Erkläre was die wichtigsten Begriffe im Rahmen von Lizenzverträgen bedeuten.
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3.1 Grundbegriffedes Lizenzvertragsrechts
Einfache Nutzungsrechte: Erlauben die Nutzung eines Werks, schließen jedoch nicht aus, dass der Urheber ähnliche Rechte auch anderen gewährt.
Ausschließliche Nutzungsrechte: Gewähren exklusive Nutzungsbefugnisse, wobei der Urheber anderen untersagt, das Werk in gleicher Weise zu nutzen.
Inhaltliche Reichweite: Umfasst die Art der Nutzung, wie z. B. Vervielfältigung, Verbreitung oder Bearbeitung.
Territoriale/Räumliche Reichweite: Bezieht sich auf den geografischen Bereich, in dem das Werk genutzt werden darf.
Zeitliche Komponente: Legt die Dauer der gewährten Lizenz fest
Klärt, ob der Lizenznehmer das Nutzungsrecht an Dritte weitergeben kann.
Erkläre welche Elemente Lizenzbedingungen in der Praxis typischerweise enthalten
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Zentrale Bestandteil eines Lizenzvertrags.
Hier wird festgelegt, wie, wie lange, wo und für welche Zwecke das urheberrechtlich geschützte Werk genutzt werden darf.
Es umfasst die genaue Definition der gewährten Rechte und Beschränkungen.
Der Vertrag kann zwischen einfachen und ausschließlichen Nutzungsrechten differenzieren.
Einfache Lizenzen: erlauben mehreren Lizenznehmern die Nutzung,
ausschließliche Lizenzen: stellen sicher dass nur ein einziger Lizenznehmer das Recht hat, das Werk zu nutzen.
Diese Dimensionen geben an, in welchen geografischen Regionen, für welche Dauer und in welchem Umfang die Lizenz gewährt wird.
hilft, die Reichweite der Nutzung zu definieren.
was sind Creative-Commons-Lizenzen und wie sind deren typische Bestandteile zu verstehen?
3.2 Insbesondere Creative-Commons-Lizenzen
Creative-Commons-Lizenzen sind Verträge, die es Urhebern ermöglichen, ihre Werke unter bestimmten Bedingungen zu teilen. Die typischen Bestandteile sind:
Namensnennung (BY): Der Urheber muss genannt werden.
Nicht-kommerziell (NC): Kommerzielle Nutzung ist untersagt.
Keine Bearbeitungen (ND): Das Werk darf nicht verändert werden.
Weitergabe unter gleichen Bedingungen (SA): Abgeleitete Werke müssen unter denselben Bedingungen lizenziert werden.
Diese Elemente ergeben sechs verschiedene Lizenztypen.
Die genaue Einhaltung ist entscheidend, da Verstöße zu Urheberrechtsverletzungen führen können.
Creative-Commons-Lizenzen bieten eine Möglichkeit, Werke kostenlos zu nutzen, erfordern jedoch korrekte Umsetzung.
Eine Lizenz ist eine Genehmigung oder Erlaubnis des Urhebers an einen Lizenznehmer, ein urheberrechtlich geschütztes Werk in einer bestimmten Weise zu nutzen.
Lizenzverträge regeln detailliert, wie, wie lange, wo und für welche Zwecke ein Werk genutzt werden darf.
Das Urheberrechtsgesetz spricht meist von "Nutzungsrecht" (§ 31 Abs. 1 UrhG).
Definition: Feste, vorab vereinbarte Gebühren, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Werks.
Merkmale: Einmalige Zahlung, unabhängig von der Intensität der Nutzung.
Vorteile: Einfache Budgetierung für den Lizenznehmer, vorhersehbare Einnahmen für den Lizenzgeber.
Definition: Gebühren, die sich direkt nach der tatsächlichen Nutzung oder dem Erfolg des Werks richten.
Merkmale: Höhe abhängig von spezifischen Nutzungsparametern (z. B. Downloads, Verkaufszahlen).
Vorteile: Direkte Beteiligung am Erfolg des Werks, flexible Kostenanpassung an die tatsächliche Nutzung.
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Der Vertrag kann Regelungen dazu enthalten, ob und wie die Lizenz übertragbar ist und ob der Lizenznehmer das Recht hat, Unterlizenzen zu vergeben.
Hier wird festgelegt, ob der Lizenznehmer das Recht hat, das Werk zu bearbeiten oder zu übersetzen, und unter welchen Bedingungen dies erlaubt ist.
Der Vertrag kann klären, ob die Lizenz unwiderruflich ist oder unter welchen Umständen der Lizenzgeber das Recht hat, die Lizenz zu widerrufen.
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Die Frage der Vergütung wird behandelt, einschließlich der Höhe der Zahlungen und der Modalitäten. Hier kann zwischen pauschalen Lizenzgebühren und nutzungsabhängigen Vergütungen differenziert werden.
Ausgehend vom Gesetz (§ 32 UrhG) steht dem Urheber in jedem Falle eine „angemessene Vergütung“ zu.
Ausnahmen (§ 32 Abs. 3 Satz 3 UrhG). Hier kann der Urheber also auf seine Vergütung verzichte
Dieses Element bezieht sich darauf, ob und wie der Lizenzgeber den Lizenznehmer von Ansprüchen Dritter freistellt, die sich aus der Nutzung des Werks ergeben.
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Regelt, ob der Lizenznehmer das Recht hat, zusätzliche Nutzungsrechte an andere zu gewähren.
