durch vorherige gesetzliche Ermächtigung erlassen werden können
Was sind Satzungen?
= Rechtsvorschriften, die von einer dem Staat zugeordneten juristischen Person des öffentlichen Rechts im Rahmen der ihr gesetzlich verliehenen Autonomie zur Regelung ihrer Angelegenheiten mit Wirkung für die ihr angehörenden und unterworfenen Personen erlassen werden.
-> Sie werden also nicht vom Staat, sondern von rechtlich selbstständigen, wenn auch dem Staat eingegliederten Organisationen erlassen (Gemeinden, Universitäten, IHK, Deutsche Bundesbank, etc.)
Was sind ungeschriebene Rechtsgrundsätze?
= So zum Beispiel das Verhältnismäßigkeitsprinzip oder das Gebot des bundesfreundlichen Verhaltens, was primär aus dem Bundesstaatsprinzip folgt
Was meint die Gewaltenteilung?
= nach Art. 20 II 2 GG wird die Staatsgewalt durch besondere Organe der Gesetzgebung, der voll- ziehenden Gewalt und der Rechtsprechung (Legislative, Exekutive, Judikative) ausgeübt
-> Das Prinzip der Gewaltenteilung dient der Begrenzung und Mäßigung staatlicher Machtausübung und ermöglicht die wechselseitige Kontrolle der drei Staatsgewalten („checks and balances“)
-> Die Legislative erlässt die Gesetze, die wiederum von der Exekutive beachtet und vollzogen werden; die Richter sind an die Gesetze gebunden und müssen diese anwenden; die Regierungsspitze wird vom Bundestag gewählt; die Tätigkeit der Verwaltung von den Verwaltungsgerichten kontrolliert; das Bundesverfassungsgericht überprüft die Gesetze auf seine Verfassungsmäßigkeit
Was ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz?
= verbietet, dass staatliches Handeln den nachteilig Betroffenen übermäßig belastet (Übermaßverbot), jede staatliche Maßnahme, die die Rechte eines Bürgers einschränkt, muss somit verhältnismäßig sein
Was ist die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung?
= Folgt aus Art. 20 III GG und gliedert sich in die Grundsätze Vorrang des Gesetzes und Vorbehalt des Gesetzes auf
Was ist der Vorrang des Gesetzes?
= Die vollziehende Gewalt ist an die bestehenden Gesetze gebunden. Sie muss so handeln, wie es ihr die Gesetze vorschreiben (Handlungspflicht) und darf nicht gegen bestehende Gesetze verstoßen (Unterlassungspflicht)
-> hierzu zählt auch eine Bindung an die gültigen Rechtsverordnungen
Was ist der Vorbehalt des Gesetzes?
= Die vollziehende Gewalt darf in bestimmten Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen nur handeln, wenn sie hierzu unmittelbar oder mittelbar (über Rechtsverordnungen) in einem formellen Gesetz ermächtigt ist.
= Dies gilt für den gesamten Bereich der Eingriffsverwaltung (die Verwaltung greift mit einer Maßnahme in die Rechte bzw. Grundrechte der Bürger ein).
= Darüber hinaus gilt dies auch für alle we- sentlichen Fragen des Staat-Bürger-Verhältnisses und ggf. auch im Bereich der sogenannten Leistungsverwaltung
Was besagt der Bestimmtheitsgrundsatz?
= verlangt, dass staatliches Handeln vor allem gegenüber dem Bürger hinreichend bestimmt sein muss
= Ein Gesetz, das erlassen wird, darf nicht völlig unklar und vage formuliert sein.
-> möglich ist jedoch die Verwendung von sogenannten Generalklauseln und unbestimmten Rechtsbegriffen (Zuverläs- sigkeit im Gewerberecht; Öffentliche Sicherheit und Ordnung als Schutzgüter des Ordnungsrechts)
= Es gilt, je belastender eine gesetzliche Regelung ist und je stärker die grundrechtlichen Auswirkungen sind, desto strengere Anforderungen gelten für den Grad der inhaltlichen Bestimmtheit
Was meint der Vertrauensschutz?
= Der Bürger muss grundsätzlich darauf vertrauen dürfen, dass seine Dispositionen nicht durch nachträgliche Änderungen der Rechtslage entwertet werden.
