PLATON
-> Allgemeines
=> Platon, 427 – 347 v.Chr.
Entstammt altem athenischen Adel
Niedergang Athens in Folge des verlorenen Peloponnesischen Krieges (431 - 404 v. Chr.) gegen Sparta (lebte in einer Zeit des Niedergangs in Athen)
Schüler des Sokrates, der selber keine geschriebenen Zeugnisse hinterlassen hat - Platon lässt Sokrates in vielen Werken als Diskussionsteilnehmer auftreten (alles was wir über Sokrates wissen, wissen wir durch Platon)
-> Politeia - “Der Staat”
-> Politeia - Auszug: Gerechtigkeit
-> Das Problem des “Jedem das seine”
Art. 4 1. Lesung des Hauptausschusses des Parlamentarischen Rats, 10.12.1948:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Das Gesetz muß Gleiches gleich, es kann Verschiedenes nach seiner Eigenart behandeln. […]
(2) Männer und Frauen haben die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Stellungnahme des Redaktionsausschusses: ....Abs. 2 erscheint überflüssig, denn die staatsbürgerliche Gleichheit von Mann und Frau ergibt sich aus der Gleichstellung in Absatz 3. Im übrigen können staatsbürgerliche Pflichten von Mann und Frau nie gleich sein, andernfalls würde die Frau in gleicher Weise wie ein Mann zu einer Dienstpflicht z.B. zum Feuerwehrdienst usw. herangezogen werden können."
Nicht jeder bekommt das gleiche, sondern das seine, also das, was ihm zusteht
Gegenbild könnte sein: jeder bekommt das gleiche
-> Vorwurd des Totalitarismus
Platons Ständestaat sieht sich dem Vorwurf des Totalitarismus ausgesetzt (insbes. Karl R. Popper): kein Freiraum für persönliche Bedürfnisse - Staat beansprucht den ganzen Menschen
„Jedem das Seine" ist als Rechtsformel keine Garantie gegen menschenunwürdige Behandlung - wenn man behauptet, der andere sei kein (gleicher) Mensch oder habe keine Würde
Bsp. Buchenwald
Starke Ungleichbehandlung zwischen Menschen kann damit legitimiert werden
ARISTOTELES
=> Aristoteles, 384 – 322 v.Chr.
· Schüler des Platon bis zu dessen Tod
· Erzieher Alexander des Großen
· Überragende Bedeutung in Mittelalter und auch Neuzeit
-> Staat und Gerechtigkeit
-> Gerechtigkeit
AUGUSTINUS VON HIPPO
=> Augustinus von Hippo, 354 – 430 v.Chr.
· Geboren im heutigen Algerien, wirkte in Italien + Nordafrika (Bischof von Hippo) - wandte sich dem im Vordringen befindlichen Christentum zu
· Niedergang des (west-)römischen Imperiums: Plünderung Roms durch die Westgoten (Alarich) 410 n.Chr
· Zeitenwende zwischen Antike und Mittelalter
· Welt als Schöpfung Gottes - Gottes Geist ordnet die Welt
-> De civitate die - “Der Gottesstaat”
Augustinus verfasste vor Hintergrund der Plünderung Roms De civitate Dei („Vom Gottesstaat') als Reaktion auf Vorwurf, Abkehr von alten Göttern sei für Katastrophe verantwortlich
Gegensatz himmlischer Gottesstaat zum irdischen Staat - erwählte und gerechte Menschen kommen im Gottesstaat zur Anschauung Gottes
Irdischer Staat als gottgewollte Ordnungsmacht - Kampf zwischen Gut und Böse bestimmt die politische Weltgeschichte
-> De civitate die - Gerechtigkeit
„Sechstens muss das Staatswesen für Gerechtigkeit sorgen. Augustinus definiert die Gerechtigkeit als „Suum cuique", jedem das Seine. Gerechtigkeit besteht zuerst darin, dass dem Menschen geholfen wird, seiner Natur und Bestimmung entsprechend zu leben, damit er das Seine erreicht. Das Seine ist aber Gott'.
