Arbeitsvertragliche Pflichten AN
Hauptpflichten:
selbst erbracht § 613 BGB
Inhalt, Ort, Zeit von AG bestimmt
Weisungsrecht des AG §106 GewO
Nebenpflichten
Verschwiegenheit, Treue
Wettbewerbs verbot, Nebentätigkeit
Auskunft, Rechenschaft, Herausgabepflicht
Bei Pflichtverletzung:
nichterbringung
kein Vergütungsanspruch
Ausnahmen: Krankheit, Urlaub etc
Kündigung durch AG möglich
Schlecht Leistung:
Schadensersatz
Kündigung
Verletzung Nebenpflichten
Arbeitsvertragliche Pflichten des AG
Lohnzahlungspflicht (nicht Klausurrelevant)
Nebenpflicht:
Beschäftigungspflicht
Fürsorgepflicht:
§§ 617-619 BGB etc
Schutz Leben, Gesundheit, persönlicher Belange
Urlaubsgewährung
Gleichbehandlung
Lohnnachzahlung Ersatz Verzögerungsschaden § 280 I, II BGB
Beschäftigungspflicht § 611 iVm § 615 S.1 BGB
Nebenpflichten:
Schadensersatz §§ 280 I, 241 II, 223 BGB
Haftungsauschluss bei Arbeitsausfall
Leistungsstörungen
Unmöglichkeit § 326 BGB
Verzug
Fälle “Lohn ohne Arbeit”
Entgeltfortzahlung Krankheit
Urlaub
Persönliche Verhinderung
Betriebsrisiko
Entgeltfortzahlung bei Krankheit (Wahrscheinlich nicht Klausurrelevant
Zahlung Urlaubsentgelt
Urlaubs Entgelt § 11 BurlG
Entgeltfortzahlung im Urlaub
KEIN Urlaubsgeld
KEINE Urlaubsabgeltung (bei Ende AV)
Mindesthöhe § 3
Erfüllung Wartezeit § 4
Teil Urlaub nur bei § 5
Verfall Urlaubsanspruch nur bei
Aufforderung Inanspruchnahme
Hinweis auf Erlöschen
Ausschluss Doppenanspruch bei AG Wechsel § 6
Unabdingbarkeit § 13
Inanspruchnahme Urlaub
Uralubszeitraum durch AG §7
Urlaub zur Erholung: § 7
Zusammenhängend
Übertragung Folgejahr nur beschränkt
Abgeltung als Ausnahme
Nichtanrechnung Krankheitszeiten § 9
§616 BGB
Verhinderung für nicht erhebliche Zeit
Durch in Person des AN liegenden Grund
Kein Verschulden AN
§ 615 S.3 BGB
Bestehen AV
Arbeitsausfall wg. Betrieblicher Störung
Kein Vertreten müssen von AN oder AG
Gilt nicht für Arbeitskampf
Beendigungsgründe AV
Tod AN
Aufhebung Vertrag
Anfechtung
Befristung
Beerdigung durch Kündigung
ordentlich/außerordenltich
Kündigungserklärung § 623 BGB
Evtl Betriebsratbeteiligung
Ordentliche Kündigung
Ordentlich:
innerhalb Frist - grundlos
Rechtsgrund:
unbefr AV § 620 II BGB
Bei Befristung gesonderte Vereinbarung nötig
Vorraussetzung
bestehendes AV
Schriftform
Geschäftsfähigkeit § 104 ff BGB
Stellvertretungsrecht §§ 164, 167, 174 BGB
Zugang § 130 BGB
Dauer (Einhaltung Kündigungsfrist) §622 BGB
Regelung durch TV, BV, AV
Grundfrist
Verlängerung durch Betriebszugehörigkeit bei AG Kündigung
2 Wochen bei Probezeit, längstens für 6 M
Abweichungen:
TV, EV
WICHTIG: keine längere Frist bei Kündigung durch AN als andersherum
Berechnung §§ 187 ff BGB
Beteiligung Betriebsrat ordentlich Kündigung
Rechte Betriebsrat: § 102 BetrVG
Anhörung
Bedenken inn 1 Woche
Recht auf Widerspruch
Rechtsfolgen bei unwirksamer Beteiligung
Kündigung unwirksam bei fehlender Anhörung oder Nichtbeachtung Wochenfrist
Zulässiger Widerspruch: Kündigung unberührt
Weiterbeschäftigungsanspruch: BR wirksam Widerspruch erhoben und AN fristgemäß Kündigungsschutzklage erhoben
Außerordentliche Kündigung Allgemein
Grundlage §626 BGB
Wichtiger Grund
Stufe 1: Sachverhalt muss wichtigen Grund darstellen
Stufe 2: Interessenabwägung unter Berücksichtigung Einzelumstände
Kündigungserklärungsfrist
Evtl Beteiligung Betriebsrat
Besondere Kündigungsformen
Verdachtskündigung
- Begründung durch obj Tatsachen
Zerstörung Vertrauensverhältnis
AG alles zur Aufklärung des Verdachts getan
AN hatte Gelegenheit zur Stellungnahme
