Woraus setzt sich Art. 20 GG zusammen?
Sozialstaat
Rechtsstaat
Bundesstaat
Demokratie
Staatswesen, das versucht die sozialen Unterschiede zu seiner Bürger auszugleichen
Soziale Unterschiede:
Gesundheit
Alter
Bildung
Religion
Volljährigkeit
Geschäftsfähigkeit
Deutsche Staatsbürgerschaft
Alles ist an Recht und Gesetz gebunden
BundesStaat
16 Bundesländer
Bundesrecht bricht Landesrecht
Rechtsstaat: alles ist an Gesetz und Recht gebunden
Volk/Staatswesen, dass durch Wahlen seine politische Führung selbstbestimmt
Wahlen in Deutschland
Bundestagswahlen
Landtagswahlen
Kommunalwahlen
EU Wahlen
Voraussetzung:
Geschäftsfähig
Drei Monate erster Wohnsitz im Wahlkreis
Art 3 GG
Gleichheit vor dem Gesetz:
Gleichheit vor dem Gesetz
Gleichberechtigung von Mann und Frau
Chancengleichheit
Art 5 GG
Meinungsfreiheit: Freiheit der Meinungsäußerung und Meinungsverbreitung in Wort, Bild und Schrift
Informationsfreiheit: Freiheit der Unterrichtung aus allgemeinen Quellen
Pressefreiheit: Freiheit, der Berichterstattung durch Rundfunk, Film und Fernsehen
Einschränkungen: geltende Rechtsvorschriften z.B. Strafrechtliche Normen
Art 12 GG
Freiheit der Berufswahl: freie Wahl von Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte
Einschränkung:
Alter: Mindest/höchstalter z. B. Bei Einstellung im öffentlichen Dienst
Qualifikation: Zulassungsvoraussetzungen für das erlernen eines Berufs z.b Abitur für das Studium
Eignung: körperliche, geistige Eignung als Grundvoraussetzung für die Berufsausübung z.B. körperliche Fitness für Tätigkeit als Polizist
Zuverlässigkeit: “juristische Zuverlässigkeit” z.B Vorstrafen, Eintragung im Führungszeugnis als Ausschluss Grund war der Bewerbung
Menschenrechte
Geprägt durch die Zeit der totalitären Regime (gesetzgebender, ausführende und richterliche Gewalt konzentriert sich auf einen Machthaber)
Ausgangspunkt= würde des Menschen gemäß Art 1 GG
STEHEN ALLEN MENSCHEN ZU
Beispiel Menschenrechte
Menschenwürde,
freie Entfaltung der Persönlichkeit,
Recht auf Leben,
Recht auf körperliche Unversehrheit,
Gleichheit,
vor dem Gesetz,
Glaubens und Gewissensfreiheit,
Meinungsfreiheit
Bürgerrechte
Spezielle Grundrechte: stehen nur den Staatsangehörigen zu, d.h. Die Bürgerrechte des GG. Stehen nur den deutschen zu.
Beispiele Bürgerrechte
Versammlungsfreiheit,
Vereinigungsfreiheit,
Freizügigkeit,
Freiheit der Berufswahl,
Ausbürgerung und Auslieferungsverbot
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