Deshalb ist die erste Forderung der Gerechtigkeit, die freie Religionsausübung zu ermöglichen. Ein Staat, der zwingt, seine Götter zu verehren, ist ein Staat des Satans. Rom war deshalb für Augustinus kein Staat. Er schreibt: „Rom war nie ein Staat, weil ihm die Gerechtigkeit fehlte. Nun ist aber die Gerechtigkeit die Tugend, die jedem das Seine zuteilt.
Wie kann man also von Gerechtigkeit beim Menschen reden, wenn nichts Geringeres als eben der Mensch dem wahren Gott entzogen und den unreinen Dämonen unterstellt wird?
Heißt das jedem das Seine zuteilen?" (Buch 19,21)."
(Erzbischof Dr. Ludwig Schick, Festrede am 12.11.2010)
- Religionsfreiheit wird daraus abgeleitet
- Rom war ein Satan Staat deshalb war Rom nie ein Staat für ihn
THOMAS VON AQUIN
=> Thomas von Aquin, 1224 – 1274 n.Chr.
· Geboren bei Aquino, Italien
· Mitglied des Dominikaner-Ordens
· Bedeutendster Vertreter der mittelalterlichen Scholastik - stark von Augustinus und Aristoteles geprägt
-> Fortführung von Augustinus und Aristoteles
Knüpft an Augustinus an (der wiederum an Cicero): „lex aeterna" (ewiges Weltgesetz) als göttliche Weisheit und von Gott entworfener Plan der Welt
Mensch erkennt Ausschnitte davon als natürliches Gesetz (lex naturalis), Mensch ist begrenzt in seiner Wahrnehmungsfähigkeit
Das gesetzte (positive) Recht muss dieses Naturrecht verwirklichen, dagegen verstoßende Gesetze sind nicht verbindlich
Aristoteles Werk verbreitet sich in Europa durch Vermittlung arabischer Autoren: v.a. Averroës (Ibn Rushd)
Großer Einfluss auf christliche Scholastik und T.v. Aquin - z.B.:
Verständnis von Gerechtigkeit bei Thomas von Aquin
Ableitung des Staates aus der geselligen Natur des Menschen
Drei Formen der Gerechtigkeit:
Ausgleichende Gerechtigkeit (iustitia commutativa)
Austeilende Gerechtigkeit (iustitia distributiva)
Legale Gerechtigkeit (iustitia legalis) - Beachtung Gemeinwohl und Gesetze
THOMAS HOBBES
=> Thomas Hobbes, 1588 – 1670 n.Chr.
· Geboren in Westport (heute: Malmesbury), England
· Theoretiker des Gesellschaftsvertrages; absolutistisches Herrschaftsverständnis (Idee, wie die staatliche Gemeinschaft überhaupt entsteht, Staat kommt durch ein Vertrag zustande)
· Wie kommt es zu einem Staat?
· Gepräge durch die Erfahrungen von Bürger- und Religionskriegen in England und Europa
-> Leviathan - Auszug: Entstehung des Staates
-> Gesellschaftsvertrag - Leviathan
Naturzustand:
Alles erlaubt, denn Natur hat jedem Recht auf alles gegeben
Krieg aller gegen alle: Der Einzelne verhält sich gegenüber Mitmenschen wie ein Wolf (homo homini lupus)
Folge: massive Unsicherheit, die die Menschen überwinden wollen –
Mittel: Freiwilliger Verzicht auf natürliche Rechte zugunsten von Sicherheit und Frieden - Staat entsteht
Um Naturzustand dauerhaft auszuschließen, muss dieser allmächtig sein – Staatssouveränität
Aber: Hobbes spricht sich nicht für bestimmte Staatsform aus - Monarchie, Aristokratie, Demokratie nach diesem Ansatz möglich (unterschiedliche Formen können damit legitimiert werden)
JOHN LOCKE
=> John Locke, 1632 – 1704 n. Chr.