-> Daher gelten grundsätzlich sogenannte Rückwirkungsverbote, die den Bürger grundsätzlich vor einer rückwirkenden, für ihn belastenden Änderung der Rechtslage schützen. So muss beispielswiese die Strafbarkeit einer Straftat zum Zeitpunkt der Begehung der Tat festgelegt sein, eine rückwirkende Änderung des Straftatbe- standes oder Erhöhung des Strafmaßes wäre unzulässig, vgl. Art. 103 II GG; eine Verringerung des Strafmaßes ist hingegen zulässig, da es sich für den Betroffenen um eine für ihn günstige Rückwir- kung handelt
= Darüber hinaus folgt aus dem Rechtstaatsprinzip die Anerkennung und Existenz von Grundrechten. Zugleich muss der Bürger die Möglichkeit haben, sich gegen staatliches Handeln zu wehren (Rechtsschutzgarantie), vgl. Art. 19 IV GG
Was besagt das Demokratieprinzip?
= Folgt aus Art. 20 I GG („demokratischer Bundesstaat“) und Art. 20 II 1 GG („alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“)
= Art. 20 II 1 GG verlangt, dass die Ausübung jedweder staatlicher Macht durch das Volk legitimiert sein muss; erforderlich ist eine ununterbrochene Legitimationskette zum Volk.
Was sind Parteien?
= Die Stellung der Parteien wird in Art. 21 GG sowie im Parteiengesetz beschrieben
= Eine Legaldefinition des Parteienbegriffs findet sich in § 2 I PartG
Was gilt für Wahlen?
= Für die Wahlen zum Deutschen Bundestag gelten die in Art. 38 I 1 GG und § 1 I 2 BWG niederge- schriebenen fünf Wahlgrundsätze
Allgemeinheit
Unmittelbarkeit
Freiheit
Gleichheit
Geheimheit
Was ist der Bundestag?
= Verfassungsorgan
= das Parlament und somit das gesetzgebende Organ der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin
Was ist der Bundesrat?
= Über den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.
= Jedes Land ist durch Mitglieder seiner Landesregierung im Bundesrat vertreten
Was ist der Bundespräsident?
= Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland und protokollarisch ihr höchstes Verfassungsorgan.
= Seine Rolle im politischen System des Staates liegt meist jenseits der Tagespolitik.
Was ist die Bundesregierung?
= übt die Exekutivgewalt auf Bundesebene aus.
= Sie besteht gemäß Art. 62 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern.
Was ist das Bundesverfassungsgericht?
Sitz in Karlsruhe
= unabhängiges Verfassungsorgan der Justiz, ranggleich mit den anderen obersten Bundesorganen, als auch der oberste Gerichtshof auf Bundesebene. Es hat damit eine Doppelstellung und -funktion.
Was ist die Drei-Elemente-Lehre?
(nach Jellinek)
1) Staatsgebiet
2) Staatsgewalt
3) Staatsvolk
Was ist das Staatsgebiet?
= räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der beherrschbar und zum andauernden Aufenthalt geeignet ist
Was ist die Staatsgewalt?
= Fähigkeit, Herrschaft selbst und unabhängig zu organisieren und auszuüben
Was ist das Staatsvolk?
= Gesamtheit der von einer Verfassungsordnung als ihr zugehörend in Anspruch genommene Bürger + genuine link (Zusammengehörigkeitsgefühl)
Was ist die Allkompetenz des Gesamtstaates?
= haben die drei Gewalten und setzt sich zusammen aus
1) Gesezgebnungskompetenz - Legislative
2) Verwaltungskompetenz - Exekutive
3) Rechtssprechungskompetenz - Judikative
Welche Rechtsordnungen/ -quellen gibt es?
= Verfassungen, Parlamentgesetz, Rechtsverordnung der Exekutive
Was sind Identitätsgarantie + Homogenitätsprinzip?
Identitätgarantie Art. 79 lll GG
--> Gliederung in Bund und Länder
--> Grundsätzlcihe Mitwirkung der Länder an Gesetzgebung
--> Art. 79 lllGG Verweist auf Art. 1 und 20 GG
Homogenitätsprinzip Art. 28 l GG
--> Einheit und Identität gewährleisten
--> Verfassung der Länder Art. 28 GG
Was sind Staatsgrundlagenbestimmungen?
--> Identitätsgarantie Art. 79 GG
--> Homogenitätsprinzip Art. 28 l GG
1) Demokratieprinzip Art. 20. ll GG
--> Volkssouveränität, Mehheitsprinzip, Minderheitenschutz,
Legitimation der Staatsgewalt
2) Rechtsstaatsprinzip
--> Formeller Rechtsstaat, Gewaltenteilung, Rechtssicherheit, Materieller Rechtsstaat
3) Sozialstaatsprinzip Art. 20
4) Republikprinzip Art. 20 l GG
5) Bundesstaatsprinzip
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