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Medienfreiheiten

BD
by Beritan D.

Subjektives und objektives Gewährleistungsrecht der Presse!


Subjektives Gewährleistungsrecht

=> Jedermanngrundrecht

  • Redaktionsgeheimnis => Vertraulichkeit und nicht gezwungene Veröffentlichung der Redaktionsarbeit

  • Informantenschutz

  • Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten

  • Auskunftsanspruch → Mindeststandard: Grenze => Berührung von berechtigten schutzwürdige Interessen privater oder öffentlicher Stellen an der Vertraulichkeit von Informationen

  • Schutz von Hilfstätigkeiten => Schutz von inhaltsfernen Hilfsfunktionen

  • Verbreitung rechtwidrig erlangter Informationen => Springer vs. Wallraff

    • Beschaffung ist nicht geschützt, doch die Verbreitung

    • Zulässig, wenn es sich um eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage handelt, der gegenüber der Rechtsbruch eine eindeutig untergeordnete Bedeutung hat.

  • Tendenzschutz

  • Negative Pressefreiheit => Unerwünschtes muss nicht veröffentlich werden

  • Beachtung des Gleichsatzes durch staatliche Einrichtungen

  • Recht des Einzelnen auf Ausübung der Pressetätigkeit ohne staatlichen Einfluss

  • hierzu zählen: Freiheit der publizistischen Tätigkeit, Freiheit der Gründung von Presseunternehmen,

  • Teilhaberecht

  • Schutz aller für die Presseveröffentlichung erforderlichen Tätigkeiten

Objektives Gewährleistungsrecht

  • Schutz der institutionellen Eigenständigkeit der Presse

  • hierzu zählen: freie Gründung von Presseorganen, freier Zugang zu Presseberufen, Pflicht des Staates zur Verhinderung von Meinungskonzentration

  • in diesem Zusammenhang: Schutzpflicht

  • Drittwirkung im Privatrecht






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Beritan D.

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