· Geboren in der Nähe von Bristol, England
· Philosoph der Aufklärung
· In seinem Denken von Machtkampf zwischen Parlament und Monarchie beeinflusst
-> Bürgerlicher Rechtsstaat
Naturzustand = Zustand staatenlosen Friedens, durch Freiheit und (prinzipielle) Gleichheit der Individuen gekennzeichnet
Gesellschaftsvertrag:
Zur Sicherung individueller Naturrechtsgüter (Leben, Freiheit, Eigentum), weil sich nicht alle an Frieden halten
Ausübung der Souveränität auf Obrigkeit übertragen
Souveränität selbst bleibt beim Volk (s. Art. 20 II GG)
Keine Unterwerfung unter absolute Gewalt:
Machthaber, dem Volk verantwortlich
Widerstandsrecht (s. Art. 20 IV GG) des Volkes bei Vertragsverletzung oder nicht Erfüllung der Schutzfunktion
Beendigung der Macht durch Gewaltenteilung: Organe der …
… Exekutive (Monarch; inklusive Rechtsprechung)
… Legislative (Parlament bestehend aus Volk und Adel)
-> Das Widerstandsrecht
-> Das Widerstandsrecht des GG (Art. 20 IV GG)
-> Einfluss
Lockes Gedanken gehen in die amerikanische Unabhängigkeitserklärung ein:
"We hold these truths to be self-evident, that all men are created equal, that they are endowed by their Creator with certain unalienable Rights, that among these are Life, Liberty and the pursuit of Happiness. - That to secure these rights, Governments are instituted among Men, deriving their just powers from the consent of the governed, - That whenever any Form of Government becomes destructive of these ends, it is the Right of the People to alter or to abolish it." (z.B. in den USA: Recht der einzelnen Schutzwaffe zu besitzen)
Erweiterung der Zweiteilung der Gewalten zur Dreiteilung durch Montesquieu
Legislative, Judikative, Exekutive
Art. 1 Abs. 3, 20 Abs. 3 GG
JEAN-JAQUES ROUSSEAU
Jean-Jacques Rousseau, 1712-1778
Hauptwerk: „Vom Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des Staatsrechts"
Positives Bild vom Menschen im Naturzustand (Kontrast zu Hobbes)
Freiwillige Unterordnung des Einzelnen unter den Gemeinwillen im Gesellschaftsvertrag
IMMANUEL KANT
=> Immanuel Kant, 1724-1804 n. Chr.
Geboren in Königsberg; verließ die Provinz Königsberg zeitlebens nicht
Philosoph der Aufklärung:
Von Kant charakterisiert als „Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit"
d.h. Abstreifen geistiger und politischer Autoritäten, wenn diese Gebrauch der Vernunft einengen
-> Sittengesetz und kategorischer Imperativ
Vernunft gibt dem Menschen ein allgemeines Gesetz: das Sittengesetz (begründet er aus der Natur des Menschen)
Einerseits: Unbedingtes Sollen
Andererseits: Sittliche Freiheit zur Wahl und Entscheidung
Sollen und Freiheit sind dem „Wesen des Menschen einverleibt“
Kategorischer Imperativ/Pflichtethik:
„Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.“
Stark formalisiertes Sittengesetz:
a) Verweist nicht auf inhaltliche Werte wie Wahrhaftigkeit, Nächstenliebe, Gerechtigkeit
b) Konkretisiert sich in Pflicht und verlangt Unterwerfung: strikte Pflichtenethik + Beschränkung der eigenen Freiheit
Folge:
a) Moralisch wertvoll ist nur ein Handeln, das um der Pflicht Willen geschieht
b) Handlung aus Zwang oder Neigung ist moralisch ohne Wert
-> Recht und Staat
-> Metaphysik der Sitten - Auszug: Staat
-> Bestrafung
GEORG WILHELM FRIEDRICH HEGEL
=> Georg Wilhelm Friedrich Hegel, 1770 – 1831 n. Chr.
