Im Lager
KEINE Dritten. Wirken im Interesse d Empf am Vertrschlss mit, z.B. als Vertrtr oder Vermittl.
Erfüllung
Schuldner erbringt richtigem Gläubiger geschuldete Leistung zur richtigen Zeit, Ort, Art und Weise.
Handlung
Aktives Tun oder Unterlassen bei Rpflicht.
Duldungsvollmacht
Vertretnr lässt wissentl geschehen, dass anderer für ihn wie Vertretr auftritt & Gparrtner darf nach §242 dahin verstehen, dass Handelnder Bvollm ist.
Ledigl Rlich Vorteilhaft
Ein Gschäft ist ledigl Rlich vorteilh, wenn es weder persönl Rpflichten begründet, noch bestehende R aufhebt oder minimiert.
Ang
Empfb WE durch d einem anderen Vertragsschl so angetragen wird, dass Zustndkmmen d Vertrags nur con dessn Einverständn abh.
Wesentl pkt d gewollten Vertrgs
RBW
Rbwille
Wille sich RGlich zu binden, also rechtl verpflichtng einzugehen.
Berechtigung d Übereigners
Verfügungsberechtigt ist d unbschränkte Eigentümer d Sache oder d i.S.d. §185 von ihm ermächtigte Dritte.
Zugang
Empfb WE ist zuggngen, wenn in Machtb d Empfängrs & unter gewöhnl Umst mit Kenntnisnahme gerechnt werdn kann.
Etw erl
Jeder vermögenswerte Vorteil
Sittenwidriges RG
RG, dass d Anstandsgefühl aller Billig und gerecht Denkenden widerspricht -> Auslegung
VerbG
Jede Rnorm i.S.d. Art.2 EGBGB, die RG wegen Inhalt, Zweck oder besond Umst bei Vornahme untersagt.
Auslegung
Bedeutung und Sinn feststellen.
Oft mittels obj EMpfH, Lückenschließung durch dispositives R.
Abg
Empfb WE ist abgg, wenn die mit W d Erklärenden so i R d Empf in Bewegng gesetzt ist, dass unter gewühnl umst. mit Zugang zu rechnen ist.
Erklärungsbewusstsein
Verhalten = Rerhebl E
Ann
ist grds Empfb WE, durch die Antragsempf d Antragenden Einverst mit d angebotenen Vertragsschl zu verstehen gibt.
Durch Leistung
Jede bewusste & zweckgerichtete mehrung fremdn Vermögens
Übergabe
Erwerber ERlangt Besitz an Sache, Veräußerer verliert und dies auf Veranlassung d Veräußerers.
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