Druckkündigung
Änderungskündigung § 2 KSchG
Verbunden mit Angebot, AV zu anderen Bedingungen fortzusetzen
Bei Ablehnung: Beendigungskündigung
Bei Zustimmung: Neue Bedingungen gelten
Bei Annahme unter Vorbehalt:
3 Wochen Klageerhebung bei sozial ung Kündigung
Weiterbeschäftigung unter alten Verhältnissen
Kündigungsschutz
Allgemein nach KSchG
Anwendbarkeit auf AN
Sozial gerechtfertigt
Gründe:
Personenbedingt
Verhaltensbedingt
Betriebsbedingt
Einhaltung Frist
Besonderer
Schwangere
Schwerbehinderte
Auszubildende
Betriebsratsmitglieder
Allgemeiner Kündigungsschutz Vorgaben
KSchG
§ 1
Nur für ordentliche Kündigung durch AG
Mind 6 Monate Beschäftigungdauer
§ 23
mehr als 5 MA beschäftigt für AV, die bis 31.12.03 begonnen haben
Mehr als 10 MA für alle danach
§ 14
gilt nicht für leitende MA
Personenbedingte Kündigung
Grund in Person des AN
nicht abstellbares Defizit in Fähigkeiten oder EIgenschaften
ZB fehlende Qualifikation, Krankheit
Beachtung Ultima Ratio Prinzip
Kein milderes Mittel
Prüfung einer alternativen Beschäftigungsmöglichkeit
Besonderheit Krankheit
3 Stufige Prüfung BAG
neg Prognose
Beeinträchtigung betriebliches Interesse
Belastung AG noch hinnehmbar ?
Durchführung BEM für Alternativbeschäftigung
Verhaltensbedingte Kündigung
Pflichtverletzung AN
Verhältnismäßigkeit
Abmahnung
Eine Abmahnung ausreichend
Entbehrlich bei besonders schweren Verstößen
Kein Überwiegen der Interessen des AN
Betriebsbedingte Kündigung
Grund:
Wegfall Arbeitsplatz
Vernünftige Unternehmerentscheidung
Verhältnismäßigmäßigkeit
Keine andere Beschäftigungmöglichkeit
Sozialauswahl
Feststellung Vergleichs AN:
Gleiche Berufsgruppe
Gleicher Betrieb
Keine Herausnahme
Kriterien § 1 III S.1 KSchG Berücksichtigt
Besonderer Kündigungsschutz
Schwangere/Mütter § 17 MuSchG
Während Schwangerschaft bis 4 Monate nach Entbindung
Kündigung unzulässig
In Besonderen Fällen mit Zustimmung des Amtes für Arbeitsschutz
AN in Elternzeit: §18 BEEG
8 Wochen vor Beginn Elternzeit bis 3. Lebensjahr
Ordentliche/außerordentliche Kündigung ausgeschlossen, ausnahmsweise mit Zustimmung Amt für Arbeitsschutz
Schwerbehinderte § 168 FF SGB
Auszubildende § 22BBiG
nach Probezeit nur aus wichtigem Grund ohne Kündigungsfrist
Betriebsübergang § 613
BR Mitglieder § 15 KSchG
ordentlich unzulässig bis 1 Jahr nach Amtszeit
Außerordentlich nur mit Zustimmung BR; im Jahr nach Beendigung nur Anhörung des BR erforderlich
Ansprüche aus beendetem AV
Zeugnis
Gegenstand
Vor tatsächlichem Ausscheiden § 629
Unterscheidung von einfachem/qualifiziertem Zeugnis
Inhalt
Vollständig
Richtig
Verständiges Wohlwollen
Floskeln üblich
Nötige Angaben
Leistung
Verhalten
Dankes und Zukunftsformeln
Anspruch auf Berichtigung einklagbar
Nach vertragliches Wettbewerbsverbot
Zulässigkeit nach §§ 110 GewO
Vorraussetzungen
Übergabe Urkunde
Verpflichtung Karenzentschädigung
Zeitliche/Räumliche Begrenzung
Mx 2 Jahre nach Ende AV
Rechtsfolgen:
Nichtigkeit bei Nichteinhaltung Form oder Nichtvereinbarung Karenzentschädigung
Unverbindlich für AN wenn Entschädigung zu niedrig
Betriebsrat Allgemein
Vertretung der AN-Interessen
Sonderformen
Gesamtbetriebsrat
Konzern Betriebsrat
Europäischer Betriebsrat
Exkurs:
Jugend und Auszubildendenvertretung
Anwendungsbereich Betriebsverfassungrecht
Betrieb in Deutschland
Mind 5 Wahlberechtigte AN
AN
zB lt Angestellte ausgeschlossen
Von denen 3 wählbar
Ausnahmen
Verwaltung und Betriebe des ÖR
Religionsgemeinschaften
Sog. Tendenz Betriebe
Wie entsteht Betriebsrat?
