Täuschung
Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen mit dem Ziel der Irreführung
Bereicherungsabsicht
muss es dem Täter gerade darauf ankommen, sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen
Irrtum
Jede Fehlvorstellung über Tatsachen
Vermögensverfügung
Jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das unmittelbar zu einer Vermögensverfügung führt
Vermögensschaden
Wenn ein Vergleich der Vermögenslage vor und nach der Vermögensverfügung eine negative Abweichung ergibt
Stoffgleichheit
Stoffgleich dann, wenn der erstrebte vermögensvorteil die Kehrseite des Vermögensschadens ist
Erschleichen
in ordnungswidriger Weise auf den Ablauf eingewirken
Urkunde
Urkunde ist jede verkörperte Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und ihren Aussteller erkennen lässt
Zerstören
Völlige Beseitigung der beweiserheblichen Substanz.
unechte Urkunde
Eine Urkunde ist unecht, wenn sie nicht von demjenigen stammt, der in ihr als Aussteller bezeichnet ist
Verfälschen einer echten Urkunde
Verfälscht wird eine echte Urkunde, wenn ihr gedanklicher Inhalt nachträglich unbefugt geändert und so der Anschein erweckt wird als habe der ursprüngliche Aussteller die Erklärung in dieser Form so abgegeben
Gebrauch einer unechten/verfälschten Urkunde
Wenn die Urkunde dem zu Täuschenden so zugänglich gemacht wird, dass dieser die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat
Nachteilszufügungsabsicht
Wissen, dass Nachteil notwendige Folge der Tat ist (dolus directus 2. Grades)
Ausweispapier
Ein solches dient dem Identitätsnachweis und dem Nachweis persönlicher Verhältnisse
Programm
jede durch Daten fixierte Arbeitsanweisung an
den Computer
Unrichtig
wenn die mit ihnen dargestellten Informationen
falsch sind, d.h. die Wirklichkeit bzw. den Sachverhalt
unzutreffend wiedergeben
Unvollständig
wenn Informationen über „wahre“ Tatsachen
pflichtwidrig vorenthalten werden
Verwenden
wenn sie in den Datenverarbeitungsprozess
eingeführt werden
Mordlust
Mordlust ist gegeben, wenn es dem Täter darauf ankommt, einen Menschen sterben zu sehen
Habgier
Habgier ist das rücksichtslose und ungehemmte Gewinnstreben um jeden Preis
sonstige niedrige Beweggründe
Beweggründe sind niedrig, wenn sie sittlich auf niedrigster Stufe stehen und deshalb nach allgemeinen Wertmaßstäben (der BRD) als besonders verwerflich und verachtenswert anzusehen sind
Heimtücke
Heimtücke ist das bewusste Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung
Arglosigkeit
Arglos ist wer sich keinen erheblichen Angriffs versieht, sobald die erste Ausführungshandlung des Täters beginnt
Wehrlosigkeit
Wehrlos ist, wer infolge seiner Arglosigkeit in seiner natürlichen Abwehrfähigkeit erheblich eingeschränkt ist
Grausam
Grausam tötet, wer seinem Opfer aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung heraus besondere Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt
Gemeingefährlich
Mit gemeingefährlichen Mitteln tötet, wer zur Tötung Tatmittel einsetzt, deren Wirkungsweise der Täter im Einzelfall nicht sicher beherrschen kann und die eine Gefahr für eine unbestimmte Anzahl von Menschen mit sich bringen
Verdeckungsabsicht
Verdeckungsabsicht liegt vor, wenn der Täter tötet, um die eigene oder auch eine fremde Straftat (auch Spuren) zu verdecken
Befriedigen des Geschlechttriebs
wenn
-> sich der Täter durch den Tötungsakt als solchen sexuelle Befriedigung verschaffen will oder
-> er tötet, um sich danach an der Leiche zu befriedigen oder
-> er im Interesse ungestörten Sexualgenusses den Tod des Opfers als mögliche Folge seines Handelns in Kauf nimmt
Verlangen
mehr als eine bloße Einwilligung; der Getötete muss aktiv auf den Willen des Täters eingewirkt haben
Ausdrücklich
wenn das Verlangen in eindeutiger und unmissverständlicher Form durch Worte oder Gesten geäußert wird
Ernstlichkeit
freiverantwortlicher Willensentschluss und fehlerfreie Willensbildung erforderlich
Bestimmen
Hervorrufen des Tatentschlusses beim Täter
Aktive Sterbehilfe
gezielte Lebensverkürzung durch aktives Tun
Passive Sterbehilfe
Unterlassung oder Beenden von lebenserhaltenden Maßnahmen, wodurch der Sterbevorgang beschleunigt wird
erheblich
Erheblich ist eine Handlung dann, wenn nach Art, Intensität und Dauer eine sozial nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung des geschützten Rechtsguts vorliegt
sexuelle Handlung
Geschlechtsbezogene Handlung mit Überschreitung der geschützten Erheblichkeitsschwelle.