· Geboren in Stuttgart; seit 1818 Prof. an der Universität Berlin
· Vertreter des deutschen Idealismus (wie auch Kant)
· Nach anfänglicher Begeisterung für die Französische Revolution und Napoleon Anhänger der konstitutionellen preußischen Monarchie
-> Weltgeist & Dialekt
-> Das Recht
=> Recht: abstraktes Recht, Moralität und Sittlichkeit
-> Der Staat
Staat als organisch gewachsene Einheit (kein Vertragscharakter wie z.B. bei Rousseau, Kant, Hobbes)
Der Wille der einzelnen Bürger geht im Allgemeinwillen auf
Das Vernünftige an sich wird im Staat zur Wirklichkeit
Ideale Staatsform: konstitutionelle Monarchie (Bsp. Frankreich)
Drei Gewalten: Gesetzgebungs-, Regierungs- und fürstliche Gewalt
Starker Monarch an der Spitze („fürstliche Gewalt“)
a) Stellt die Einheit des Staates dar
b) Legitimation durch Geburts- und Erbrecht („Erbmonarchie“)
Regierungsgewalt (einschl. richterliche und polizeiliche Gewalt)
a) Anwendungen und Ausführung fürstlicher Einzelentscheidungen
b) Ausübungen durch Berufsbeamtentum aufgrund von Befähigung
Gesetzgebende Gewalt
a) Zweikammersystem (=z.B. Frankreich) : „Stand der natürlichen Sittlichkeit“ (Adlige) und Repräsentanten bestimmter Sphären der bürgerlichen Gesellschaft
-> Kritik
Wegen seiner positiven Einstellung zum preußischen Staat wurde Hegel als „preußischer Staatsphilosoph"bezeichnet, hat keine andere/neue Gesellschaftsform vorgeschlagen
Kritik z.B. durch Arthur Schopenhauer:
„Hegel, ein platter, geistloser, ekelhaft-widerlicher, unwissender Scharlatan, der, mit beispielloser Frechheit, Aberwitz und Unsinn zusammenschmierte, ... hat den Verderb einer ganzen gelehrten Generation zur Folge."
Prägte den Begriff der „Hegelei" als Ausdruck für „unverständliche, mystifizierende Sprache, die den Eindruck von gedanklicher Tiefe, Komplexität und Wichtigkeit erzeugen soll, tatsächlich aber weitgehend inhaltsleer ist (Wikipedia)
Weitere Kritikpunkte
Karl Marx und Co.
-> Anleihen bei Hegel und Feuerbach
Enge Zusammenarbeit von Karl Marx (1818 - 1883) und Friedrich Engels (1820 - 1895)
Aufnahme der Gedanken von Hegel u. Feuerbach:
Hegels Dialektik: Wirklichkeit entfaltet sich in einem dialektischen Prozess der Geschichte (These - Antithese - Synthese)
a) Begriff / Leitidee prägt historische Entwicklung (These)
b) Ruft Gegenkräfte / Gegenideen hervor (Antithese)
c) Aus dem Konflikt entsteht etwas Neues (Synthese)
d) Ruft wiederum Antithesen hervor und erzeugt neue Synthesen
Feuerbachs atheistischer Materialismus
-> Sein und Bewusstsein
Bewusstsein => ich denke darüber nach, wie ich andere rechtlich und moralisch zu sehen habe
Sein => Wirtschaft und Lebensgrundlagen; Lebensunterhalt erwirtschaften
Grundthese Marx: entscheidender Faktor ist nicht das Nachdenken über Menschenrechte etc., sondern darüber wie Menschen arbeiten
-> Klassenkämpfe
Dialektisch-materialistische Weltsicht
Ökonomische Verhältnisse / Produktionsverhältnisse bestimmen menschliches Denken und Handeln
Produktionsverhältnisse bilden Klassen aus
Deren Denken wird von den Produktionsverhältnissen bestimmt
Im Wesentlichen: eine ausgebeutete und eine ausbeutende Klasse
Also: Menschheitsgeschichte als Geschichte von Klassenkämpfen: Urgesellschaft, Sklavenhaltergesellschaft, Feudalismus, Kapitalismus (Kapitalisten vs. Proletarier)