Wahl
alle 4 Jahre
Ausführung durch Wahlvorstand
Vorgaben durch WO
Zusammensetzung
BR Mitglieder nach Betriebsgröße
Grundsätze § 15 BetrVG
Organisation
Vertretung nach außen durch Vorsitzenden
Ordnungsgemäßer Beschluss nötig
Rechtsstellung BR Mitglieder
Bezahlte Freistellung
ehrenamtlich
Hauptamtlich
Bezahlte Teilnahme an Schulungs und Bildungsveranstaltungen
Benachteiligung/Behinderungsverbot
Aufgaben BR
Allgemeine Aufgaben § 80 I BetrVG
Spezielle Rechte
Abstufung nach Intensität
Mitwirkungbereiche:
soziale
Personelle
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Zusammenarbeit BR mit AG
vertrauensvolle Zusammenarbeit §§ 2, 74
Recht AN im Blick
Unterstützung in Tätigkeit durch AG
Anspruch auf Unterrichtung
Auf Erstattung des Aufwands
Beilegung Streitigkeiten
Einigung stelle
Anrufung Arbeitsgericht
Abschluss Betriebsvereinbarungen
Mitbestimmungsrechte BR
Einflussmöglichkeiten auf Angelegenheiten; Entscheidungsbefugnis bleibt bei AG
Möglichkeit Einflussnahme auf unternehmerische Entscheidungen
Mitbestimmungsrechte in folgenden Angelegenheiten:
sozial
Gestaltung Arbeitsplatz
Personell
Wirtschaftlich
Beschwerde recht
Grundlage Tarifverträge
schriftliche Einigung Vertragsparteien
Parteien:
Gewerkschaften
Arbeitgeberverbände
Einzelne AG
Rechte/Pflichten Vertragsparteien (schuld rechtlicher Teil)
Rechtsnormen Für
Abschluss/Inhalt/Beedigung des AV
Betriebliche Fragen (normativer Teil)
Geltungsbereich Tarifvertrag
unmittelbar für alle AN
betriebliche/betriebsverfassungrechtliche Regelungen
Allgemeinverbindlichkeitserklärung
Für Tarif gebundene AN
Unmittelbar und zwingend
im TV vorgesehene Abweichungen
Günstigkeitsprinzip
Mittelbare Wirkung für alle AN
Einzelvertragliche Bezugnahme auf TV
Betriebliche Übung
Widerholte Weitergabe von Tariferhöhungen an alle ArbN
Kein Vorbehalt
Arbeitskampf im Tarifkonflikt
Streik
Arbeitsniederlegung zur Erzwingung besserer Bedingungen
Vorraussetzungen:
Friedenspflicht beachten
Regelbares Streikziel
Gewerkschaft vorhanden
Rechtsfolgen wenn Rechtsmäßig:
Ruhen Hauptleistungspflichten
Nebenpflichten bleiben bestehen
Notwendige Erhaltungsarbeiten
Rechtsfolgen wenn rechtswidrig
Anspruch auf Unterlassung
Kündigungsrecht
Aussperrung
Nichtzulassung mehrerer AN zur Arbeit unter Verweigerung Lohnfortzahlung
Wille zur Wiedereinstellung nach Erreichen Kampf Ziel
Angriffs Aussperrungen
Abwehr Aussperrungen, rechtmäßig wenn
Verhältnismäßig
Keine selektive Aussperrung
Angriffstreik vorhanden
Orga durch Ag Verband oder einzelne AG
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