Bearbeitung: Betrifft die Möglichkeit, das Werk zu verändern oder anzupassen.
Zustimmung des Urhebers für Veränderungen am Werk (§ 23 UrhG).
Vergütung: Regelungen bezüglich der Entlohnung des Lizenznehmers.
Gesetzlich steht dem Urheber eine "angemessene Vergütung" zu (§ 32 UrhG).
Freistellungsregelung: Bestimmt, inwieweit der Lizenznehmer von bestimmten Haftungsansprüchen freigestellt ist.
Veranschaulicht, unter welchen Bedingungen der Lizenzgeber das Nutzungsrecht zurückziehen kann.
Das Nutzungsrecht hat eine ———, ———— und ———— Dimension.
Die Nichteinhaltung der Lizenzbedingungen einer Creative-Commons-Lizenz führt zu ——-. Die Verwendung des Inhalts ist damit eine ————.
Das Nutzungsrecht hat eine inhaltliche, zeitliche und räumliche Dimension.
Die Nichteinhaltung der Lizenzbedingungen einer Creative-Commons-Lizenz führt zu deren Wegfall. Die Verwendung des Inhalts ist damit eine Urheberrechtsverletzung.
Die typischen Bestandteile von Creative-Commons-Lizenzen
3.2
Namensnennung (BY): Der Urheber muss genannt werden. Dies ist in allen sechs Lizenztypen obligatorisch. Es ermöglicht dem Urheber, seine Bekanntheit zu steigern und potenziell weitere Werke gegen Vergütung zu lizenzieren.
Nicht-kommerziell (NC): Diese Bedingung verbietet die kommerzielle Nutzung des Werks. Es gibt an, dass das Werk nicht für gewerbliche Zwecke verwendet werden darf.
Keine Bearbeitungen (ND): Dieses Element untersagt die Bearbeitung des lizenzierten Werks. Der Urheber behält die Kontrolle über Veränderungen am Originalwerk.
Weitergabe unter gleichen Bedingungen (SA): Das Lizenzmodul SA verlangt, dass abgeleitete Werke unter denselben Bedingungen lizenziert werden müssen wie das ursprüngliche Werk. Es fördert die Kultur der geteilten Inhalte.
Die Kombination dieser Elemente führt zu sechs verschiedenen Lizenztypen. Die Namensnennung ist dabei in allen Lizenztypen obligatorisch.
Andere Elemente wie NC, ND und SA können je nach Lizenztyp variieren.
Die genaue Einhaltung der Lizenzbedingungen ist entscheidend, da deren Nichtbeachtung zu einer Urheberrechtsverletzung führen kann.
Creative-Commons-Lizenzen, wenn sie korrekt umgesetzt werden, bitten eine Möglichkeit, hochwertigen Content kostenlos zu nutzen, aber Fehler bei der Umsetzung schwerwiegende Konsequenzen haben können.
Mit dem Aufkommen des Internets wurde versucht, urheberrechtlich geschützte Werke auf einfache und lizenzgebührenfreie Weise zugänglich zu machen.
Ursprünglich basierte dies auf Open Source Software, darunter die GNU Public License.
Wikipedia wechselte jedoch auf das Creative-Commons-Lizenzsystem, das heute in der Wikipedia Standard ist.
Creative Commons bietet eine Möglichkeit für Urheber, ihre Werke ohne finanzielle Gegenleistung zur Verfügung zu stellen.
Das System besteht aus verschiedenen standardisierten Lizenzbedingungen, die von den Machern des Creative-Commons-Lizenzsystems erstellt wurden.
Die aktuelle Version 4.0 enthält sechs verschiedene Lizenztypen, die durch Piktogramme und Abkürzungen dargestellt werden.
BY (Namensnennung): Der Urheber muss genannt werden.
NC (NonCommercial): Keine kommerzielle Nutzung erlaubt.
ND (No Derivatives): Keine Bearbeitung des Werks erlaubt.
SA (Share Alike): Neue Werke müssen unter denselben Bedingungen lizenziert werden.
Neben Creative Commons gibt es im Softwarebereich weitere Open-Source-Lizenzen wie die MIT-Lizenz und die Apache-Lizenz. Diese Lizenzen haben unterschiedliche Anforderungen und Restriktionen.
Die Namensnennung ist in allen sechs Lizenztypen erforderlich.
SA verlangt, dass neue Werke unter denselben Bedingungen lizenziert werden.
NC schränkt die kommerzielle Nutzung ein.
ND verbietet Bearbeitungen.
Creative Commons Zero (CC0) bedeutet, dass der Urheber sein Urheberrecht aufgibt, und die Werke sollen gemeinfrei werden. In Deutschland ist dies aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht vollständig möglich
Es wird darauf hingewiesen, dass bei fehlerhafter Umsetzung der Lizenzbedingungen die Lizenz endet, und die Verwendung des Werkes wird zu einer Urheberrechtsverletzung. Es werden auch Tools für die Suche nach Bildern unter Open-Content-Lizenzen erwähnt.
Welcher Begriff wird in der Regel statt „Lizenz“ im Urheberrechtsgesetz verwendet?
Select one:
Bei welcher vertraglichen Gestaltungsvariante kann ein Lizenznehmer selbst weitere Lizenzen vergeben?
Welcher der nachfolgend genannten Begriffe ist keine Dimension einer Lizenzeinräumung?
Wofür steht die Abkürzung „CC“?
Bei welcher Gestaltungsvariante kann sich die Anzahl der Lizenzen erhöhen?
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