Buffl

Rep AS Fall 14

VB
by Vanessa B.

(P) sorgfältige und umfassende Gesamtwürdigung

Fehlen letztlich Feststellungen zur inneren Tatseite oder sind sie nicht vollständig, ist im Rahmen einer dorgfältigen +umfassenden Gesamtwürdigung zu ermitteln, ob allle bekannten Tatumstände den Rückschluss auf das notwendige Wissens-bzw Willenselement des Eventualvorsatzes gestatten

  • Besonderes Gewicht hat dabei die Gefährlichkeitder fraglichen Handlung. Bei äußerst gefährlichen Verhaltensweisen liegt bedingter Tötungsvorsatz nahe (Indiz), aber auch dann können noch besondere vorsatzkritische Umstände (sog tendenziell gegenläufige Faktoren) vorliegen, die dafür sprechen, dass der Täter auf einen guten Ausgang vertraut hat

  • Hemmschwellentheorie ist anzumerken, dass der bloße Hinweis hierauf keinerlei argumentatives Gewicht hat und damit auch nicht im Zweifel ausschlaggebend sein kann. Die Bedeutung der “Theorie” liegt ausschließlich in dem (deklaratorischen) Hinweis, dass das voluntative Element des bedingten Tötungsvorsatzes aufgrund einer umfassenden Gesamtabwägung aller Umstände besonders sorgfältig zu prüfen und von der bewussten Fahrlässigkeit abzugrenzen ist

  • Aspekt der Eigengefährdung: Zwar steht es prinzipiell dem Tötungsvorsatz nicht entgegen, dass mit der Vornahme einer fremdgefährdenden Handlung auch eine Eigengefährdung einhergeht. Bei riskanten Verhaltensweisen im Straßenverkehr, die nicht von vornherein auf die Verletzung einer anderen Person oder die Herbeiführung eines Unfalls angelegt sind , kann aber eine vom Täter als solche erkannte Eigengefährdung dafür sprechen, dass er darauf vertraut, einen Unfall noch durch seine Fahrgeschicklichkeit zu vermeiden, denn andernfalls nähe er wohl, weil er sich selbst zum Opfer seines Verhaltens macht, von seinem Tun Abstand

    Leitlinie: “Je höher dabei der Grad der erkannten EIgengefährdung ist, umso stärker wird das Indiz der Gefährlichkeit der Handlung relativiert!

Author

Vanessa B.

Information

Last changed