Abstrakter: Klassenunterschiede - herrschende Klasse verteidigt eine Zeit lang ihre Stellung u. Privilegien - Krise und Revolution - neue gesellschaftliche Ordnung mit neuen Klassenunterschieden etc. pp. (These - Antithese - Synthese)
Auflösung im Sozialismus und Kommunismus: Klassengegensätze verschwinden
-> Rolle von Staat und Recht
(Staat = Herrschaftsinstrument, Repressionsgewalt)
Staat als Produkt unversöhnlicher Klassengegensätze
Recht als Instrument der herrschenden Klasse zur Beibehaltung ihrer Herrschaft und Verteidigung ihrer Privilegien
Überwindung des Staates durch Aufhebung der Klassengegensätze - Absterben des Staates mit Wegfall der Klassengegensätze
Zuerst: Diktatur des Proletariats: Vergesellschaftung und Bekämpfung der Konterrevolution
Sozialismus: Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung
Übergang zum Kommunismus: Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen
Clara Wichmann
Clara Wichmann 1885-1922
Deutsch-niederländische Juristin, Feministin, Pazifistin, Anarchistin
Strafrechtlerin und Kriminologin, frühe Strafabolitionistin
„Die Grausamkeit der herrschenden Auffassung über Verbrechen und Strafe" (1922)
Kritik an der Auffassung von Strafe als „gerecht" oder „verdient" – keine Gewalthandlung an anderen Menschen kann gerechtfertigt sein
Betonung der sozialen Umstände als Ursache für Straffälligkeit
Strafrecht ist immer auch Instrument der Herrschenden gegen den Widerspruch zur Herrschaft
Strafrecht reproduziert sich selbst
Ablehnung der Strafzwecke „Unschädlichmachung", „Abschreckung", „Vergeltung" als Entmenschlichung der Bestraften
Hans Kelsen
-> Allg
Hans Kelsen, 1881-1973
Wissenschaftliche Tätigkeiten in Österreich, Deutschland (Köln), Genf (1933-1940) und Berkeley (ab 1945)
„Vater" der Österreichischen Bundesverfassung von 1920 + Verfassungsrichter in Österreich
Exponierter Teilnehmer an Debatten in der Weimarer Republik - in Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaat
Einfluss auf vielen Gebieten:
Wichtiger Vertreter des Rechtspositivismus – Weiterentwicklung zur „Reinen Rechtslehre"
Ausarbeitung eines Modells moderner Verfassungsgerichte
Wichtige Arbeiten zum Charakter und Inhalt des Völkerrechts
-> Reine Rechtslehre
Kelsen grenzt das Recht scharf ab von
Soziologischen oder anderweitig empirischen Betrachtungen
Ethischen und rechtspolitischen Wertungen
Naturrechtlichen Überlegungen
Ziel: allgemeine Aussagen über formale Strukturen des Rechts selbst - nicht seiner Entstehung oder Qualität
Also: Was ist Recht?
Nicht: Wie sollte Recht ausgestaltet sein?
-> Reine Rechtslehre - Folgen
Extrem positivistische Ausrichtung
Scharfe Trennung
Von Sein und Sollen
Von Recht und Moral
a) Recht = System menschlich gesetzter Normen (i.S.v. Sollsätzen) beliebigen Inhalts, die durchgesetzt und (physisch) erzwungen werden - also inhaltlich beliebige „Zwangsnormen"
b) Moral (einschließlich Gerechtigkeit) hat mit Geltung des Rechts nichts zu tun (s. die Kritik nach 1945 bei Radbruch)
Rechtsnormen sind auf andere Normen rückführbar - an der Spitze steht eine (nicht-rechtliche) „Grundnorm"
Kritik:
Ausblendung der sozialen, politischen und ökonomischen (etc.) Bezüge des Rechts
Legitimierung auch des ungerechten Rechts
Zur “Reinheit” der Reinen Rechtslehre
„Die Reine Rechtslehre ist eine Theorie des positiven Rechts. Des positiven Rechts schlechthin, nicht einer speziellen Rechtsordnung. Sie ist allgemeine Rechtslehre, nicht Interpretation besonderer nationaler oder internationaler Rechtsnormen.
