Unterscheidung unmittelbarer und mittelbarer Zwang
Unmittelbare
Man kann Ziel unmittelbar umsetzten
Dadurch bringt man jemanden DIREKT dazu
Bspw einfach körperliche Gewalt, Hilfsmittel körperliche Gewalt, waffengebrauch
Mittelbar
Durch Androhung wird Ziel durchgesetzt
Bspw Zwangsgeld, zwanghaft
Ersatzvornahme
Dritter Handlung übernimmt, zu der ein anderer durch Polizei verpflichtet worden ist
Dritter kann Polizei selbst sein oder ein von der Polizei Beauftragter Fachdienst
Handlung muss vertretbare Handlung !sein , dh. Kann auch von anderer Person ausgeführt sein
Kosten : muss Adressat der Maßnahme tragen
bei nicht vertretbaren Handlungen: UZW
Bspw: Jugendliche machen Müll auf Spielplatz, vertretbare Handlung weil Abfall auch durch andere Person entsorgt werden kann. Im Rahmen der Selbst oder Fremdvornahme möglich
UZW
a einfache körperliche Gewalt
Definition
64 (1)
einfache körperliche Gewalt
Def. Polizeibeamte setzen ausschließlich ihre Köperlichen Fähigkeiten und Mittel ein, leichteste Form UZW
bspw. Faustschlag, zurück drängen , Festhalten mittels Polizeigriff
Hilfsmittel körperlicher Gewalt
Waffen
b Hilfsmittel der körperlichen Gewalt
Def:
Hilfsmittel im technischen oder chemischen Sinne, die geeignet sind, die Körperliche Kraft zu verstärken, ohne Waffen im technischen Sinne zu sein
C Waffen
Waffen i s d PolG sind Waffen im technischen Sinne, die konstruiert und hergestellt wurden, um VERLETZUNGEN herbeizuführen
Bspw. : Eka, Pfefferspray,
Was gibt es grundsätzliches
§ 66 Pol Voraussetzungen
Besondere Voraussetzungen in 67, 68: bei schusswaffengebrauch gegen Waffen und Personen
§66 PolG Voraussetzungen
andere weise : bspw Kommunikation
Erst gegen Sachen, dann Personen bspw Tier zuerst
IM SVH (Ka Satz) : sind keine Sachen vorhanden auf die der Polizeibeamte eingreifen kann , in KA erwähnen, dass es den Grundsatz gibt
3 Angewandte Mittel : AMVAZ
Art (einfache Gewalt,…)
und
Maß (wie oft sprühen oder schießen) hier : Dauer und Intensität
bestimmen
Verhalten
3 Angewandte Mittel :
Besondere VHM (angemessen) siehe 66 (1) s 3 PolG
Verhalten (bedrohend, aggressiv, gewalttätig)
Alter (Kind, Heranwachsender …)
Zustand (alkohoisiert, psychisch oder physisch eingeschränkt)
Vorprüfung / verfassungsrechtliche Grundlage
4.1 ART. 2(2) S.1 GG RECHT AUF KÖRPERLICHE UNVERSEHRTHEIT
4.1.1 SCHUTZBEREICH:
Alle Einwirkungen auf die Substanz des Körpers im biologisch-physischen und geistig- seelischen Bereich, ohne Rücksicht auf das Schmerzempfinden, welche die Gesundheit und das körperliche Wohlbefinden beeinträchtigt.
Sie schützt das Recht auf Unversehrtheit des Körpers das menschliche "Sosein". Dieser Begriff umfasst jeden Eingriff in die körperliche Integrität.
4.1.2 GRUNDRECHTSSCHRANKEN
Auch dieses Grundrecht ist nicht schrankenlos. Auch hier ist der Gesetzesvorbehalt zu beachten. Einschränkungen dürfen nur aufgrund eines förmlichen Gesetztes erfolgen.
Prüfungsschema aufgelistet + definiert
5.1.2 UZW
1 63(2) PolG Bw allgemeines
Satz Abschreiben
2 64 (1,2) PolG i V m Vwv PolG: Begriff und Mittel des UZW
Abschreiben
Sv Bezug welches Hilfsmittel (definieren)
3 65 PolG Bw : Zustänidgkeit
Satz abschreiben, dh Alleinzuständigkeit
4 66(1) S. 1 PolG Bw : polizeilicher Zweck erscheint auf andere Weise nicht erreichbar
abschreiben
Sv Bezug ?
5 66(1) S.2 PolG Bw : sachvorrang
Sv Bezug
6 66(1) S.3 PolG Bw : besondere VHM (AMVAZ)
7 Vwv zu §66PolGBw : rechtliche Voraussetzungen Fesselung
8 66(2) PolG (i v m 52 (2) VWV PolG) : Androhung
9 66(3) PolG (vwv 52(1) Nr 1 PolG): Übermaßverbot
10 66(1) PolG : Gefährdung Unbeteiligter
Prüfungsschema UZW
Voraussetzungen und Durchführung UZW
1 auf andere Weise §66 (1) s 1 PolG
prüfen ob mildere Mittel erfolglos waren
2 Sachvorrang 66 1 s 2
3 besondere VHM 66 1 s. 3
AMVAZ
Durchführung UZW
1 Androhen (66 (2 ))
2 Übermaßverbot (66(3)
Anwendung UZW nicht mehr zulässig wenn polizeiliche Zweck erreicht ist oder Zweck durch Anwendung nicht erreicht werden kann (beendigungsgebot)
3 Gefahr Unbeteiligter ‘(vwv PolG zu 66 (1))
Hier Zwangsmittel kritisch prüfen ob deren Einsatz verhältnismäßig ist bspw Pfeffer
Welche vier Arten gibt es?
Zwangsgeld
Zwangshaft
Polizeizwang ?
Unbetretbare Handlung
Nur durch Adressaten selbst und nicht durch andere Person vorgenommen werden kann
Durch PVD mit UZW vollstreckt
Bspw Platzverweis , Messer durch UZW ablegen
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