Eine Sache ist zerstört, wenn ihre Substanz völlig vernichtet oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit völlig aufgehoben ist
teilweise zerstört
wenn ein wesentlicher Teil des Tatobjekts beschädigt oder für nicht unbeträchtliche Zeit unbrauchbar geworden ist
Inbrandsetzen
In Brand gesetzt ist ein Tatobjekt, wenn zumindest Teile, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlich sind, so vom Feuer erfasst sind, dass das Feuer aus eigener Kraft selbständig weiterbrennen kann
Brandlegung
Brandlegung ist jede Handlung, die auf das Verursachen eines Brandes zielt
Geusndheitsschädigung
ist jedes Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen Zustandes, ohne Rücksicht auf dessen Dauer
schwere Gesundheitsschädigung
Folge nach §226 oder wenn es eine besonders nachhaltig, langfristig, ernste Erkrankung
Objektive Sorgfaltspflichtverletzung
wenn der Täter nicht diejenige Sorgfalt angewandt hat, die von einem besonnen und gewissenhaften Menschen in der konkreten Lage und der sozialen Rolle des Täters zu erwarten ist
Objektive Vorhersehbarkeit
Objektive Vorhersehbarkeit liegt vor, wenn der wesentliche Kausalverlauf und der eingetretene Erfolg nicht so sehr außerhalb der Lebenserfahrung liegen, dass mit ihnen nicht gerechnet werden braucht
Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung
wenn der Täter nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten in der Lage gewesen wäre, die objektiv gebotene Sorgfalt einzuhalten
Subjektive Vorhersehbarkeit
wenn der Täter nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten in der Lage ist, den Eintritt des Taterfolges vorherzusehen
Tatbestandsspezifischer Gefahrenzusammenhang
Gerade die im Grunddelikt typischerweise angelegte, spezifische Gefahr muss sich in der schweren Folge realisiert haben
Tatsachen
Vorgänge, Zustände oder Ereignisse der Gegenwart oder Vergangenheit, die dem Beweis zugänglich sind
Werturteil
Subjektive, persönliche Wertungen, die sich als bloße subjektive Stellungnahmen einem Wahrheitsbeweis entziehen
Beleidigung
Angriff auf die Ehre durch Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung
Üble Nachrede
Behaupten oder Verbreiten einer Tatsache über einen Ehrträger gegenüber einem Dritten, welche geeignet ist, den Ehrträger verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen
Verleumdung
Behaupten oder Verbreiten einer Tatsache über einen Ehrträger gegenüber einem Dritten, welche geeignet ist, den Ehrträger verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden
Kundgabe
schriftliche, mündliche oder durch Gesten vermittelte Äußerung einem anderen gegenüber
Kollektivbeleidigung
Das beleidigte Kollektiv muss
-> eine rechtlich anerkannte soziale Funktion erfüllen und
-> einen einheitlichen Willen bilden können und
-> im Bestand vom Wechsel von Mitgliedern unabhängig sein
Missachtung/Nichtachtung
Missachtung oder Nichtachtung gegenüber dem Betroffenen wird zum Ausdruck gebracht, wenn ihm Mängel unterstellt werden, die im Falle ihres Vorliegens seinen grundsätzlich uneingeschränkten Geltungswert und somit den daraus fließenden Achtungsanspruch mindern
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