Als Theorie will sie ausschließlich und allein ihren Gegenstand erkennen. Sie versucht, die Frage zu beantworten, was und wie das Recht ist, nicht aber die Frage, wie es sein oder gemacht werden soll. Sie ist Rechtswissenschaft, nicht aber Rechtspolitik.
Sie leugnet insbesondere, dass es Aufgabe der Rechtswissenschaft sein kann, irgend etwas zu rechtfertigen. Rechtfertigung bedeutet Wertung; und Wertungen - stets subjektiven Charakters - sind Sache der Ethik und der Politik, nicht aber der objektiven Erkenntnis. Nur ihr hat auch die Rechtswissenschaft zu dienen."
JOHN RAWLS
John Rawls, 1921-2002
Professor an der Harvard University
Großes Thema: Theorie der Gerechtigkeit
These: „Gerechtigkeit als Fairness“
Thesen zu einer Verfahrensgerechtigkeit
Fairness Gedanken
Betont stark die Idee der Verfahrensgerechtigkeit
Hoffnung: sich leichter auf ein Verfahren einigen, als auf ein Ergebnis
-> Zusammengefasst
Gedanklicher Ausgangspunkt: „Schleier des Nichtwissens"
Persönliche Interessen + Fähigkeiten werden ausgeklammert
Ziel: gemeinsames Interesse aller definieren
Abgeleitete Folgen:
Jedermann soll gleiches Recht auf das umfangreichste System gleicher Grundfreiheiten haben, das mit dem gleichen System für alle anderen verträglich ist.
Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten sind so zu gestalten, dass
a) vernünftigerweise zu erwarten ist, dass sie zu jedermanns Vorteil dienen, und
b) sie mit Positionen und Ämtern verbunden sind, die jedem offen stehen.
JÜRGEN HABERMAS
Jürgen Habermas, * 1929
Lehr- und Forschungstätigkeit in Frankfurt und München
Häufig in Auseinandersetzung zu Niklas Luhmanns Systemtheorie (s. bei Rechtssystem)
Die Macht des Arguments
Ein kommunikativer Prozess ist essenziell
Der Sprecher muss sich als wahrhaftig gestalten
Hauptwerke:
„Strukturwandel der Öffentlichkeit“ (1962) – die Funktion des öffentlichen Diskurses und das Risiko seiner Verzerrung
„Theorie des kommunikativen Handelns“ (1981) – das Konstrukt einer „idealen Sprechsituation“ zur Ermittlung vernünftiger / guter / wahrer Ergebnisse
“Faktizität und Geltung“ (1992) – die Unterscheidung, aber auch die Verbindung von Recht und Moral
ROBERT ALEXY
=> Robert Alexy, * 1945
„Theorie der juristischen Argumentation“ (1978)
a) Fortführung der Ideen Habermas´
b) Unterscheidung zwischen
Interner Rechtfertigung = logisches Ableiten einer Entscheidung aus Prämissen
Externe Rechtfertigung = Begründung der Richtigkeit der Prämissen
„Theorie der Grundrechte“ (1984)
a) Unterscheidung zwischen Regeln (=allgemein, fest) und Prinzipien (=abweichungsfähig)
b) Deshalb: Grundrechte als (abweichungsfähige) Prinzipien
Schlussfolgerung der Rechtsphilosophie
Übergreifende Fragen seit (mindestens) 2.500 Jahren
Was ist Recht?
Was macht ein Gemeinwesen (Staat) aus, und wie sollte man es organisieren?
Wie ist das Verhältnis des Einzelnen zu anderen und zur Gemeinschaft zu bestimmen?
Was ist Gerechtigkeit? (+ Kriterien zur Bewertung)
Wie müssen wir Verfahren organisieren, um zu richtigen / legitimen / akzeptierten Antworten auf diese Fragen zu gelangen?
Nicht alle Fragen sind bei allen Theoretikern (gleich / überhaupt) relevant - aber geklärt werden sie wohl nie
Folge: es geht nur mit der Kraft des (theoriegeleiteten) Arguments - gerade in Fragen der Gerechtigkeit
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